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	<title>pla&#039;toumarket &#187; Bauwirtschaft</title>
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	<description>Qualität macht Erfolg</description>
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		<title>Was erwarten Bauherren von ihren Planern?</title>
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		<pubDate>Sat, 10 Apr 2010 09:24:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Nikolaus Thaller</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bauwirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Know-how]]></category>

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		<description><![CDATA[Nikolaus Thaller, DI DDr. erschienen in: Technische Universität Graz (Hrsg.): 40 Jahre Institut für Baubetrieb und Bauwirtschaft, Festschrift 1969 &#8211; 2009, Graz 2009, S. 487-494. Auftraggeber wollen vor allem kostengünstig und rasch bauen und möglichst früh Projektkosten und Fertigstellungstermin fixieren. Planer konzentrieren sich oft auf technische, gestalterische und funktionale Inhalte der Planung. Projektkommunikation ist von [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Nikolaus Thaller, DI DDr.<br />
</em></p>
<p><em>erschienen in: </em><em>Technische Universität Graz (Hrsg.): </em><em>40 Jahre Institut für Baubetrieb und Bauwirtschaft, Festschrift 1969 &#8211; 2009, Graz 2009, S. 487-494.<br />
</em></p>
<p><strong>Auftraggeber wollen vor allem kostengünstig und rasch bauen und möglichst früh Projektkosten und Fertigstellungstermin fixieren. Planer konzentrieren sich oft auf technische, gestalterische und funktionale Inhalte der Planung. <span id="more-966"></span>Projektkommunikation ist von der Haltung eines „sich absicherns“ geprägt, konzentriert sich auf ihre formalen Komponenten und beschäftigt sich zu wenig mit den Interessen, Wertehaltungen und Erwartungen der Bauherren. Worauf kommt es den Bauherren wirklich an?</strong></p>
<p>Unsere heutige moderne Gesellschaft besteht aus einer Vielzahl von Gruppen und Systemen, die sich nur deshalb als Ganzes sehen, weil sie erfolgreich miteinander und mit anderen Gesellschaften kommunizieren. Kommunikation hält Systeme zusammen und stellt die Verbindung zwischen unterschiedlichen Wertehaltungen dar.</p>
<p><strong>Bauprojekte als komplexe Systeme</strong></p>
<p>Gerade beim Bauen haben wir es mit einer hohen Anzahl von Gruppen zu tun, die oft ganz verschiedene Interessen, Wertehaltungen und Erwartungen haben. Systemisch gesehen ist Bauen durch hohe Komplexität gekenn- zeichnet: viele Elemente sind auf unterschiedlichste Weisen miteinander verbunden und voneinander abhängig. Außerdem ist – im Gegensatz zur Stationärindustrie, wo Abläufe oft ähnlich und deshalb gut verbesserbar sind &#8211; jedes Bauprojekt (zumindest in großen Teilbereichen) einmalig. In immer wieder verschiedenen Konstellationen agieren immer andere Menschen mit anderen fachlichen und persönlichen Hintergründen.</p>
<p><strong>Projektkommunikation als Aufgabe des Projektmanagements</strong></p>
<p>Im hochkomplexen System „Bauprojekt“ nimmt der kommunikative Anteil einen wichtigen Platz ein. Sich um die damit verbundenen Themen und ihre Auswirkungen auf den gesamten Planungs- und Errichtungsprozess zu kümmern ist Sache der Projektkommunikation, also eines Aspektes des Projektmanagements. Projektmanagement gibt es bei jedem Bauprojekt: bei großen Bauvorhaben ist die Projektsteuerung eine eigene Dienstleistung, die von (wenigen) dafür spezialisierten Planungsbüros durchgeführt wird; sie umfasst neben ihren Kontroll- und Steuerungsfunktionen auch die fachliche und wirtschaftliche Aufbereitung für Projektleitungs-Entscheidungen der Auftraggeber. (Anmerkung: Die Erfahrung zeigt, dass Bauherren, die sich die Kosten für die Projektsteuerung sparen wollen und glauben, ein „Projekt-Controlling“ im eigenen Haus „mitmachen“ zu können, damit Know-how- und Kapazitäts-Defizite in Kauf nehmen und mit diesem Sparen am falschen Platz ihren Teil zu später folgenden Mehrkosten und Verzögerungen beitragen.) Bei kleineren Projekten ist Projektmanagement im Sinne von „Organisation der Beteiligten und des Ablaufes“ zwar häufig keine eigene &#8211; und oft auch nicht vergütete – Leistung, übernommen wird sie meist durch den Architekten oder den Generalplaner.</p>
<p><strong>Konzentration auf die Kommunikationsprozesse</strong></p>
<p><a href="http://www.bauenwohnenimmobilien.at/">http://www.bauenwohnenimmobilien.at/</a></p>
<p>Sowohl die Projektsteuerung als eigene Dienstleistung als auch das „implizite Projektmanagement“ durch einen Planer legen bei ihren Leistungen im Bereich der Projektkommunikation den Schwerpunkt oft auf die Kommunikationsprozesse, mit denen technische, funktionale, gestalterische und organisatorische Inhalte übermittelt werden. Dabei wird viel Zeit für die Erstellung von Berichten und die Erfüllung formaler Anforderungen aufgewendet. Dies ist durchaus verständlich, gibt es doch eine Entwicklung hin zu einer Verrechtlichung des Bauens, die umfangreiche Dokumentationspflichten zur Folge hat. Interessen, Wertehaltungen und Erwartungen der Beteiligten wird jedoch viel weniger Aufmerksamkeit geschenkt, was schwer erklärbar ist, geht es doch dabei nicht nur um den gemeinsamen Projekterfolg, sondern um die Durchsetzung der Interessen jedes einzelnen am Projekt Beteiligten.</p>
<p><strong>Interessen, Wertehaltungen und Erwartungen der Auftraggeber an die Planer</strong></p>
<p>Das Zentrum des Systems „Bauprojekt“ bildet das Dreieck „Auftraggeber – Planer – Ausführende(r)“. Weitere Stakeholder sind Nutzer, Betreiber, Projektentwickler, Behörden, öffentlich-rechtliche Interessenvertretungen, Anrainer u.v.m. Am Beispiel der zentralen Relation zwischen Planern und ihren Auftraggebern sollen im Folgenden Wertehaltungen, Interessen und Erwartungen der Auftraggeber betrachtet werden. Diese Aspekte der „sozialen Komplexität“ liegen in der Regel zwar klar auf der Hand, es wird ihnen jedoch in der täglichen Baupraxis oft zu wenig Beachtung geschenkt.</p>
<p>Generelle, also nicht nur ein konkretes Projekt betreffende Auftraggeber-Wertehaltungen gegenüber Planern und Planung variieren in hohem Maß: sie sind sowohl von der Auftraggeber-Struktur als auch von den handelnden Personen abhängig.</p>
<p>Wenn es auf Auftraggeber-Seite eine (Bau)abteilung gibt, die die Auftraggeber-Interessen und –pflichten wahrnimmt, dann werden Wertehaltungen und Interessen dieser Mitarbeiter nicht nur von ihrer Persönlichkeitsstruktur bestimmt, sondern auch von ihrer Ausbildung und ihrem fachlichen Hintergrund. Einen besonderen Stellenwert hat dabei die berufliche Erfahrung – nicht nur die inhaltlich-fachliche, sondern auch ob die Person immer (nur) auf Auftraggeber-Seite tätig war oder auch in Planungsbüros oder in der Ausführung gearbeitet hat und so Denk- und Arbeitsweisen der Planer aus eigener Erfahrung oder aus einem anderen Blickwinkel besser verstehen kann.</p>
<p><strong>Das Thema Nr.1: Kosten</strong></p>
<p>Viele öffentliche Auftraggeber haben jedoch ihre Fachabteilungen massiv verkleinert oder die Bauherren-Funktion in privatwirtschaftlich organisierte Gesellschaften ausgegliedert, die oft mit weit weniger technischem und bauwirtschaftlichem Personal auskommen müssen. Auch die meisten Unternehmen haben keine Bauabteilung mehr. Als Bauherren-Vertreter agieren dort Einkaufs- oder Finanzabteilungen, denen das fachliche Know-how für die Abwicklung eines Bauprojektes fehlt. Nicht nur sie, sondern auch die übergeordneten Ebenen (Geschäftsführung, Vorstand etc.), die die wesentlichen Entscheidungen zu treffen haben, betrachten Bauprojekte oft primär unter Kostenaspekten. Ein eingeschränktes Verständnis, was Planung leisten kann (z.B. die Reduzierung auf das „Ausreizen“ von Bauvorschriften) geht oftmals einher mit der Fokussierung auf Einsparungen bei den Planer-Kosten. Daher ist es unerlässlich, dass Planer ihren Bauherren die Möglichkeiten aufzeigen, die durchdachte Planung in Bezug auf die Projektkosten eröffnen kann, wie z.B. Flächeneffizienz in der Gebäudeplanung oder Mengenreduktionen in der Tragwerksplanung.</p>
<p><strong>Budgetsicherheit</strong></p>
<p>Abgesehen von der Höhe der Errichtungskosten geht es allen Bauherren darum, so früh wie möglich Budgetsicherheit zu erlangen. Hier ist klare Kommunikation durch die Planer erforderlich: Kostenangaben in frühen Planungsstadien können – auf Grund der fehlenden Spezifizierungen – nur innerhalb einer Bandbreite genau sein; Kostenschätzungen sind erst auf Basis „Vorentwurf“ wirklich sinnvoll, davor ist nur die Ermittlung eines Kostenrahmens (auf Basis der Grundlagenermittlung) möglich. Und: je komplexer die Firmenstrukturen auf  Auftraggeber-Seite sind, desto schwieriger gestalten sich die Genehmigungsprozesse: Budgets für Bauprojekte durchlaufen auf Auftraggeber-Seite mehrere Abteilungen und Stellen (Fachabteilung – Geschäftsführung bzw. Vorstand – eventuell Aufsichtsrat); dies gilt ebenso für nachträgliche Budgeterhöhungen. Auftraggeber – vor allem jene, die nicht fachlich besetzt sind &#8211; erwarten von ihrem (Haupt)planer, dass er sie über alle zu erwartenden Kosten eines Bauprojektes aufklärt, also z.B. über zusätzlich erforderliche (Planungs)leistungen wie Baugrunduntersuchung, Prüfstatik, Prüfbefunde, alle Abgaben bei Behörden etc.</p>
<p>Es ist also erforderlich, dass Planer ihre Auftraggeber über die Kostenstruktur eines Bauprojektes (Bauwerkskosten, Baukosten, Errichtungskosten) informieren und ihnen erläutern, was diese beinhalten. Letztendlich kommt es sehr auf den Umgang der Auftraggeber-Vertreter mit Kostenangaben an; dazu eine interessante Erfahrung aus dem Bereich „Bauen im Tourismus“:</p>
<p><strong><em>Exkurs: Bauen die Vorarlberger Tourismusunternehmer billiger?</em></strong></p>
<p><em>Im Jahr 2007 wurde von platou – plattform für architektur im tourismus – die Grundlagenstudie „Architektur macht Gäste“ erstellt; sie befasst sich mit der Frage, inwieweit Architektur und Planung zu wirtschaftlicher Errichtung und wirtschaftlichem Betrieb von Tourismusprojekten beiträgt. Die Tourismusunternehmer wurden auch zum Thema „Bau(mehr)kosten“ befragt – und dabei wurde ein besonderes Phänomen sichtbar:<br />
Baukostenüberschreitungen treten im Osten Österreichs signifikant häufiger auf als im Westen des Bundesgebietes. Der Grund liegt darin, dass die Festlegung des Baubudgets unterschiedlichen Überlegungen folgt: Auftraggeber im Westen lassen sich von ihren Architekten eine Kostenschätzung erstellen, schlagen rund 10% für Unvorhergesehenes auf und behalten diese Summe als Rahmen bis zum Projektabschluss bei. Dieser Rahmen wird im Allgemeinen nicht überschritten und es kommt zu  Baukostenänderungen zwischen -5% und +2%.<br />
Je weiter östlich das Bauprojekt liegt, desto weniger leicht wird die Höhe der geschätzten Kosten von den Auftraggebern akzeptiert. Planer und ausführende Firmen werden angehalten, die Kosten zu senken (meist um ca. 20%); erreicht wird dies durch das Streichen von Planungs- und Ausführungsleistungen, vor allem solche, die sich auf die Vernetzung des Neuen mit der Umgebung beziehen (Außenanlagen etc.). Die so verringerte Summe wird dann als Baukostenrahmen festgeschrieben. Sobald die Baustelle läuft wird oft Zug um Zug klar, dass zusätzliche Leistungen erforderlich sind. Daraus resultieren Umplanungen und nachträgliche Beauftragungen, die zu zeitlichen Verzögerungen führen und Mehrkosten erzeugen. Die tatsächlichen Errichtungskosten entsprechen dann in etwa den ursprünglichen Kostenschätzungen.</em></p>
<p>Es scheint also in Österreich ein Ost-West-Gefälle im Umgang mit Planen und Bauen zu geben bzw. überhaupt eine mentalitätsabhängig unterschiedliche Haltung zum Geld.</p>
<p><strong>Termine – genauso wichtig wie Kosten</strong></p>
<p>Auch was Planungs- und Bauzeit betrifft zwängen viele Auftraggeber Bauprojekte in ein sehr enges Terminkorsett und setzen Planer bezüglich ihrer eigenen Leistungen und der Terminisierung der ausführenden Arbeiten stark unter Druck. Die Gründe dafür sind klar: Abgesehen von &#8211; länger &#8211; laufenden Finanzierungskosten kann der Auftraggeber erst mit dem Betrieb des fertigen Bauwerkes in seinem core-business Geld verdienen. Auf Seiten von Auftraggeber und/oder Nutzer sind viele Aktivitäten (z.B. Einstellung und Ausbildung von Personal, Marketing- und PR-Maßnahmen, etc.) auf den Zeitpunkt der Fertigstellung oder Eröffnung abgestimmt. Sind Eröffnungs- termine einmal nach außen kommuniziert, so müssen sie einfach „halten“. Diese schwerwiegenden Auswirkungen erfordern, dass Planer ihren Bau- herren klar machen, welche Zeiträume und Termine gut planbar sind (z.B. Ausführungszeiten) und welche kaum oder gar nicht beeinflusst werden können (z.B. Erhalt von Genehmigungen). Und auch, dass es sich in der Ausführungsphase sowohl termin- als auch kostenmäßig bezahlt macht, der Planung und Entscheidungsfindung ein wenig mehr Zeit einzuräumen.</p>
<p><strong>Wer sind die wirklichen Entscheider?</strong></p>
<p>Bei großen Strukturen auf der Auftraggeber-Seite ist auch nicht immer sofort klar, wer bei inhaltlichen und wirtschaftlichen Entscheidungen auf Bauherren-Seite das Sagen hat &#8211; die Interessenslagen der beteiligten Mitarbeiter eines großen Unternehmens sind meist sehr vielschichtig. Oftmals überschneiden sich auch verschiedenste Interessen, die gar nichts mit dem konkreten Projekt zu tun haben. Herauszufinden, wer die wirklichen Entscheider sind, ist dann für die Planer nicht einfach, aber dennoch unerlässlich.</p>
<p><strong>Bauherren und die wirtschaftliche Kompetenz der Planer</strong></p>
<p>Im wichtigen Bereich der wirtschaftlichen Themen des Bauens zeigt die Wertehaltung der Auftraggeber große Auswirkungen: Bauherren schreiben Planern häufig nur wenig ökonomische Kompetenz zu, oft sehen sie in ihnen sogar die Verantwortlichen für Kostenüberschreitungen. Auftraggeber verhandeln daher das Thema Kosten immer öfter direkt mit den Ausführen- den, weil diese „die gleiche Sprache sprechen“. Ausführende Unternehmen, vor allem die als Generalunternehmer agierenden Baufirmen, sind in der Regel um ein Vielfaches größer und wirtschaftlich potenter als die meisten Planungsbüros. Bei einem Bauprojekt ist ihre Auftragssumme ca. zehnmal größer als jene der Planer (oder bestenfalls nur siebenmal, wenn die Planungs- und Konsulentenleistungen ungekürzt vergütet werden). Dieses wirtschaftliche Ungleichgewicht hat Auswirkungen auf die Beziehungen untereinander; im Dreieck Auftraggeber &#8211; Planer &#8211; Ausführende sind Planungsbüros oft als relativ „Kleine“ mit zwei „Großen“ konfrontiert. Zwischen den beiden „Großen“ herrscht dieselbe Wirtschaftssprache, weil ähnliche Unternehmensstrukturen und -größen auch ähnliche wirtschaftliche Denkweisen (Ergebnisdarstellung in Kennzahlen, Quartalsdenken etc.) erzeugen.</p>
<p>Dass Planer nach Ansicht ihrer Auftraggeber zu wenig wirtschaftliches Know-how haben bzw. gestalterischen und technischen Aspekten in ihrer Arbeit einen viel wichtigeren Stellenwert geben als Kosten- und Terminfragen, hat neben der „unterschiedlichen Sprache“ noch weitere Gründe: Bei den Ingenieuren ist die Lehre von den wirtschaftlichen und rechtlichen Aspekten des Planens und Bauens Teil der Ausbildung, womit ein Grundstein an wirtschaftlichem Denken und Know-how gebildet wird. Architekten hingegen müssen sich während ihres Studiums kaum mit diesen Themen befassen – bei gar nicht wenigen führt dies zu einer ablehnenden Grundhaltung gegenüber den wirtschaftlichen Komponenten ihrer Tätigkeit. Dies beginnt beim Umgang mit dem (wirtschaftlichen) Wert der eigenen Leistung – der eigene Aufwand wird oft nicht (nach)kalkuliert und bald ist dann von „Selbstausbeutung“ die Rede. Diese Haltung verbunden mit dem oftmals mangelnden Wirtschafts-Know-how bestätigt Auftraggeber-Vertreter in ihrer Meinung, Planer seien nicht geeignet, die Kosten und Termine eines Bauprojektes zu managen. Vor allem gegenüber Architekten herrscht oft die Ansicht, dass ihre Leistungen primär Gestaltungsfragen zum Inhalt haben und dass ihre Planung Projekte verteuert. Überhaupt haben viele Entscheider auf der (nicht fachlich besetzten) Auftraggeber-Seite wenig Einblick in das Berufsbild von Planern; sie können nicht abschätzen, welchen zentralen Einfluss Bauplanung (in der Architektur und in allen Ingenieur-Disziplinen) auf alle Aspekte ihres Projektes hat. Es wäre hilfreich, den Auftraggeber-Vertretern Aufgaben und Inhalte von Planung besser verständlich zu machen, sonst kann ihr Wert gar nicht anerkannt werden.</p>
<p><strong>Planer als Interessens-Vertreter der Bauherren</strong></p>
<p>Planer können ihre Position im Dreieck Auftraggeber – Planer – Ausführende verbessern, wenn sie wieder verstärkt die Rolle als Vertreter der Auftraggeber(-Interessen), die in vielen Fällen verloren gegangen ist, einnehmen. Dafür müssen sie jedoch wirtschaftliche Kompetenz zeigen und den für Bauherren essentiellen Anforderungen im Bereich Kostenplanung und –steuerung gerecht werden, also ihre diesbezüglichen Aufgabengebiete fachkundig abdecken und bei der Kommunikation dieser Leistungen die Denkweisen der Bauherren berücksichtigen und deren „Sprache sprechen“. Dies gilt nicht nur für die Tätigkeit der Planungsbüros im konkreten Projekt. Auch bei der Darstellung des Berufs- und Leistungsbildes nach außen durch Interessens- vertretungen etc., aber auch durch jeden einzelnen Planer, muss die Beherrschung der wirtschaftlichen Themen bei Planung und Abwicklung von Bauprojekten als Kernkompetenz deutlicher in den Vordergrund gestellt werden.</p>
<p>Umso weniger Bau-Know-how auf Seiten der Auftraggeber vorhanden ist, desto eher brauchen Auftraggeber jemanden außerhalb des eigenen Unternehmens, der ihre Erwartungshaltungen kennt, der ihre Sprache spricht, dem sie vertrauen. Damit könnte das Fehlen der technischen Auftraggeber-Funktion auch als Chance begriffen werden, die Position der Planer als erste Interessens-Vertreter der Bauherren wieder zu stärken.</p>
<p><em>über den Autor:<br />
Bauingenieur und Jurist – mit der festen Überzeugung, dass die wirtschaftlichen, rechtlichen und kommunikativen Themen des Bauens wesentlich zum Erfolg von touristischen Bauprojekten und zur Zufriedenheit aller Beteiligten (BauherrInnen, PlanerInnen, ausführende Firmen und alle Stakeholder/ Projektbetroffenen) beitragen.</em></p>
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		<title>Einige bauwirtschaftliche Grundlagen für BauherrInnen</title>
		<link>http://platoumarket.at/know-how/bauwirtschaftliche-grundlagen/</link>
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		<pubDate>Sat, 03 Apr 2010 13:08:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Nikolaus Thaller</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bauwirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Know-how]]></category>
		<category><![CDATA[Ausführung]]></category>
		<category><![CDATA[Bauprojekt]]></category>
		<category><![CDATA[Planung]]></category>

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		<description><![CDATA[Nikolaus Thaller, DI DDr. Bauen hat viele Komponenten – gestalterische, funktionale, technische, soziale, politische – und natürlich auch organisatorische, wirtschaftliche und rechtliche. Dazu drei Fragen, mit denen sich alle BauherrInnen auseinandersetzen müssen: Wie spielen die Beteiligten am Bau zusammen, d.h. wie sieht die Projektorganisation aus? Was können PlanerInnen für ihre BauherrInnen alles leisten? Woraus setzen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Nikolaus Thaller, DI DDr.<br />
 </em></p>
<p><strong>Bauen hat viele Komponenten – gestalterische, funktionale, technische, soziale, politische – und natürlich auch organisatorische, wirtschaftliche und rechtliche.</strong></p>
<p><span style="color: #888888;">Dazu <strong>drei Fragen</strong>, mit denen sich alle BauherrInnen auseinandersetzen müssen:</span></p>
<p><strong><span style="color: #000000;">Wie </span></strong>spielen die Beteiligten am Bau zusammen, d.h. wie sieht die Projektorganisation aus?<strong><span id="more-733"></span><br />
 Was </strong>können PlanerInnen für ihre BauherrInnen alles leisten?<strong><br />
 Woraus </strong>setzen sich die Baukosten zusammen, wie können sie wann beeinflusst werden</p>
<p>Bei jedem Bauprojekt gibt es viele <span style="color: #ff9900;">Beteiligte und Betroffene</span> – wesentlich für den Erfolg des Gesamtprojektes ist das Zusammenspiel zwischen Auftraggeber / BauherrInnen, ArchitektInnen und FachplanerInnen, sowie Baufirma und Professionisten / Handwerkern.</p>
<p><img class="alignnone size-full wp-image-740" title="Bauprojekt-Stakeholder" src="http://platou.360degrees.at/wp-content/uploads/2010/03/Bauprojekt-Stakeholder3.jpg" alt="" width="487" height="274" /></p>
<p>Nach Erstellung des <span style="color: #ff9900;">touristischen Konzeptes</span> und Sicherung der Finanzierung suchen sich BauherrInnen ihre ArchitektInnen und FachplanerInnen. Diese schreiben die ausführenden Bauleistungen aus und beauftragen – im Namen ihrer BauherrInnen – Baufirma und Professionisten / Handwerker. Nach Baufertigstellung wird das Gebäude betrieben – von den BauherrInnen selbst oder von einem Betreiber.</p>
<p><img class="alignnone size-full wp-image-742" title="Gesamtprozess" src="http://platou.360degrees.at/wp-content/uploads/2010/03/Gesamtprozess.jpg" alt="" width="489" height="268" /></p>
<p>Sowohl in der Planung als auch bei der Ausführung können die einzelnen Unternehmen – ArchitektInnen und FachplanerInnen bzw. Baufirmen und Professionisten – einzeln beauftragt werden.<br />
 Dann haben BauherrInnen <span style="color: #ff9900;">mehrere Ansprechpartner</span> und müssen sich um d<span style="color: #000000;">ie <span style="color: #ff9900;">Schnittstellen</span> z</span>wischen den einzelnen Firmen kümmern (z.B. auch bei der Behebung von Mängeln).</p>
<p><img class="alignnone size-full wp-image-747" title="Einzelplaner" src="http://platou.360degrees.at/wp-content/uploads/2010/03/Einzelplaner.jpg" alt="" width="462" height="282" /></p>
<p><img class="alignnone size-full wp-image-750" title="Einzelunternehmer" src="http://platou.360degrees.at/wp-content/uploads/2010/03/Einzelunternehmer.jpg" alt="" width="478" height="279" /></p>
<p>Oder ein Generalplaner (meist das Architekturbüro) übernimmt <span style="color: #ff9900;">alle Planungsleistungen</span> – mit den FachplanerInnen als SubplanerInnen.<br />
 Bzw. ein Generalunternehmer (meist die Baufirma) übernimmt <span style="color: #ff9900;">alle ausführenden Leistungen</span> – mit den Professionisten als Subunternehmer.</p>
<p><img class="alignnone size-full wp-image-753" title="Generalplaner" src="http://platou.360degrees.at/wp-content/uploads/2010/03/Generalplaner1.jpg" alt="" width="482" height="279" /></p>
<p><img class="alignnone size-full wp-image-757" title="Generalunternehmer" src="http://platou.360degrees.at/wp-content/uploads/2010/03/Generalunternehmer.jpg" alt="" width="467" height="281" /></p>
<p>Im Hochbau ist die Architektur federführend bei der Planung – ihre generelle Aufgabe ist es, das touristische Konzept in Räume umzusetzen. In den verschiedenen Planungsbereichen sind ExpertInnen aus unterschiedlichsten Fachgebieten tätig.</p>
<p><img class="alignnone size-full wp-image-758" title="Planung - Bereiche" src="http://platou.360degrees.at/wp-content/uploads/2010/03/Planung-Bereiche.jpg" alt="" width="381" height="272" /></p>
<p><span style="color: #ff9900;">Planung erfolgt schrittweise</span> – in jeder Phase sind Mitarbeit und vor allem rechtzeitige Entscheidungen der BauherrInnen erforderlich.  Nach Erhalt der Genehmigungen kann die Ausführung beginnen – sie wird von den PlanerInnen im Zuge der Örtlichen Bauaufsicht begleitet und kontrolliert.</p>
<p><strong><span style="color: #808080;">Planungsphasen:</span></strong></p>
<p><span style="color: #ff9900;"><strong>Grundlagenermittlung:</strong></span> Analyse der Grundlagen und Klärung der Rahmenbedingungen, Kostenrahmen;<br />
 <span style="color: #ff9900;"><strong>Vorentwurf:</strong> </span> Erarbeitung des grundsätzlichen Lösungsvorschlages auf Basis der von den BauherrInnen bekannt gegebenen Planungsgrundlagen (Bebauungsbestimmungen, Raum- und Funktionsprogramm, etc.), Untersuchung alternativer Lösungsmöglichkeiten, Kostenschätzung;<br />
 <span style="color: #ff9900;"><strong>Entwurf:</strong></span> Durcharbeitung des grundsätzlichen Lösungsvorschlages aufgrund des genehmigten Vorentwurfes, Kostenberechnung<br />
 <span style="color: #ff9900;"><strong>Einreichplanung:</strong></span> Durchführung der für die baubehördliche Bewilligung erforderlichen Abklärungen, Zeichnungen und Schriftstücke auf Grundlage des Entwurfes;<br />
 <strong><span style="color: #ff9900;">Ausführungs-/Detailplanung:</span></strong> baureife Durcharbeitung der behördlich genehmigten Pläne;<br />
 <strong><span style="color: #ff9900;">Ausschreibung, Vergabe:</span></strong> Ermittlung der Mengen, Aufstellung der Leistungsverzeichnisse mit Leistungsbeschreibungen für die ausführenden Firmen, Kostenanschlag;<br />
 <strong><span style="color: #ff9900;">künstlerische Oberleitung: </span></strong>Überwachung der Herstellung hinsichtlich Entwurf und Gestaltung;<br />
 <span style="color: #ff9900;"><strong>Örtliche Bauaufsicht:</strong></span> Vertretung der BauherrInnen auf der Baustelle, Überwachung und Koordination der Leistungen und des Zeitplanes für die Gesamtabwicklung, Überwachung auf Übereinstimmung mit Plänen, Leistungsverzeichnissen, Verträgen, Einhaltung der technischen Regeln und der behördlichen Vorschreibungen, Abrechnungsprüfung, Führung des Baubuches; Abnahme der Bauleistungen; Übergabe des Bauwerkes an BauherrIn;<br />
 <strong><span style="color: #ff9900;">Technisch Geschäftliche Oberleitung:</span></strong> Aufstellung eines Planungszeitplanes und eines Zeitplanes der Gesamtabwicklung; Überprüfung von Werkzeichnungen der ausführenden Firmen, Durchführung der Ausschreibung, Einholung, Überprüfung und Bewertung der Angebote; Kostenfeststellung.</p>
<p><img class="alignnone size-full wp-image-769" title="Planung - Phasen" src="http://platou.360degrees.at/wp-content/uploads/2010/03/Planung-Phasen.jpg" alt="" width="467" height="267" /></p>
<p>Alle Planungskosten zusammen liegen zwischen <span style="color: #ff9900;">ca. 10% und 15% der Baukosten</span> &#8211; abhängig von Größe, Inhalt, Komplexität des Bauprojektes. Immer häufiger werden Planungsleistungen nicht als Prozentsatz der Baukosten vergütet, sondern PlanerInnen legen ihrem Angebot eine <span style="color: #ff9900;">Aufwandskalkulation</span> zu Grunde. Ausführende Bauleistungen werden von ArchitektInnen und FachplanerInnen entweder „konstruktiv“ (im Detail) oder „funktional“ beschrieben und den Baufirmen und Professionisten positionsweise oder pauschal vergütet.</p>
<p><img class="alignnone size-full wp-image-770" title="Bauprojekt - Kosten" src="http://platou.360degrees.at/wp-content/uploads/2010/03/Bauprojekt-Kosten.jpg" alt="" width="388" height="271" /></p>
<p>Zu den „reinen“ Baukosten der Ausführung kommen die<span style="color: #000000;"> Honorare</span> der ArchitektInnen und FachplanerInnen sowie Kosten für Finanzierung und Versicherungen – dann spricht man von Errichtungskosten; zählt man die Grundstückskosten dazu, ergeben sich die Gesamtkosten.</p>
<p><img class="alignnone size-full wp-image-773" title="Bau-, Errichtungs-, Gesamtkosten" src="http://platou.360degrees.at/wp-content/uploads/2010/03/Bau-Errichtungs-Gesamtkosten.jpg" alt="" width="462" height="284" /></p>
<p>Über die gesamte Lebensdauer eines Gebäudes gesehen sind die Errichtungskosten (Planung und Ausführung) um ein vielfaches geringer als die <span style="color: #ff9900;">Kosten des tatsächlichen Betriebes</span> – um letztere in den Griff zu bekommen, bedarf es guter und vollständiger Planung.</p>
<p><img class="alignnone size-full wp-image-777" title="Gebäude - Lebenszykluskosten" src="http://platou.360degrees.at/wp-content/uploads/2010/03/Gebäude-Lebenszykluskosten1.jpg" alt="" width="330" height="150" /></p>
<p>Planung ist der Hebel für die Ausführungskosten (die ja mehr als 80% der Errichtungskosten ausmachen):</p>
<p>&gt; Alle <span style="color: #ff9900;">Entscheidungen</span> (Quantität, Qualität) fallen in die Planungsphase.<br />
 &gt; Die <span style="color: #ff9900;">örtliche Bauaufsicht</span> (ÖBA) kontrolliert die Baukosten.<br />
 <span style="color: #ff9900;"><span style="color: #000000;">&gt; </span>Funktionalität</span> macht den Betrieb effizienter und damit günstiger.<br />
 <span style="color: #ff9900;"><span style="color: #000000;">&gt; </span>Räumliche Qualität</span> stellt einen wesentlichen Mehrwert dar.</p>
<p>Und natürlich bestimmt die Planung auch die Kosten des Betriebes (die ja ca. 80% der Kosten über die gesamte Lebensdauer ausmachen).</p>
<p><img class="alignnone size-full wp-image-778" title="Kosten - Projektphasen" src="http://platou.360degrees.at/wp-content/uploads/2010/03/Kosten-Projektphasen.jpg" alt="" width="477" height="278" /></p>
<p><img class="alignnone size-full wp-image-782" title="Kosten - Beeinflussbarkeit - Projektphasen" src="http://platou.360degrees.at/wp-content/uploads/2010/03/Kosten-Beeinflussbarkeit-Projektphasen.jpg" alt="" width="475" height="280" /></p>
<p>Je weiter die Planung fortschreitet und je detaillierter sie wird, desto genauer können die <span style="color: #ff9900;">Errichtungskosten prognostiziert</span> werden.<br />
 Im Vorentwurf-Stadium können die voraussichtlichen Kosten kaum genauer als <span style="color: #ff9900;">ca. +/- 15%</span> geschätzt werden, da einfach zu viele Details noch nicht bestimmt sind und die Angebotspreise der ausführenden Unternehmen auch von externen Faktoren (Wirtschaftslage etc.) abhängig sind.</p>
<p><img class="alignnone size-full wp-image-783" title="Kostenschätzung" src="http://platou.360degrees.at/wp-content/uploads/2010/03/Kostenschätzung.jpg" alt="" width="450" height="272" /></p>
<p>Viele BauherrInnen müssen Erfahrungen mit Mehrkosten machen – die Ursachen sind vielfältig und liegen oft bei den Auftraggebern selbst.</p>
<p><img class="alignnone size-full wp-image-985" title="Bau(mehr)kosten" src="http://platou.360degrees.at/wp-content/uploads/2010/03/Baumehrkosten1.jpg" alt="" width="400" height="214" /></p>
<p><em>über den Autor:<br />
 Bauingenieur und Jurist – mit der festen Überzeugung, dass die wirtschaftlichen, rechtlichen und kommunikativen Themen des Bauens wesentlich zum Erfolg von touristischen Bauprojekten und zur Zufriedenheit aller Beteiligten (BauherrInnen, PlanerInnen, ausführende Firmen und alle Stakeholder/ Projektbetroffenen) beitragen.</em></p>
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		<title>Die Honorierung beim Architekten-Wettbewerb – eine problematische Entscheidung des OGH</title>
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		<pubDate>Wed, 10 Mar 2010 10:42:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Nikolaus Thaller</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bauwirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Know-how]]></category>

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		<description><![CDATA[Nikolaus Thaller, DI DDr. erschienen in: Kolumne „Bau und Recht“, Fachmagazin Architektur, Nr. 1, Februar 2008, S. 33. Wann bekommen ArchitektInnen ihre Leistung im Zuge eines geladenen Wettbewerbes vergütet? Gibt es einen grundsätzlichen Anspruch darauf oder ist die Vergütung immer individuell zu regeln? Wann gilt die Wettbewerbsordnung Architektur? DER SACHVERHALT (vereinfacht) Ein Bauherr beabsichtigte die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Nikolaus Thaller, DI DDr.<br />
</em></p>
<p><em><em>erschienen in: </em></em><em><em>Kolumne „Bau und Recht“, </em></em><em><em>Fachmagazin Architektur, Nr. 1, </em></em><em><em>Februar 2008, </em></em><em><em>S. 33. </em></em><br />
<strong></strong></p>
<p><strong><span style="color: #5c5c5c;">Wann bekommen ArchitektInnen ihre Leistung im Zuge eines geladenen Wettbewerbes vergütet? Gibt es einen grundsätzlichen Anspruch darauf oder ist die Vergütung immer individuell zu regeln? Wann gilt die Wettbewerbsordnung Architektur?</span><span id="more-976"></span></strong></p>
<p>DER SACHVERHALT (vereinfacht)</p>
<p>Ein Bauherr beabsichtigte die Errichtung eines Gesundheitszentrums und wandte sich an einen Architekten. Bei der ersten Besprechung wurde nur das Projekt diskutiert, von einem Wettbewerb war keine Rede und auch über das Honorar wurde nicht gesprochen.</p>
<p>Kurz darauf erhielt der Architekt eine Ausschreibung mit Vorgaben für die Erstellung eines Gebäude- und Parkflächenentwurfs und der Information, dass fünf Büros zu einem Wettbewerb eingeladen wurden und der Sieger den Planungsauftrag erhalten wird.</p>
<p>Sieger des Wettbewerbs wurde ein anderer Architekt; er erhielt einen Gesamtplanungs-Auftrag samt örtlicher Bauaufsicht.</p>
<p>Der Architekt stellte einen Betrag von € 9.000,- in Rechnung und argumentierte damit, vom Bauherrn mit der Vorentwurfsplanung beauftragt worden zu sein. Die Planer hätten an einem geladenen Wettbewerb teilgenommen, bei dem der Sieger den Planungsauftrag erhalten sollte und den anderen Teilnehmern eine Aufwandsentschädigung zustünde. Die Honorarpflicht des Bauherrn ergebe sich aus der Wettbewerbsordnung Architektur.</p>
<p>Der Bauherr bestritt, dem Architekten einen Auftrag erteilt zu haben. In der Ausschreibung sei ausdrücklich darauf hingewiesen worden, dass der Planungsauftrag an den Sieger vergeben werde und es sei klar gewesen, dass die weiteren Vorentwürfe nicht honoriert würden. Die Wettbewerbs- ordnung Architektur sei nicht vereinbart gewesen.</p>
<p>Das Erstgericht gab dem Architekten Recht; er habe einen Anspruch auf Aufwandsentschädigung wie sie bei einem geladenen Wettbewerb üblich ist.<br />
Das Berufungsgericht änderte diese Entscheidung und wies die Klage ab. Zwischen dem Bauherrn und dem Architekten sei kein Werkvertrag zustande gekommen. Der Architekt hätte sich an einem Wettbewerb beteiligt, ohne ein Honorar zu verlangen. Die Wettbewerbsordnung Architektur sehe zwar einen Aufwandsersatz vor, sei aber nicht vereinbart worden. Der Wettbewerbs-Entwurf sei daher als „Angebot“ zu qualifizieren und stelle somit eine unentgeltliche Vorleistung dar.</p>
<p>AUS DER BEGRÜNDUNG DES OGH</p>
<p>Der OGH hielt fest, dass es sich um einen geladenen Wettbewerb handelte, bei dem dem Sieger kein Preisgeld, sondern die Erteilung des Planungs- auftrages zugesichert wurde. Die Ausschreibung stellte daher eine „Aufforderung zur Erstellung von Angeboten“ dar. Wörtlich sagt der OGH: „Es ist in der Regel anzunehmen, dass derjenige, der einen Bau zu vergeben hat und Interessenten zum Wettbewerb einlädt, nicht daran denkt, die Bewerber für die mit dem Angebot verbundenen Arbeiten zu entlohnen &#8211; durch eine derartige Einladung wird den Interessenten nur freigestellt, sich am Wettbewerb zu beteiligen. Wer ein Angebot stellt, muss damit rechnen, dass ihm die Planung nicht übertragen wird und dass er für die notwendigen Vorarbeiten kein Honorar erhält. Will er nicht umsonst arbeiten, muss er im Voraus vereinbaren, dass er für seine geleisteten Arbeiten eine Vergütung erhält.“</p>
<p>Der OGH betont, dass die Erstellung von Angeboten im Zweifel unentgeltlich ist. Dies gilt insbesondere beim Realisierungswettbewerb, weil dort die Teilnahme erfolgt, um den gesamten Planungsauftrag zu akquirieren. Da nur der Sieger einen weiterführenden Auftrag erhält, besitzen – nach Meinung des OGH &#8211; die Planungsleistungen der übrigen Teilnehmer für den Auftraggeber keinen eigenständigen Wert.</p>
<p>Ein Anspruch auf Honorierung ist nur gegeben, wenn der Architekt mit dem Bauherrn &#8211; unabhängig vom Ergebnis des Wettbewerbes und der Auftragserteilung &#8211; eine Vergütung ausmacht oder die Wettbewerbsordnung Architektur ausdrücklich vereinbart wird. Diese ist a priori nicht bindend, sie gilt nur dann, wenn sie im Rahmen der Ausschreibung einem Wettbewerb zugrunde gelegt wird. Beides war aber hier nicht der Fall.</p>
<p>PRAKTISCHE FOLGEN</p>
<p>Es ist zu befürchten, dass dem OGH nicht ganz klar ist, was die geistige Leistung beim Entwurf ausmacht; bei genauerem Hinsehen muss man aber vor allem erkennen, dass es – hinsichtlich des Anspruchs auf Vergütung -  gar nicht um die Art dieser Leistung geht, sondern darum, dass ein geladener Wettbewerb rechtlich als „Aufforderung zur Erstellung von Angeboten“ qualifiziert wird. Und diese Angebotserstellung wird – nach herrschender Rechtssprechung – nicht honoriert. Daher ist es erforderlich, eine eigene Vereinbarung dafür zu schließen – entweder eine konkrete oder es wird die Wettbewerbsordnung Architektur ausdrücklich vereinbart.</p>
<p>Trotz all der Diskussion um Wettbewerbe im Allgemeinen und der Vergütung der Planertätigkeit dabei im Besonderen kommt es anscheinend immer wieder vor, dass für die Leistungen im Zuge eines Wettbewerbes nicht sofort – und ganz selbstverständlich &#8211; die Aufwandsentschädigung angesprochen wird. Das mag einerseits an der „schwachen ökonomischen Ausrichtung“ gewisser Teile der Architektenschaft liegen, aber auch daran, dass viele Auftraggeber es bereits gewohnt sind, für Wettbewerbs- oder (Vor)entwurfs-Leistungen nichts zu bezahlen. Für die Planer kann dies nur bedeuten, den Wert ihrer (geistigen) Leistungen zu betonen, eine Aufwandsentschädigung sofort, also vor Beginn der Arbeiten, anzusprechen und &#8211; wo immer möglich &#8211; durchzusetzen.</p>
<p> Dies könnte (auf lange Sicht) zu einer Änderung der Auftraggeber-Haltung bezüglich Vorleistungen der Planer führen und vielleicht auch eine Grundlage für eine Neubewertung von geistigen Planungsleistungen durch den OGH bilden – nämlich im Sinne einer Abkehr von der rechtlichen Qualifizierung der Planungs-Wettbewerbsarbeiten als „Angebot, das im Zweifel nicht zu vergüten ist“.<br />
(OGH 2 Ob 245/06b vom 30.08.2007)</p>
<p><em>über den Autor:<br />
Bauingenieur und Jurist – mit der festen Überzeugung, dass die wirtschaftlichen, rechtlichen und kommunikativen Themen des Bauens wesentlich zum Erfolg von touristischen Bauprojekten und zur Zufriedenheit aller Beteiligten (BauherrInnen, PlanerInnen, ausführende Firmen und alle Stakeholder/ Projektbetroffenen) beitragen.</em></p>
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		<title>Der OGH zum Thema „mangelhafte Baukostenschätzung“</title>
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		<pubDate>Wed, 10 Mar 2010 10:40:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Nikolaus Thaller</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bauwirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Know-how]]></category>

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		<description><![CDATA[Nikolaus Thaller, DI DDr.     erschienen in: Kolumne „Bau und Recht“, Fachmagazin Architektur, Nr. 8, Dezember 2004. Unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang haben ArchitektInnen für die Mehrkosten der ausführenden Baufirma zu haften, wenn ihre Baukostenschätzung mangelhaft ist? DER SACHVERHALT (vereinfacht) Der Bauherr beauftragte einen Architekten mit der Planung und Abwicklung eines Bauvorhabens. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div><em>Nikolaus Thaller, DI DDr.</em></div>
<div><em> </em></div>
<p><em> </p>
<p></em></p>
<p><em>erschienen in: Kolumne „Bau und Recht“, Fachmagazin Architektur, </em><em>Nr. 8, Dezember 2004.</em></p>
<p><strong><span style="color: #5c5c5c;">Unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang haben ArchitektInnen für die Mehrkosten der ausführenden Baufirma zu haften, wenn ihre Baukostenschätzung mangelhaft ist?</span><span id="more-972"></span></strong></p>
<p>DER SACHVERHALT (vereinfacht)</p>
<p>Der Bauherr beauftragte einen Architekten mit der Planung und Abwicklung eines Bauvorhabens. Der Architekt schrieb die Bauleistungen konstruktiv (Mengen, Einheitspreise) aus und ging daher von einer Abrechnung nach tatsächlichem Aufmass aus; der Bauherr, der bei den Verhandlungen mit dem Bauunternehmen nicht dabei war, verstand hingegen den Angebotspreis als Höchstpreis.</p>
<p>Als eine Projektänderung nötig wurde, unterließ es der Architekt, den Bauherrn über eine mögliche kostengünstigere Variante zu informieren. Vielmehr versicherte er dem Bauherrn mehrmals, dass sich durch die durchgeführten Änderungen sogar beträchtliche Einsparungen ergeben können.</p>
<p>Nach Abschluss der Arbeiten forderte die Baufirma vom Bauherrn eine bedeutend höhere als die ursprünglich projektierte Summe und konnte sich dabei auch im Rechtsweg zum Teil durchsetzen. Der Architekt trat diesem Gerichtsverfahren trotz mehrfacher Aufforderung nicht als Nebenintervenient bei. Bei Kenntnis der tatsächlichen Forderung des Bauunternehmens hätte der Bauherr das Projekt nur in kleinerem Umfang realisiert. In der Folge klagte der Bauherr den Architekten auf Ersatz seiner Kosten aus dem Vorprozess gegen die ausführende Baufirma.</p>
<p>Das Erstgericht gab der Klage des Bauherrn teilweise statt; vor dem Berufungsgericht hingegen bekam der Architekt teilweise Recht.</p>
<p>AUS DER BEGRÜNDUNG DES OGH</p>
<p>Der OGH stellt klar, dass ArchitektInnen an sich keine Baukostengarantie zu tragen haben, aber eine Sorgfaltspflicht walten lassen müssen: Sie müssen nicht nur eine technisch einwandfreie Leistung erbringen, sondern auch wirtschaftliche Gesichtspunkte berücksichtigen; dazu gehört auch die Ermittlung der Mengen für das Leistungsverzeichnis, die Einholung von mehreren Angeboten und deren Überprüfung in technischer und wirtschaft- licher Hinsicht. Sie müssen innerhalb des vorgegebenen Rahmens möglichst kostengünstig planen – vor allem dann, wenn es sich um ein „Renditeobjekt“ oder &#8211; wie im konkreten Fall &#8211; um ein reines Gewerbeobjekt handelt. Dies ergibt sich aus einer vertraglichen umfassenden Beratungspflicht.</p>
<p>Eine echte Baukostengarantie müsste die Erklärung enthalten, der Planer werde die Mehrkosten gegenüber den vom ihm angegebenen Kosten selbst tragen. Die Zusage, mit bestimmten Baukosten auskommen zu können, stellt hingegen keine Baukostengarantie dar. Im vorliegenden Fall hatte sich der Architekt zwar nicht verpflichtet, es nicht zu höheren Baukosten kommen zu lassen, wohl aber, das Projekt möglichst kostengünstig durchzuführen.</p>
<p>Der OGH stellt klar, dass die ursprüngliche Kostenschätzung dem Bauherrn als Entscheidungshilfe dient &#8211; er muss damit überprüfen können, ob das Bauvorhaben seinen finanziellen Verhältnissen entspricht. Daher sind PlanerInnen aber auch zu Hinweisen verpflichtet, wenn Umstände eintreten, die zu einer (erheblichen) Überschreitung der geschätzten Summen führen können.</p>
<p>Die ständige Kontrolle der Baukosten zählt vor allem zu den wesentlichen Pflichten von PlanerInnen, wenn sie &#8211; wie im konkreten Fall &#8211; auch mit der örtlichen Bauaufsicht beauftragt sind; dem  Bauherrn muss laufend über die Kostenentwicklung berichtet werden. Wird der Bauherr nicht rechtzeitig auf preisliche Veränderungen hingewiesen, so ist die ArchitektInnen-Leistung mangelhaft.</p>
<p>Im konkreten Fall sieht der OGH eine unrichtige Beratung dadurch gegeben, dass nach den Erklärungen des Planers, wonach sich durch die Projektänderungen Einsparungen ergeben würden, der Bauherr davon ausgehen musste, die ursprüngliche Auftragssumme werde nicht überschritten.</p>
<p>Die Argumentation des Architekten, dass sich die Baukosten nicht verringert hätten, auch wenn er seinen Bauherrn davon informiert hätte, und dass deshalb seine Haftung wegen unrichtiger Beratung auszuschließen sei, wird vom OGH abgelehnt: Die Beratung hat den Zweck, dem Bauherrn die Möglichkeit zu geben, auf unvorhergesehene Kostenänderungen zu reagieren. Die Pflichtwidrigkeit des Architekten wäre dann nicht gegeben, wenn der Bauherr auch bei rechtzeitiger Kenntnis der wahren Kosten in derselben Weise gebaut hätte. Da der Bauherr das Bauwerk in diesem Fall nur reduziert ausführen hätte lassen, besteht sein Schaden aus den Mehraufwendungen gegenüber dem reduzierten Bauwerk. (allerdings ist die Wertsteigerung des Bauwerks als schadensmindernd zu berücksichtigen).</p>
<p>Im konkreten Fall hat der Architekt seine Vertragspflichten gegenüber dem Bauherrn verletzt: er hat nicht die günstigste Variante geplant und ist seinen Beratungspflichten nicht nachgekommen, weil er wiederholt versichert hat, dass das Bauvorhaben nicht teurer werden wird. Aus der Tatsache, dass der Bauherr im Prozess gegen die Baufirma Ausführungsmängel einwendete, folgert der OGH, dass das Verhalten des Architekten nicht allein Ursache für die Prozessführung des Bauherrn und damit der entstandenen Kosten war. Daher steht dem Bauherrn nur jener Teil der Prozesskosten als Schadenersatz zu, der durch das vertragswidrige Verhalten des Planers verursacht wurde.</p>
<p>PRAKTISCHE FOLGEN</p>
<p>Wie es dazu kommen kann, dass ein Architekt seinen Bauherrn nicht über das System einer konstruktiven Ausschreibung mit Mengen und Einheitspreisen und der damit verbundenen Abrechnung nach Aufwand informiert und aufklärt, ist für den konkreten Fall nicht nachzuvollziehen – ein Kommunikationsfehler (mit Folgen) ist es auf jeden Fall.</p>
<p>Grundsätzlich haben PlanerInnen nicht nur die Pflicht einer ökonomischen Bauführung, sondern sollen dem Bauherrn jede Änderung des Projektes unmittelbar aufzeigen. Denn diese OGH-Entscheidung macht deutlich, dass ArchitektInnen, wenn sie mit der örtlichen Bauaufsicht beauftragt sind, zu einer ständigen Kontrolle der Baukosten verpflichtet sind und ihre Auftraggeber über kostenwirksame Änderungen informieren müssen. Werden diese Pflichten missachtet, muss mit Regressansprüchen des Bauherrn gerechnet werden.</p>
<p>Allerdings  haben PlanerInnen nur diejenigen Kosten zu ersetzen, die durch ihr Verhalten &#8211; also das Auslösen eines Prozesses gegen die Baufirma &#8211; verursacht wurden.</p>
<p>Die Zusage, bestimmte Baukosten nicht zu überschreiten, ist noch keine Baukostengarantie; erst wenn PlanerInnen sich verpflichten würden, auftretende Mehrkosten zu übernehmen, wäre dies als echte Baukostengarantie zu qualifizieren.</p>
<p>(OGH 3 Ob 53/02v vom 18.07.2001)</p>
<div><em>über den Autor:</em></div>
<div><em>Bauingenieur und Jurist – mit der festen Überzeugung, dass die wirtschaftlichen, rechtlichen und kommunikativen Themen des Bauens wesentlich zum Erfolg von touristischen Bauprojekten und zur Zufriedenheit aller Beteiligten (BauherrInnen, PlanerInnen, ausführende Firmen und alle Stakeholder/ Projektbetroffenen) beitragen.</em></div>
<p><em> </p>
<p></em></p>
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