<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>pla&#039;toumarket &#187; Know-how</title>
	<atom:link href="http://platoumarket.at/category/know-how/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://platoumarket.at</link>
	<description>Qualität macht Erfolg</description>
	<lastBuildDate>Tue, 04 Oct 2011 17:07:09 +0000</lastBuildDate>
	<language>en</language>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
	<generator>http://wordpress.org/?v=3.0.4</generator>
		<item>
		<title>Wie die Briten zeitgemäße (Tourismus)architektur sehen</title>
		<link>http://platoumarket.at/allgemein/wie-die-briten-zeitgemase-tourismusarchitektur-sehen/</link>
		<comments>http://platoumarket.at/allgemein/wie-die-briten-zeitgemase-tourismusarchitektur-sehen/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 04 Mar 2011 13:54:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Nikolaus Thaller</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>
		<category><![CDATA[Architekt]]></category>
		<category><![CDATA[Architektur]]></category>
		<category><![CDATA[Baukultur]]></category>
		<category><![CDATA[Blog]]></category>
		<category><![CDATA[Leben]]></category>
		<category><![CDATA[Sonstiges]]></category>
		<category><![CDATA[Stories]]></category>
		<category><![CDATA[Tourismus]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://platoumarket.at/?p=3037</guid>
		<description><![CDATA[Prinz-Charles-wuerde-so-viel-lernen Liebe, Reisen und Architektur sind die Themen von Alain de Botton &#8211; jetzt will er der &#8220;Jamie Oliver für Architektur&#8221; werden &#8211; und das bewerkstelligen, was Jamie Oliver in Sachen Kochen gelang&#8230;.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href='http://derstandard.at/1577837059194/Prinz-Charles-wuerde-so-viel-lernen' >Prinz-Charles-wuerde-so-viel-lernen</a></p>
<p>Liebe, Reisen und Architektur sind die Themen von Alain de Botton &#8211; jetzt will er der &#8220;Jamie Oliver für Architektur&#8221; werden &#8211; und das bewerkstelligen, was Jamie Oliver in Sachen Kochen gelang&#8230;.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://platoumarket.at/allgemein/wie-die-briten-zeitgemase-tourismusarchitektur-sehen/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Viel Geld und wenig Hirn</title>
		<link>http://platoumarket.at/allgemein/viel-geld-und-wenig-hirn/</link>
		<comments>http://platoumarket.at/allgemein/viel-geld-und-wenig-hirn/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 28 Feb 2011 14:29:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>
		<category><![CDATA[Blog]]></category>
		<category><![CDATA[Nachhaltigkeit]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://platoumarket.at/?p=3005</guid>
		<description><![CDATA[auch bei der Nachhaltigkeit agiert die heimische Politik weiterhin eindimensional und populistisch!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>auch bei der Nachhaltigkeit agiert die heimische Politik weiterhin eindimensional und populistisch!<br />
<a href="http://www.architektur-bauforum.at/ireds-110759.html"></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://platoumarket.at/allgemein/viel-geld-und-wenig-hirn/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Gebäudezertifizierung und nachhaltiges Bauen</title>
		<link>http://platoumarket.at/blog/gebaudezertifizierung-und-nachhaltiges-bauen/</link>
		<comments>http://platoumarket.at/blog/gebaudezertifizierung-und-nachhaltiges-bauen/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 18 Nov 2010 10:48:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Nikolaus Thaller</dc:creator>
				<category><![CDATA[Architektur]]></category>
		<category><![CDATA[Baukultur]]></category>
		<category><![CDATA[Blog]]></category>
		<category><![CDATA[Hersteller]]></category>
		<category><![CDATA[Nachhaltigkeit]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://platoumarket.at/?p=2972</guid>
		<description><![CDATA[Nikolaus Thaller wird von den &#8220;schönen ArchitektInnen&#8221; interviewt &#8211; in der gleichnamigen Sendung auf Radio Orange (Dienstag 16.11.2010) geht es um Gebäudezertifizierung (vorallem um das ÖGNI-/DGNB-System) und um nachhaltiges Bauen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nikolaus Thaller wird von den &#8220;schönen ArchitektInnen&#8221; interviewt &#8211; in der gleichnamigen Sendung auf Radio Orange (Dienstag 16.11.2010) geht es um Gebäudezertifizierung (vorallem um das ÖGNI-/DGNB-System) und um nachhaltiges Bauen.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://platoumarket.at/blog/gebaudezertifizierung-und-nachhaltiges-bauen/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Professionelle Auftraggeber-Funktion als Beitrag zur Verankerung von Bau- und Planungskultur</title>
		<link>http://platoumarket.at/know-how/baukulturreport/</link>
		<comments>http://platoumarket.at/know-how/baukulturreport/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 03 May 2010 09:44:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Nikolaus Thaller</dc:creator>
				<category><![CDATA[Baukultur]]></category>
		<category><![CDATA[Know-how]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://platou.360degrees.at/?p=978</guid>
		<description><![CDATA[Nikolaus Thaller, DI DDr. erschienen in: ARGE Baukulturreport (Hrsg.): Baukulturreport 2006, Teil 2 &#8211; Verantwortung, Kapitel 2.3, Wien 2006, S. 21. Viele Bauherren haben die „Auftraggeber-Funktion“, also die Kapazitäten mit Know-how für Vergabe und Kontrolle von Planungs- und Ausführungs- leistungen reduziert; als Bauherrenvertreter agieren Kaufleute, die Projekte und Abläufe formal erfassen und über Kennzahlen beurteilen. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Nikolaus Thaller, DI DDr.</em><br />
 <em><br />
 erschienen in: ARGE Baukulturreport </em><em>(Hrsg.): Baukulturreport 2006, Teil 2 &#8211; Verantwortung, Kapitel 2.3, Wien 2006, S. 21.<br />
 </em></p>
<p>Viele Bauherren haben die „Auftraggeber-Funktion“, also die Kapazitäten mit Know-how für Vergabe und Kontrolle von Planungs- und Ausführungs- leistungen reduziert; als Bauherrenvertreter agieren Kaufleute, die Projekte und Abläufe formal erfassen und über Kennzahlen beurteilen.<span id="more-978"></span></p>
<p>Daher werden Planungs- und Ausführungsleistungen funktional beschrieben, gemeinsam ausgeschrieben (Totalunternehmer) und pauschal vergütet. Die Stellung der Planung als Subunternehmer-Leistung und die fehlenden Eingriffs-, Steuerungs- und Änderungs-möglichkeiten führen – abgesehen von ev. gestalterischen und funktionalen Defiziten &#8211; zu Problemen in der Projektabwicklung und beeinträchtigen die wirtschaftlichen Bauherren-Ziele „Termin- und Kostensicherheit“ massiv.</p>
<p>Damit Bauherren dennoch das erforderliche Know-how zur Verfügung haben, kann die „Auftraggeber-Funktion“ temporär „in-gesourct“ werden &#8211; ArchitektInnen und/oder andere PlanerInnen erfüllen Bauherren-Tätigkeiten bzw. bereiten sie entscheidungsreif auf. Bereits während der Projektentwicklung erstellen sie eine Projektorganisation für die Phasen Planung, Ausführung und Betrieb und überzeugen die am ehesten gegenüber wirtschaftlichen Argumenten offenen Auftraggeber von den diesbezüglich überwiegenden Vorteilen getrennter Planung und Ausführung wie</p>
<p style="padding-left: 30px;">&gt; Controlling- und Steuerungs-Möglichkeit von Kosten und Terminen</p>
<p style="padding-left: 30px;">&gt; Möglichkeit der Anpassung an erst im Projektablauf konkretisierbare Anforderungen</p>
<p style="padding-left: 30px;">&gt; Fachlich kompetente Vertretung der (bau)wirtschaftlichen Auftraggeber-Interessen</p>
<ul>
</ul>
<p>Da der Aufwand für die temporär „in-gesourcte Auftraggeber-Funktion“ unter 1% der Herstellungskosten liegt, rentiert er sich sicher – sowohl wirtschaftlich als auch in Bezug auf die Bau- und Planungskultur, sowohl für das konkrete Projekt als auch generell.<br />
 <em><br />
 über den Autor:<br />
 Bauingenieur und Jurist – mit der festen Überzeugung, dass die wirtschaftlichen, rechtlichen und kommunikativen Themen des Bauens wesentlich zum Erfolg von touristischen Bauprojekten und zur Zufriedenheit aller Beteiligten (BauherrInnen, PlanerInnen, ausführende Firmen und alle Stakeholder/ Projektbetroffenen) beitragen.</em></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://platoumarket.at/know-how/baukulturreport/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Tourismus und Baukultur</title>
		<link>http://platoumarket.at/know-how/tourismus-und-baukultur/</link>
		<comments>http://platoumarket.at/know-how/tourismus-und-baukultur/#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 25 Apr 2010 11:05:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Baukultur]]></category>
		<category><![CDATA[Know-how]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://platou.360degrees.at/?p=637</guid>
		<description><![CDATA[Roland Gruber, Mag. arch., MBA, MAS Bibiane Hromas, DI arch. erschienen in: ARGE Baukulturreport (Hrsg.): Baukulturreport 2006, Teil 5 &#8211; Wirtschaft, Kapitel 5.3, Wien 2006, S. 39-50. Image und Tourismus Der Tourismus nimmt mit einem Anteil von knapp 9% am BIP eine bedeutende Rolle in der österreichischen Volkswirtschaft ein. Die Tourismusförderungen für Bauinvestitionen durch die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Roland Gruber, </em><em>Mag. arch., </em><em>MBA, MAS</em><br />
<em>Bibiane Hromas, </em><em>DI </em><em>arch.<br />
</em></p>
<p><em>erschienen in:</em><em> </em><em>ARGE Baukulturreport </em><em>(Hrsg.): Baukulturreport 2006, Teil 5 &#8211; Wirtschaft, Kapitel 5.3, Wien 2006, S. 39-50.</em><em><br />
</em></p>
<p><span style="color: #5c5c5c;"><strong>Image und Tourismus</strong></span></p>
<p>Der Tourismus nimmt mit einem Anteil von knapp 9% am BIP eine bedeutende Rolle in der österreichischen Volkswirtschaft ein. Die Tourismusförderungen für Bauinvestitionen durch die österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) beliefen sich im Jahr 2004 auf EUR 596 Mio.<span id="more-637"></span> Sie werden zwar hauptsächlich zur Qualitätssteigerung der Angebote eingesetzt, aber ohne Beachtung der baukulturellen Gestaltungsqualität vergeben. Für die Förderbasis müssen derzeit die Planungskosten sogar herausgerechnet werden&#8230;</p>
<p>Volltext: <a href="http://platou.360degrees.at/wp-content/uploads/2010/02/Image-und-Tourismus-neu3.pdf">Tourismus und Baukultur</a></p>
<p><em>über die Autoren:</em></p>
<p><span style="color: #5c5c5c;"><em>Mag.arch. Roland Gruber, MBA, MAS</em></span><em><span style="color: #5c5c5c;"> </span></em></p>
<p><em>geb. 1972; Studium der Architektur an der Kunstuniversität Linz, ETH Zürich und Kulturmanagement an der SMBS Salzburg und Chicago/ USA; Mitbegründer und Vorstand von LandLuft; Mitbegründer und Partner von noncon:form (u.a. Realisierung des Stadt:Theater:Haag/ Niederösterreich); Gründungsmitglied der IGArchitektur; Lehrgangsmanager von überholz – Universitätslehrgang für Holzbaukultur an der Kunstuniversität Linz; Vorstand von Wonderland; Sprecher (gemeinsam mit Volker Dienst und Barbara Feller) der Plattform für Architekturpolitik und Baukultur</em></p>
<p><span style="color: #5c5c5c;"><em>DI Bibiane Hromas, Arch. sba</em></span></p>
<p><em>geb. 1960; Studium der Architektur an der TU Wien; mehrmalige Studienaufenthalte in Griechenland; 1994 Gründung von o.r.t. architektur; seit 2002 Lehraufträge zur Tourismusarchitektur an der TU Wien, zwischen 2003 und 2005 Architekturkritiken für die Tageszeitung Kurier; Gründerin und Vorsitzende von pla’tou – plattform für architektur im tourismus, ein interdisziplinäres F orschungs- und Vermittlungsnetzwerk an der Schnittstelle von Tourismus und Architektur; Vorstandsmitglied der IG Architektur</em></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://platoumarket.at/know-how/tourismus-und-baukultur/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Was erwarten Bauherren von ihren Planern?</title>
		<link>http://platoumarket.at/know-how/was-erwarten-bauherren-von-ihren-planern/</link>
		<comments>http://platoumarket.at/know-how/was-erwarten-bauherren-von-ihren-planern/#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 10 Apr 2010 09:24:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Nikolaus Thaller</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bauwirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Know-how]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://platou.360degrees.at/?p=966</guid>
		<description><![CDATA[Nikolaus Thaller, DI DDr. erschienen in: Technische Universität Graz (Hrsg.): 40 Jahre Institut für Baubetrieb und Bauwirtschaft, Festschrift 1969 &#8211; 2009, Graz 2009, S. 487-494. Auftraggeber wollen vor allem kostengünstig und rasch bauen und möglichst früh Projektkosten und Fertigstellungstermin fixieren. Planer konzentrieren sich oft auf technische, gestalterische und funktionale Inhalte der Planung. Projektkommunikation ist von [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Nikolaus Thaller, DI DDr.<br />
</em></p>
<p><em>erschienen in: </em><em>Technische Universität Graz (Hrsg.): </em><em>40 Jahre Institut für Baubetrieb und Bauwirtschaft, Festschrift 1969 &#8211; 2009, Graz 2009, S. 487-494.<br />
</em></p>
<p><strong>Auftraggeber wollen vor allem kostengünstig und rasch bauen und möglichst früh Projektkosten und Fertigstellungstermin fixieren. Planer konzentrieren sich oft auf technische, gestalterische und funktionale Inhalte der Planung. <span id="more-966"></span>Projektkommunikation ist von der Haltung eines „sich absicherns“ geprägt, konzentriert sich auf ihre formalen Komponenten und beschäftigt sich zu wenig mit den Interessen, Wertehaltungen und Erwartungen der Bauherren. Worauf kommt es den Bauherren wirklich an?</strong></p>
<p>Unsere heutige moderne Gesellschaft besteht aus einer Vielzahl von Gruppen und Systemen, die sich nur deshalb als Ganzes sehen, weil sie erfolgreich miteinander und mit anderen Gesellschaften kommunizieren. Kommunikation hält Systeme zusammen und stellt die Verbindung zwischen unterschiedlichen Wertehaltungen dar.</p>
<p><strong>Bauprojekte als komplexe Systeme</strong></p>
<p>Gerade beim Bauen haben wir es mit einer hohen Anzahl von Gruppen zu tun, die oft ganz verschiedene Interessen, Wertehaltungen und Erwartungen haben. Systemisch gesehen ist Bauen durch hohe Komplexität gekenn- zeichnet: viele Elemente sind auf unterschiedlichste Weisen miteinander verbunden und voneinander abhängig. Außerdem ist – im Gegensatz zur Stationärindustrie, wo Abläufe oft ähnlich und deshalb gut verbesserbar sind &#8211; jedes Bauprojekt (zumindest in großen Teilbereichen) einmalig. In immer wieder verschiedenen Konstellationen agieren immer andere Menschen mit anderen fachlichen und persönlichen Hintergründen.</p>
<p><strong>Projektkommunikation als Aufgabe des Projektmanagements</strong></p>
<p>Im hochkomplexen System „Bauprojekt“ nimmt der kommunikative Anteil einen wichtigen Platz ein. Sich um die damit verbundenen Themen und ihre Auswirkungen auf den gesamten Planungs- und Errichtungsprozess zu kümmern ist Sache der Projektkommunikation, also eines Aspektes des Projektmanagements. Projektmanagement gibt es bei jedem Bauprojekt: bei großen Bauvorhaben ist die Projektsteuerung eine eigene Dienstleistung, die von (wenigen) dafür spezialisierten Planungsbüros durchgeführt wird; sie umfasst neben ihren Kontroll- und Steuerungsfunktionen auch die fachliche und wirtschaftliche Aufbereitung für Projektleitungs-Entscheidungen der Auftraggeber. (Anmerkung: Die Erfahrung zeigt, dass Bauherren, die sich die Kosten für die Projektsteuerung sparen wollen und glauben, ein „Projekt-Controlling“ im eigenen Haus „mitmachen“ zu können, damit Know-how- und Kapazitäts-Defizite in Kauf nehmen und mit diesem Sparen am falschen Platz ihren Teil zu später folgenden Mehrkosten und Verzögerungen beitragen.) Bei kleineren Projekten ist Projektmanagement im Sinne von „Organisation der Beteiligten und des Ablaufes“ zwar häufig keine eigene &#8211; und oft auch nicht vergütete – Leistung, übernommen wird sie meist durch den Architekten oder den Generalplaner.</p>
<p><strong>Konzentration auf die Kommunikationsprozesse</strong></p>
<p><a href="http://www.bauenwohnenimmobilien.at/">http://www.bauenwohnenimmobilien.at/</a></p>
<p>Sowohl die Projektsteuerung als eigene Dienstleistung als auch das „implizite Projektmanagement“ durch einen Planer legen bei ihren Leistungen im Bereich der Projektkommunikation den Schwerpunkt oft auf die Kommunikationsprozesse, mit denen technische, funktionale, gestalterische und organisatorische Inhalte übermittelt werden. Dabei wird viel Zeit für die Erstellung von Berichten und die Erfüllung formaler Anforderungen aufgewendet. Dies ist durchaus verständlich, gibt es doch eine Entwicklung hin zu einer Verrechtlichung des Bauens, die umfangreiche Dokumentationspflichten zur Folge hat. Interessen, Wertehaltungen und Erwartungen der Beteiligten wird jedoch viel weniger Aufmerksamkeit geschenkt, was schwer erklärbar ist, geht es doch dabei nicht nur um den gemeinsamen Projekterfolg, sondern um die Durchsetzung der Interessen jedes einzelnen am Projekt Beteiligten.</p>
<p><strong>Interessen, Wertehaltungen und Erwartungen der Auftraggeber an die Planer</strong></p>
<p>Das Zentrum des Systems „Bauprojekt“ bildet das Dreieck „Auftraggeber – Planer – Ausführende(r)“. Weitere Stakeholder sind Nutzer, Betreiber, Projektentwickler, Behörden, öffentlich-rechtliche Interessenvertretungen, Anrainer u.v.m. Am Beispiel der zentralen Relation zwischen Planern und ihren Auftraggebern sollen im Folgenden Wertehaltungen, Interessen und Erwartungen der Auftraggeber betrachtet werden. Diese Aspekte der „sozialen Komplexität“ liegen in der Regel zwar klar auf der Hand, es wird ihnen jedoch in der täglichen Baupraxis oft zu wenig Beachtung geschenkt.</p>
<p>Generelle, also nicht nur ein konkretes Projekt betreffende Auftraggeber-Wertehaltungen gegenüber Planern und Planung variieren in hohem Maß: sie sind sowohl von der Auftraggeber-Struktur als auch von den handelnden Personen abhängig.</p>
<p>Wenn es auf Auftraggeber-Seite eine (Bau)abteilung gibt, die die Auftraggeber-Interessen und –pflichten wahrnimmt, dann werden Wertehaltungen und Interessen dieser Mitarbeiter nicht nur von ihrer Persönlichkeitsstruktur bestimmt, sondern auch von ihrer Ausbildung und ihrem fachlichen Hintergrund. Einen besonderen Stellenwert hat dabei die berufliche Erfahrung – nicht nur die inhaltlich-fachliche, sondern auch ob die Person immer (nur) auf Auftraggeber-Seite tätig war oder auch in Planungsbüros oder in der Ausführung gearbeitet hat und so Denk- und Arbeitsweisen der Planer aus eigener Erfahrung oder aus einem anderen Blickwinkel besser verstehen kann.</p>
<p><strong>Das Thema Nr.1: Kosten</strong></p>
<p>Viele öffentliche Auftraggeber haben jedoch ihre Fachabteilungen massiv verkleinert oder die Bauherren-Funktion in privatwirtschaftlich organisierte Gesellschaften ausgegliedert, die oft mit weit weniger technischem und bauwirtschaftlichem Personal auskommen müssen. Auch die meisten Unternehmen haben keine Bauabteilung mehr. Als Bauherren-Vertreter agieren dort Einkaufs- oder Finanzabteilungen, denen das fachliche Know-how für die Abwicklung eines Bauprojektes fehlt. Nicht nur sie, sondern auch die übergeordneten Ebenen (Geschäftsführung, Vorstand etc.), die die wesentlichen Entscheidungen zu treffen haben, betrachten Bauprojekte oft primär unter Kostenaspekten. Ein eingeschränktes Verständnis, was Planung leisten kann (z.B. die Reduzierung auf das „Ausreizen“ von Bauvorschriften) geht oftmals einher mit der Fokussierung auf Einsparungen bei den Planer-Kosten. Daher ist es unerlässlich, dass Planer ihren Bauherren die Möglichkeiten aufzeigen, die durchdachte Planung in Bezug auf die Projektkosten eröffnen kann, wie z.B. Flächeneffizienz in der Gebäudeplanung oder Mengenreduktionen in der Tragwerksplanung.</p>
<p><strong>Budgetsicherheit</strong></p>
<p>Abgesehen von der Höhe der Errichtungskosten geht es allen Bauherren darum, so früh wie möglich Budgetsicherheit zu erlangen. Hier ist klare Kommunikation durch die Planer erforderlich: Kostenangaben in frühen Planungsstadien können – auf Grund der fehlenden Spezifizierungen – nur innerhalb einer Bandbreite genau sein; Kostenschätzungen sind erst auf Basis „Vorentwurf“ wirklich sinnvoll, davor ist nur die Ermittlung eines Kostenrahmens (auf Basis der Grundlagenermittlung) möglich. Und: je komplexer die Firmenstrukturen auf  Auftraggeber-Seite sind, desto schwieriger gestalten sich die Genehmigungsprozesse: Budgets für Bauprojekte durchlaufen auf Auftraggeber-Seite mehrere Abteilungen und Stellen (Fachabteilung – Geschäftsführung bzw. Vorstand – eventuell Aufsichtsrat); dies gilt ebenso für nachträgliche Budgeterhöhungen. Auftraggeber – vor allem jene, die nicht fachlich besetzt sind &#8211; erwarten von ihrem (Haupt)planer, dass er sie über alle zu erwartenden Kosten eines Bauprojektes aufklärt, also z.B. über zusätzlich erforderliche (Planungs)leistungen wie Baugrunduntersuchung, Prüfstatik, Prüfbefunde, alle Abgaben bei Behörden etc.</p>
<p>Es ist also erforderlich, dass Planer ihre Auftraggeber über die Kostenstruktur eines Bauprojektes (Bauwerkskosten, Baukosten, Errichtungskosten) informieren und ihnen erläutern, was diese beinhalten. Letztendlich kommt es sehr auf den Umgang der Auftraggeber-Vertreter mit Kostenangaben an; dazu eine interessante Erfahrung aus dem Bereich „Bauen im Tourismus“:</p>
<p><strong><em>Exkurs: Bauen die Vorarlberger Tourismusunternehmer billiger?</em></strong></p>
<p><em>Im Jahr 2007 wurde von platou – plattform für architektur im tourismus – die Grundlagenstudie „Architektur macht Gäste“ erstellt; sie befasst sich mit der Frage, inwieweit Architektur und Planung zu wirtschaftlicher Errichtung und wirtschaftlichem Betrieb von Tourismusprojekten beiträgt. Die Tourismusunternehmer wurden auch zum Thema „Bau(mehr)kosten“ befragt – und dabei wurde ein besonderes Phänomen sichtbar:<br />
Baukostenüberschreitungen treten im Osten Österreichs signifikant häufiger auf als im Westen des Bundesgebietes. Der Grund liegt darin, dass die Festlegung des Baubudgets unterschiedlichen Überlegungen folgt: Auftraggeber im Westen lassen sich von ihren Architekten eine Kostenschätzung erstellen, schlagen rund 10% für Unvorhergesehenes auf und behalten diese Summe als Rahmen bis zum Projektabschluss bei. Dieser Rahmen wird im Allgemeinen nicht überschritten und es kommt zu  Baukostenänderungen zwischen -5% und +2%.<br />
Je weiter östlich das Bauprojekt liegt, desto weniger leicht wird die Höhe der geschätzten Kosten von den Auftraggebern akzeptiert. Planer und ausführende Firmen werden angehalten, die Kosten zu senken (meist um ca. 20%); erreicht wird dies durch das Streichen von Planungs- und Ausführungsleistungen, vor allem solche, die sich auf die Vernetzung des Neuen mit der Umgebung beziehen (Außenanlagen etc.). Die so verringerte Summe wird dann als Baukostenrahmen festgeschrieben. Sobald die Baustelle läuft wird oft Zug um Zug klar, dass zusätzliche Leistungen erforderlich sind. Daraus resultieren Umplanungen und nachträgliche Beauftragungen, die zu zeitlichen Verzögerungen führen und Mehrkosten erzeugen. Die tatsächlichen Errichtungskosten entsprechen dann in etwa den ursprünglichen Kostenschätzungen.</em></p>
<p>Es scheint also in Österreich ein Ost-West-Gefälle im Umgang mit Planen und Bauen zu geben bzw. überhaupt eine mentalitätsabhängig unterschiedliche Haltung zum Geld.</p>
<p><strong>Termine – genauso wichtig wie Kosten</strong></p>
<p>Auch was Planungs- und Bauzeit betrifft zwängen viele Auftraggeber Bauprojekte in ein sehr enges Terminkorsett und setzen Planer bezüglich ihrer eigenen Leistungen und der Terminisierung der ausführenden Arbeiten stark unter Druck. Die Gründe dafür sind klar: Abgesehen von &#8211; länger &#8211; laufenden Finanzierungskosten kann der Auftraggeber erst mit dem Betrieb des fertigen Bauwerkes in seinem core-business Geld verdienen. Auf Seiten von Auftraggeber und/oder Nutzer sind viele Aktivitäten (z.B. Einstellung und Ausbildung von Personal, Marketing- und PR-Maßnahmen, etc.) auf den Zeitpunkt der Fertigstellung oder Eröffnung abgestimmt. Sind Eröffnungs- termine einmal nach außen kommuniziert, so müssen sie einfach „halten“. Diese schwerwiegenden Auswirkungen erfordern, dass Planer ihren Bau- herren klar machen, welche Zeiträume und Termine gut planbar sind (z.B. Ausführungszeiten) und welche kaum oder gar nicht beeinflusst werden können (z.B. Erhalt von Genehmigungen). Und auch, dass es sich in der Ausführungsphase sowohl termin- als auch kostenmäßig bezahlt macht, der Planung und Entscheidungsfindung ein wenig mehr Zeit einzuräumen.</p>
<p><strong>Wer sind die wirklichen Entscheider?</strong></p>
<p>Bei großen Strukturen auf der Auftraggeber-Seite ist auch nicht immer sofort klar, wer bei inhaltlichen und wirtschaftlichen Entscheidungen auf Bauherren-Seite das Sagen hat &#8211; die Interessenslagen der beteiligten Mitarbeiter eines großen Unternehmens sind meist sehr vielschichtig. Oftmals überschneiden sich auch verschiedenste Interessen, die gar nichts mit dem konkreten Projekt zu tun haben. Herauszufinden, wer die wirklichen Entscheider sind, ist dann für die Planer nicht einfach, aber dennoch unerlässlich.</p>
<p><strong>Bauherren und die wirtschaftliche Kompetenz der Planer</strong></p>
<p>Im wichtigen Bereich der wirtschaftlichen Themen des Bauens zeigt die Wertehaltung der Auftraggeber große Auswirkungen: Bauherren schreiben Planern häufig nur wenig ökonomische Kompetenz zu, oft sehen sie in ihnen sogar die Verantwortlichen für Kostenüberschreitungen. Auftraggeber verhandeln daher das Thema Kosten immer öfter direkt mit den Ausführen- den, weil diese „die gleiche Sprache sprechen“. Ausführende Unternehmen, vor allem die als Generalunternehmer agierenden Baufirmen, sind in der Regel um ein Vielfaches größer und wirtschaftlich potenter als die meisten Planungsbüros. Bei einem Bauprojekt ist ihre Auftragssumme ca. zehnmal größer als jene der Planer (oder bestenfalls nur siebenmal, wenn die Planungs- und Konsulentenleistungen ungekürzt vergütet werden). Dieses wirtschaftliche Ungleichgewicht hat Auswirkungen auf die Beziehungen untereinander; im Dreieck Auftraggeber &#8211; Planer &#8211; Ausführende sind Planungsbüros oft als relativ „Kleine“ mit zwei „Großen“ konfrontiert. Zwischen den beiden „Großen“ herrscht dieselbe Wirtschaftssprache, weil ähnliche Unternehmensstrukturen und -größen auch ähnliche wirtschaftliche Denkweisen (Ergebnisdarstellung in Kennzahlen, Quartalsdenken etc.) erzeugen.</p>
<p>Dass Planer nach Ansicht ihrer Auftraggeber zu wenig wirtschaftliches Know-how haben bzw. gestalterischen und technischen Aspekten in ihrer Arbeit einen viel wichtigeren Stellenwert geben als Kosten- und Terminfragen, hat neben der „unterschiedlichen Sprache“ noch weitere Gründe: Bei den Ingenieuren ist die Lehre von den wirtschaftlichen und rechtlichen Aspekten des Planens und Bauens Teil der Ausbildung, womit ein Grundstein an wirtschaftlichem Denken und Know-how gebildet wird. Architekten hingegen müssen sich während ihres Studiums kaum mit diesen Themen befassen – bei gar nicht wenigen führt dies zu einer ablehnenden Grundhaltung gegenüber den wirtschaftlichen Komponenten ihrer Tätigkeit. Dies beginnt beim Umgang mit dem (wirtschaftlichen) Wert der eigenen Leistung – der eigene Aufwand wird oft nicht (nach)kalkuliert und bald ist dann von „Selbstausbeutung“ die Rede. Diese Haltung verbunden mit dem oftmals mangelnden Wirtschafts-Know-how bestätigt Auftraggeber-Vertreter in ihrer Meinung, Planer seien nicht geeignet, die Kosten und Termine eines Bauprojektes zu managen. Vor allem gegenüber Architekten herrscht oft die Ansicht, dass ihre Leistungen primär Gestaltungsfragen zum Inhalt haben und dass ihre Planung Projekte verteuert. Überhaupt haben viele Entscheider auf der (nicht fachlich besetzten) Auftraggeber-Seite wenig Einblick in das Berufsbild von Planern; sie können nicht abschätzen, welchen zentralen Einfluss Bauplanung (in der Architektur und in allen Ingenieur-Disziplinen) auf alle Aspekte ihres Projektes hat. Es wäre hilfreich, den Auftraggeber-Vertretern Aufgaben und Inhalte von Planung besser verständlich zu machen, sonst kann ihr Wert gar nicht anerkannt werden.</p>
<p><strong>Planer als Interessens-Vertreter der Bauherren</strong></p>
<p>Planer können ihre Position im Dreieck Auftraggeber – Planer – Ausführende verbessern, wenn sie wieder verstärkt die Rolle als Vertreter der Auftraggeber(-Interessen), die in vielen Fällen verloren gegangen ist, einnehmen. Dafür müssen sie jedoch wirtschaftliche Kompetenz zeigen und den für Bauherren essentiellen Anforderungen im Bereich Kostenplanung und –steuerung gerecht werden, also ihre diesbezüglichen Aufgabengebiete fachkundig abdecken und bei der Kommunikation dieser Leistungen die Denkweisen der Bauherren berücksichtigen und deren „Sprache sprechen“. Dies gilt nicht nur für die Tätigkeit der Planungsbüros im konkreten Projekt. Auch bei der Darstellung des Berufs- und Leistungsbildes nach außen durch Interessens- vertretungen etc., aber auch durch jeden einzelnen Planer, muss die Beherrschung der wirtschaftlichen Themen bei Planung und Abwicklung von Bauprojekten als Kernkompetenz deutlicher in den Vordergrund gestellt werden.</p>
<p>Umso weniger Bau-Know-how auf Seiten der Auftraggeber vorhanden ist, desto eher brauchen Auftraggeber jemanden außerhalb des eigenen Unternehmens, der ihre Erwartungshaltungen kennt, der ihre Sprache spricht, dem sie vertrauen. Damit könnte das Fehlen der technischen Auftraggeber-Funktion auch als Chance begriffen werden, die Position der Planer als erste Interessens-Vertreter der Bauherren wieder zu stärken.</p>
<p><em>über den Autor:<br />
Bauingenieur und Jurist – mit der festen Überzeugung, dass die wirtschaftlichen, rechtlichen und kommunikativen Themen des Bauens wesentlich zum Erfolg von touristischen Bauprojekten und zur Zufriedenheit aller Beteiligten (BauherrInnen, PlanerInnen, ausführende Firmen und alle Stakeholder/ Projektbetroffenen) beitragen.</em></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://platoumarket.at/know-how/was-erwarten-bauherren-von-ihren-planern/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Einige bauwirtschaftliche Grundlagen für BauherrInnen</title>
		<link>http://platoumarket.at/know-how/bauwirtschaftliche-grundlagen/</link>
		<comments>http://platoumarket.at/know-how/bauwirtschaftliche-grundlagen/#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 03 Apr 2010 13:08:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Nikolaus Thaller</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bauwirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Know-how]]></category>
		<category><![CDATA[Ausführung]]></category>
		<category><![CDATA[Bauprojekt]]></category>
		<category><![CDATA[Planung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://platou.360degrees.at/?p=733</guid>
		<description><![CDATA[Nikolaus Thaller, DI DDr. Bauen hat viele Komponenten – gestalterische, funktionale, technische, soziale, politische – und natürlich auch organisatorische, wirtschaftliche und rechtliche. Dazu drei Fragen, mit denen sich alle BauherrInnen auseinandersetzen müssen: Wie spielen die Beteiligten am Bau zusammen, d.h. wie sieht die Projektorganisation aus? Was können PlanerInnen für ihre BauherrInnen alles leisten? Woraus setzen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Nikolaus Thaller, DI DDr.<br />
 </em></p>
<p><strong>Bauen hat viele Komponenten – gestalterische, funktionale, technische, soziale, politische – und natürlich auch organisatorische, wirtschaftliche und rechtliche.</strong></p>
<p><span style="color: #888888;">Dazu <strong>drei Fragen</strong>, mit denen sich alle BauherrInnen auseinandersetzen müssen:</span></p>
<p><strong><span style="color: #000000;">Wie </span></strong>spielen die Beteiligten am Bau zusammen, d.h. wie sieht die Projektorganisation aus?<strong><span id="more-733"></span><br />
 Was </strong>können PlanerInnen für ihre BauherrInnen alles leisten?<strong><br />
 Woraus </strong>setzen sich die Baukosten zusammen, wie können sie wann beeinflusst werden</p>
<p>Bei jedem Bauprojekt gibt es viele <span style="color: #ff9900;">Beteiligte und Betroffene</span> – wesentlich für den Erfolg des Gesamtprojektes ist das Zusammenspiel zwischen Auftraggeber / BauherrInnen, ArchitektInnen und FachplanerInnen, sowie Baufirma und Professionisten / Handwerkern.</p>
<p><img class="alignnone size-full wp-image-740" title="Bauprojekt-Stakeholder" src="http://platou.360degrees.at/wp-content/uploads/2010/03/Bauprojekt-Stakeholder3.jpg" alt="" width="487" height="274" /></p>
<p>Nach Erstellung des <span style="color: #ff9900;">touristischen Konzeptes</span> und Sicherung der Finanzierung suchen sich BauherrInnen ihre ArchitektInnen und FachplanerInnen. Diese schreiben die ausführenden Bauleistungen aus und beauftragen – im Namen ihrer BauherrInnen – Baufirma und Professionisten / Handwerker. Nach Baufertigstellung wird das Gebäude betrieben – von den BauherrInnen selbst oder von einem Betreiber.</p>
<p><img class="alignnone size-full wp-image-742" title="Gesamtprozess" src="http://platou.360degrees.at/wp-content/uploads/2010/03/Gesamtprozess.jpg" alt="" width="489" height="268" /></p>
<p>Sowohl in der Planung als auch bei der Ausführung können die einzelnen Unternehmen – ArchitektInnen und FachplanerInnen bzw. Baufirmen und Professionisten – einzeln beauftragt werden.<br />
 Dann haben BauherrInnen <span style="color: #ff9900;">mehrere Ansprechpartner</span> und müssen sich um d<span style="color: #000000;">ie <span style="color: #ff9900;">Schnittstellen</span> z</span>wischen den einzelnen Firmen kümmern (z.B. auch bei der Behebung von Mängeln).</p>
<p><img class="alignnone size-full wp-image-747" title="Einzelplaner" src="http://platou.360degrees.at/wp-content/uploads/2010/03/Einzelplaner.jpg" alt="" width="462" height="282" /></p>
<p><img class="alignnone size-full wp-image-750" title="Einzelunternehmer" src="http://platou.360degrees.at/wp-content/uploads/2010/03/Einzelunternehmer.jpg" alt="" width="478" height="279" /></p>
<p>Oder ein Generalplaner (meist das Architekturbüro) übernimmt <span style="color: #ff9900;">alle Planungsleistungen</span> – mit den FachplanerInnen als SubplanerInnen.<br />
 Bzw. ein Generalunternehmer (meist die Baufirma) übernimmt <span style="color: #ff9900;">alle ausführenden Leistungen</span> – mit den Professionisten als Subunternehmer.</p>
<p><img class="alignnone size-full wp-image-753" title="Generalplaner" src="http://platou.360degrees.at/wp-content/uploads/2010/03/Generalplaner1.jpg" alt="" width="482" height="279" /></p>
<p><img class="alignnone size-full wp-image-757" title="Generalunternehmer" src="http://platou.360degrees.at/wp-content/uploads/2010/03/Generalunternehmer.jpg" alt="" width="467" height="281" /></p>
<p>Im Hochbau ist die Architektur federführend bei der Planung – ihre generelle Aufgabe ist es, das touristische Konzept in Räume umzusetzen. In den verschiedenen Planungsbereichen sind ExpertInnen aus unterschiedlichsten Fachgebieten tätig.</p>
<p><img class="alignnone size-full wp-image-758" title="Planung - Bereiche" src="http://platou.360degrees.at/wp-content/uploads/2010/03/Planung-Bereiche.jpg" alt="" width="381" height="272" /></p>
<p><span style="color: #ff9900;">Planung erfolgt schrittweise</span> – in jeder Phase sind Mitarbeit und vor allem rechtzeitige Entscheidungen der BauherrInnen erforderlich.  Nach Erhalt der Genehmigungen kann die Ausführung beginnen – sie wird von den PlanerInnen im Zuge der Örtlichen Bauaufsicht begleitet und kontrolliert.</p>
<p><strong><span style="color: #808080;">Planungsphasen:</span></strong></p>
<p><span style="color: #ff9900;"><strong>Grundlagenermittlung:</strong></span> Analyse der Grundlagen und Klärung der Rahmenbedingungen, Kostenrahmen;<br />
 <span style="color: #ff9900;"><strong>Vorentwurf:</strong> </span> Erarbeitung des grundsätzlichen Lösungsvorschlages auf Basis der von den BauherrInnen bekannt gegebenen Planungsgrundlagen (Bebauungsbestimmungen, Raum- und Funktionsprogramm, etc.), Untersuchung alternativer Lösungsmöglichkeiten, Kostenschätzung;<br />
 <span style="color: #ff9900;"><strong>Entwurf:</strong></span> Durcharbeitung des grundsätzlichen Lösungsvorschlages aufgrund des genehmigten Vorentwurfes, Kostenberechnung<br />
 <span style="color: #ff9900;"><strong>Einreichplanung:</strong></span> Durchführung der für die baubehördliche Bewilligung erforderlichen Abklärungen, Zeichnungen und Schriftstücke auf Grundlage des Entwurfes;<br />
 <strong><span style="color: #ff9900;">Ausführungs-/Detailplanung:</span></strong> baureife Durcharbeitung der behördlich genehmigten Pläne;<br />
 <strong><span style="color: #ff9900;">Ausschreibung, Vergabe:</span></strong> Ermittlung der Mengen, Aufstellung der Leistungsverzeichnisse mit Leistungsbeschreibungen für die ausführenden Firmen, Kostenanschlag;<br />
 <strong><span style="color: #ff9900;">künstlerische Oberleitung: </span></strong>Überwachung der Herstellung hinsichtlich Entwurf und Gestaltung;<br />
 <span style="color: #ff9900;"><strong>Örtliche Bauaufsicht:</strong></span> Vertretung der BauherrInnen auf der Baustelle, Überwachung und Koordination der Leistungen und des Zeitplanes für die Gesamtabwicklung, Überwachung auf Übereinstimmung mit Plänen, Leistungsverzeichnissen, Verträgen, Einhaltung der technischen Regeln und der behördlichen Vorschreibungen, Abrechnungsprüfung, Führung des Baubuches; Abnahme der Bauleistungen; Übergabe des Bauwerkes an BauherrIn;<br />
 <strong><span style="color: #ff9900;">Technisch Geschäftliche Oberleitung:</span></strong> Aufstellung eines Planungszeitplanes und eines Zeitplanes der Gesamtabwicklung; Überprüfung von Werkzeichnungen der ausführenden Firmen, Durchführung der Ausschreibung, Einholung, Überprüfung und Bewertung der Angebote; Kostenfeststellung.</p>
<p><img class="alignnone size-full wp-image-769" title="Planung - Phasen" src="http://platou.360degrees.at/wp-content/uploads/2010/03/Planung-Phasen.jpg" alt="" width="467" height="267" /></p>
<p>Alle Planungskosten zusammen liegen zwischen <span style="color: #ff9900;">ca. 10% und 15% der Baukosten</span> &#8211; abhängig von Größe, Inhalt, Komplexität des Bauprojektes. Immer häufiger werden Planungsleistungen nicht als Prozentsatz der Baukosten vergütet, sondern PlanerInnen legen ihrem Angebot eine <span style="color: #ff9900;">Aufwandskalkulation</span> zu Grunde. Ausführende Bauleistungen werden von ArchitektInnen und FachplanerInnen entweder „konstruktiv“ (im Detail) oder „funktional“ beschrieben und den Baufirmen und Professionisten positionsweise oder pauschal vergütet.</p>
<p><img class="alignnone size-full wp-image-770" title="Bauprojekt - Kosten" src="http://platou.360degrees.at/wp-content/uploads/2010/03/Bauprojekt-Kosten.jpg" alt="" width="388" height="271" /></p>
<p>Zu den „reinen“ Baukosten der Ausführung kommen die<span style="color: #000000;"> Honorare</span> der ArchitektInnen und FachplanerInnen sowie Kosten für Finanzierung und Versicherungen – dann spricht man von Errichtungskosten; zählt man die Grundstückskosten dazu, ergeben sich die Gesamtkosten.</p>
<p><img class="alignnone size-full wp-image-773" title="Bau-, Errichtungs-, Gesamtkosten" src="http://platou.360degrees.at/wp-content/uploads/2010/03/Bau-Errichtungs-Gesamtkosten.jpg" alt="" width="462" height="284" /></p>
<p>Über die gesamte Lebensdauer eines Gebäudes gesehen sind die Errichtungskosten (Planung und Ausführung) um ein vielfaches geringer als die <span style="color: #ff9900;">Kosten des tatsächlichen Betriebes</span> – um letztere in den Griff zu bekommen, bedarf es guter und vollständiger Planung.</p>
<p><img class="alignnone size-full wp-image-777" title="Gebäude - Lebenszykluskosten" src="http://platou.360degrees.at/wp-content/uploads/2010/03/Gebäude-Lebenszykluskosten1.jpg" alt="" width="330" height="150" /></p>
<p>Planung ist der Hebel für die Ausführungskosten (die ja mehr als 80% der Errichtungskosten ausmachen):</p>
<p>&gt; Alle <span style="color: #ff9900;">Entscheidungen</span> (Quantität, Qualität) fallen in die Planungsphase.<br />
 &gt; Die <span style="color: #ff9900;">örtliche Bauaufsicht</span> (ÖBA) kontrolliert die Baukosten.<br />
 <span style="color: #ff9900;"><span style="color: #000000;">&gt; </span>Funktionalität</span> macht den Betrieb effizienter und damit günstiger.<br />
 <span style="color: #ff9900;"><span style="color: #000000;">&gt; </span>Räumliche Qualität</span> stellt einen wesentlichen Mehrwert dar.</p>
<p>Und natürlich bestimmt die Planung auch die Kosten des Betriebes (die ja ca. 80% der Kosten über die gesamte Lebensdauer ausmachen).</p>
<p><img class="alignnone size-full wp-image-778" title="Kosten - Projektphasen" src="http://platou.360degrees.at/wp-content/uploads/2010/03/Kosten-Projektphasen.jpg" alt="" width="477" height="278" /></p>
<p><img class="alignnone size-full wp-image-782" title="Kosten - Beeinflussbarkeit - Projektphasen" src="http://platou.360degrees.at/wp-content/uploads/2010/03/Kosten-Beeinflussbarkeit-Projektphasen.jpg" alt="" width="475" height="280" /></p>
<p>Je weiter die Planung fortschreitet und je detaillierter sie wird, desto genauer können die <span style="color: #ff9900;">Errichtungskosten prognostiziert</span> werden.<br />
 Im Vorentwurf-Stadium können die voraussichtlichen Kosten kaum genauer als <span style="color: #ff9900;">ca. +/- 15%</span> geschätzt werden, da einfach zu viele Details noch nicht bestimmt sind und die Angebotspreise der ausführenden Unternehmen auch von externen Faktoren (Wirtschaftslage etc.) abhängig sind.</p>
<p><img class="alignnone size-full wp-image-783" title="Kostenschätzung" src="http://platou.360degrees.at/wp-content/uploads/2010/03/Kostenschätzung.jpg" alt="" width="450" height="272" /></p>
<p>Viele BauherrInnen müssen Erfahrungen mit Mehrkosten machen – die Ursachen sind vielfältig und liegen oft bei den Auftraggebern selbst.</p>
<p><img class="alignnone size-full wp-image-985" title="Bau(mehr)kosten" src="http://platou.360degrees.at/wp-content/uploads/2010/03/Baumehrkosten1.jpg" alt="" width="400" height="214" /></p>
<p><em>über den Autor:<br />
 Bauingenieur und Jurist – mit der festen Überzeugung, dass die wirtschaftlichen, rechtlichen und kommunikativen Themen des Bauens wesentlich zum Erfolg von touristischen Bauprojekten und zur Zufriedenheit aller Beteiligten (BauherrInnen, PlanerInnen, ausführende Firmen und alle Stakeholder/ Projektbetroffenen) beitragen.</em></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://platoumarket.at/know-how/bauwirtschaftliche-grundlagen/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Die wichtigsten Begriffe: Ein Glossar</title>
		<link>http://platoumarket.at/know-how/die-wichtigsten-begriffe-ein-glossar-2/</link>
		<comments>http://platoumarket.at/know-how/die-wichtigsten-begriffe-ein-glossar-2/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 25 Mar 2010 12:06:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Know-how]]></category>
		<category><![CDATA[Sonstiges]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://platou.360degrees.at/?p=679</guid>
		<description><![CDATA[Robert Temel, Mag. arch. erschienen in: ARGE Baukulturreport (Hrsg.): Baukulturreport 2006, Teil 1 – Empfehlungen, Kapitel 1.8, Wien 2006, S. 73-91. Akkreditierung, Evaluierung und Notifizierung v. Bildungseinrichtungen Akkreditierung ist die Zulassung einer Ausbildungsstätte zur Vergabe von Studienabschlüssen. Im Rahmen des Bologna-Prozesses ist ein europäisches Akkreditierungssystem zur Qualitätssicherung in der Ausbildung geplant. In Österreich existieren Akkreditierungsorganisationen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Robert Temel</em><em>, Mag. arch. </em></p>
<p><em>erschienen in: ARGE Baukulturreport (Hrsg.): Baukulturreport 2006, Teil 1 – Empfehlungen, Kapitel 1.8, Wien 2006, S. 73-91.</em></p>
<p><strong>Akkreditierung, Evaluierung und Notifizierung v. Bildungseinrichtungen</strong></p>
<p>Akkreditierung ist die Zulassung einer Ausbildungsstätte zur Vergabe von Studienabschlüssen. Im Rahmen des Bologna-Prozesses ist ein europäisches Akkreditierungssystem zur Qualitätssicherung in der Ausbildung geplant.<span id="more-679"></span> In Österreich existieren Akkreditierungsorganisationen derzeit nur für Fachhoch- schulen und Privatuniversitäten. Evaluierung ist die Bewertung von Leistung, Erfolg und Effizienz von Fächern an Bildungseinrichtungen. Sie ist im Unter- schied zur Akkreditierung beratend ausgerichtet. Notifizierung bedeutet, dass Studienabschlüsse, die zur europaweiten Ausübung eines Berufs befähigen, der EU gemeldet werden müssen, damit die Mitgliedsländer die dafür eingerich- teten Curricula prüfen und gegebenenfalls beeinspruchen können.</p>
<p><strong>ArchitektIn </strong></p>
<p>ArchitektInnen planen Gebäude in technischer, funktionaler, wirtschaftlicher und gestalterischer Hinsicht. Ihre Tätigkeitsbereiche sind von Staat zu Staat sehr verschieden und aktuell im Wandel. In Österreich erstellen sie Planungen und Leistungsverzeichnisse, wickeln Ausschreibungen und die örtliche Bauaufsicht ab und übernehmen die künstlerische Oberleitung der Bauausführung. ArchitektInnen arbeiten als Treuhänder des bzw. der BauherrIn. Voraussetzung für die Tätigkeit sind ein einschlägiges Studium, drei Jahre Berufspraxis sowie die Ziviltechnikerprüfung. Nach dem Studium darf man sich nur ArchitekturabsolventIn nennen,den geschützten Titel „Architekt“ kann man erst nach Praxis,Prüfung und ausschließlich als Mitglied der Architektenkammer tragen.</p>
<p><strong>Architektur </strong></p>
<p>Während über Jahrhunderte zwischen hochkulturellem, künstlerischem Bauen, also Architektur, und anonymem Bauen unterschieden wurde, versuchte die Moderne, mit dem Begriff Architektur das gesamte Bauen zu umfassen, Architektur mit Bauen gleichzusetzen und überall denselben hohen Anspruch geltend zu machen:„So hätte also das haus nichts mit kunst zu tun und wäre die architektur nicht unter die künste zu einzureihen? Es ist so. Nur ein ganz kleiner teil der architektur gehört der kunst an: das grabmal und das denkmal.“ (Adolf Loos: Architektur, in: Der Sturm, Wien 1910) Ein solcher Zugang gilt auch für diesen Report: an jede Art von Bauen wird ein hoher Anspruch gestellt.</p>
<p><img title="Weiterlesen..." src="http://platou.360degrees.at/wp-includes/js/tinymce/plugins/wordpress/img/trans.gif" alt="" /><strong>Architekturconsulting</strong></p>
<p>BeraterInnen bieten ihren KlientInnen spezialisierte Expertise, um sie bei Entscheidungen zu unterstützen, ohne diese selbst zu treffen. ArchitekturberaterInnen sind vor allem auf Entscheidungen zur Vorbereitung, Durchführung und Nutzung von Bauprojekten ausgerichtet. Sie übernehmen Aufgaben, die in der Vergangenheit teils bei dem bzw. der BauherrIn und teils bei den PlanerInnen, insbesondere den ArchitektInnen lagen, oft bilden sie eine Brücke zwischen PlanerInnen und BauherrInnen. Zu ihren Aufgaben zählen Bereiche wie Liegenschaftsentwicklung, Anforderungsdefinition, Programming, Wettbewerbs- und Vergabebetreuung, Verfahrensorganisation, Kommunikations- und Prozessmanagement, Controlling.</p>
<p><strong>Architekturhaus</strong></p>
<p>Die wichtige und vor allem bereits bestehende Basis einer zukünftigen österreichischen Architekturpolitik sind die Architekturhäuser. Es handelt sich dabei um in jedem der neun Bundesländer bestehende Institutionen, die mit Ausnahme des steirischen Hauses von 1988 alle in den 1990er Jahren gegründet werden und dabei das Angebot älterer, weniger regional orientierter Architekturinstitutionen erweiterten. Die Aufgabe der Häuser besteht darin, Architekturvermittlung zu leisten – das reicht von Ausstellungen, Vorträgen und Diskussionsveranstaltungen über Webangebote, Führungen und Programme für Schulen sowie Kinder und Jugendliche im Allgemeinen bis zu Lobbying für Architektur in der lokalen Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Die Architekturstiftung Österreich ist die gemeinsame Plattform der Architekturhäuser.</p>
<p><strong>Architekturpolitik</strong></p>
<p>Europäische Staaten setzen sich mit Architekturpolitik das Ziel, die Bedingungen für die Produktion und Nutzung der gestalteten Umwelt und somit die Lebensbedingungen für ihre BürgerInnen zu verbessern. Unter Architekturpolitik wird in diesem Report eine Sammlung von aufeinander abgestimmten politischen Werkzeugen in zumindest einigen Bereichen verstanden.</p>
<p><strong>Architekturvermittlung</strong></p>
<p>Unter Architekturvermittlung versteht man die Kommunikation zwischen ExpertInnen und einer breiten Öffentlichkeit zum Thema Architektur. Es handelt sich dabei um Information, also die Vermittlung von Fachwissen an Laien, um Diskussion, also die Auseinandersetzung über Architektur zwischen Personen mit verschiedenem Ausmaß an Fachwissen, sowie um Partizipation, also die Teilnahme von Laien an Prozessen rund um Architektur. Ein zentraler Ort der Architekturvermittlung ist die Schule. Die wichtigsten Protagonisten der Architekturvermittlung in Österreich sind die Architekturhäuser in allen Bundesländern.</p>
<p><strong>Architekturwettbewerb</strong></p>
<p>Im Unterschied zum Wettbewerbsbegriff des Bundesvergabegesetzes werden an den Architekturwettbewerb, der der Ermittlung des qualitativ hochwertigsten Projekts dient, zusätzliche Anforderungen gestellt, die etwa in der Wettbewerbsordnung Architektur der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten oder in Wettbewerbsleitlinien wie etwa jenen der Stadt Wien formuliert sind. Dazu gehören u.a. die optimale Vor- und Nachbereitung des Architekturwettbewerbs inklusive öffentlicher Dokumentation und Diskussion, die Exzellenz von VerfahrensorganisatorInnen und PreisrichterInnen, die entsprechende Intensität der Jurierung, die Anonymität der Teilnehmenden, die Offenheit auch für Junge oder im ausgeschriebenen Typus Unerfahrene sowie die Angemessenheit der Preisgelder.</p>
<p><strong>AuftraggeberIn</strong></p>
<p>Bezeichnung für die (natürliche oder juristische) Person,die einer anderen Person Leistungen gegen Entgelt im Rahmen eines Dienst- oder Werkvertrags überträgt. Zu unterscheiden ist zwischen privaten und gewerblichen AuftraggeberInnen einerseits und öffentlichen AuftraggeberInnen andererseits, die ab einer gewissen Auftragssumme formale Vergabeverfahren durchführen müssen. Der traditionelle Name für diese Rolle beim Planen und Bauen ist BauherrIn, die heute übliche Bezeichnung lautet BestellerIn gemäß dem Wort für AuftraggeberInnen von Werkverträgen im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB).</p>
<p><strong>Ausbildung </strong></p>
<p>Ausbildungsangebote für Berufe im Planungswesen sind einschlägige Universitätsstudien (vor allem Architektur, Bauingenieurwesen, Raumplanung und Raumordnung, Wirtschaftsingenieurwesen – Bauwesen, Landschaftsplanung und Landschaftspflege), einschlägige Fachhochschul-Studiengänge (vor allem Architektur, Baugestaltung – Holz, Baumanagement, Bauplanung und Bauwirtschaft, Bauwesen) und einschlägige Richtungen an berufsbildenden höheren Schulen (vor allem Bautechnik, Innenraumgestaltung und Holztechnik).Weiters besteht ein breites Angebot an Fachschulen und in der Lehrlingsausbildung mit Fortbildungsmöglichkeiten bis zum Baumeister.</p>
<p><strong>Ausgelagerte Unternehmen </strong></p>
<p>Zunehmend versucht die öffentliche Hand, durch Auslagerung von Tätigkeiten Kosten einzusparen und die Anzahl der Beschäftigten unter öffentlichem Dienstrecht zu reduzieren. Ausgelagerte Unternehmen stehen im Gegensatz zu privatisierten Unternehmen in unterschiedlich großem Ausmaß unter der Kontrolle der öffentlichen Hand. Je nach Perspektive ist es ihr Vor- bzw. Nachteil, dass sie manche &#8211; Schnellstraßenfinanzierungs-Aktiengesellschaft – ASFINAG, die Österreichischen Bundesbahnen – ÖBB, Post, Energieunternehmungen oder Krankenanstaltengesellschaften.</p>
<p><strong>BauherrIn </strong></p>
<p>BauherrIn ist der bzw. die verantwortliche AuftraggeberIn bei der Planung und Durchführung von Bauvorhaben. Der bzw. die BauherrIn muss für ein genehmigungspflichtiges Bauvorhaben PlanerIn und UnternehmerIn bestimmen sowie alle erforderlichen Anträge und Anzeigen bei der Behörde erledigen. Zur BauherrInnenrolle zählen auch Funktionen wie Finanzierung und Projektsteuerung. Die BauherrInnenschaft kann teilweise oder zur Gänze für Dritte durchgeführt werden (BauträgerIn). Der bzw. die BauherrIn ist heute sehr oft nicht identisch mit dem bzw. der NutzerIn und besitzt somit eine wichtige Funktion als NutzerInnenvertreterIn.</p>
<p><strong>BauherrInnenverantwortung </strong></p>
<p>Der öffentliche Auftraggeber trägt besondere Verantwortung gegenüber der Gesellschaft. Er hat Vorbildfunktion und ist Sachwalter der BürgerInnen. Nur durch ein lückenloses Eintreten für umfassende Qualität bei Bauten der öffentlichen Hand werden bei knapperen finanziellen Mitteln und zunehmenden Reglementierungen die Bedürfnisse der Bevölkerung in einer wertvollen Weise befriedigt und möglichst viele private AuftraggeberInnen von der Wahrnehmung ihrer baukulturellen Verantwortung überzeugt werden können. Zur BauherrInnenverantwortung gehört auch, Kompetenz in baukulturellen Angelegenheiten sicherzustellen, sei es durch eigene ExpertInnen, sei es durch die Beauftragung externer BeraterInnen.</p>
<p><strong>Baukultur </strong></p>
<p>Wie die in diesem Report gesammelten Artikel zeigen, gibt es viele Definitionen des Begriffs Baukultur. Es existieren grundsätzlich zwei mögliche Erklärungswege, der deskriptive und der normative. Der erstere versteht Baukultur etwa als „das koordinierte System des Wissens, der Regeln und der Prozesse, das von den Menschen geteilt wird, die an Bauaktivitäten beteiligt sind, und das die Form von Gebäuden und Städten determiniert“ (Howard Davis: The Culture of Building, New York 1999). Diese Baukultur meint einfach den Teil einer Kultur, der mit Bauen zu tun hat. Dem steht der normative Ansatz gegenüber, der beim Projekt einer zu entwickelnden Architekturpolitik natürlich wichtig ist: dabei wird ein zukünftiger, besserer Zustand einer Baukultur beschrieben, der durch geeignete Maßnahmen erreicht werden soll. Der Begriff Baukultur umfasst nicht nur Architektur, sondern ebenso das Ingenieurwesen, die Freiraumplanung, Stadt- und Regionalplanung und Raumordnung.</p>
<p><strong>Baukulturverantwortliche</strong></p>
<p>Je nach politischer Struktur bestehen in verschiedenen Ländern unterschiedliche Modelle der Verantwortung für Baukultur. In den Niederlanden gibt es die Position des außerhalb der ministeriellen Verwaltung angesiedelten Rijksbouwmeesters, der vorrangig für die staatlichen Bauten Verantwortung hat, aber auch für eine Verbesserung der Baukultur insgesamt tätig ist. Er initiierte etwa mit den dortigen Architekturnotas erst eine spezifische niederländische Archi- tekturpolitik. Ein weiteres Instrument ist das der Design Champions („Gestaltungsanwälte“) in England. Es handelt sich dabei um hochrangige MitarbeiterInnen in Ministerien und anderen öffentlichen Institutionen, die für ihren Bereich die Aufgabe übernehmen, Baukultur zu fördern, Vergabemethoden mitzubestimmen und spezifische Programme zur Qualitätssicherung umzusetzen.</p>
<p><strong>BaumeisterIn</strong></p>
<p>BaumeisterInnen übernehmen die Planung und Leitung sowie, im Gegensatz zu den ArchitektInnen, auch die Ausführung von Bauleistungen. Voraussetzung dafür ist die einschlägige Ausbildung an einer berufsbildenden höheren Schule, Fachhochschule oder Universität oder eine Lehre plus drei bis sechs Jahre Praxis, davon zumindest zwei als Bauleiter oder Polier, sowie eine Befähigungsprüfung.</p>
<p><strong>Bauträger</strong></p>
<p>Bauträger ist ein Unternehmen, das gewerbsmäßig auf eigenem oder fremdem Grundstück für eigene oder fremde Rechnung Maßnahmen zur Vorbereitung, Abwicklung, Steuerung, Finanzierung, Durchführung, Fertigstellung und Vermarktung von Bauvorhaben ergreift.</p>
<p><strong>Bauwirtschaft</strong></p>
<p>Zur Bauwirtschaft bzw. zum Bauwesen gehören vier Teilbereiche: die bauausführende Wirtschaft (Baugewerbe, Bauindustrie, Bauhilfs- und -nebengewerbe) sowie die vor- und nachgelagerten Branchen Bauprodukte/Lieferanten, Bauträgerschaft und Planungsdienstleistungen (ArchitektInnen, IngenieurkonsulentInnen, andere PlanerInnen) und sonstige immobilienbezogene Dienstleistungen (Hausverwaltungen, Makler, Facility Management, Finanzierung, Forschung).</p>
<p><strong>Bedarfszuweisung</strong></p>
<p>Mittel, die aus dem Gemeindeausgleichsfonds der jeweiligen Landesregierung an Gemeinden ausbezahlt werden, um das Gleichgewicht ihrer Haushalte aufrechtzuerhalten oder um außergewöhnliche Erfordernisse zu finanzieren, also beispielsweise kommunale Bauten (Teil des kommunalen Finanzausgleichs). Bei diesen Bauten handelt es sich beispielsweise um Krankenhäuser, Schulen, Ver- und Entsorgungsanlagen, Verkehrsbauten, Gemeindehäuser, Altenheime, Kindergärten, Feuerwehrbauten und Friedhöfe.</p>
<p><strong>Berufszugang</strong></p>
<p>Die ArchitektInnen- und IngenieurkonsulentInnentätigkeit kann in Österreich nur dann ausgeübt werden, wenn man Mitglied der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten ist. Voraussetzung dafür ist ein einschlägiges Studium, drei Jahre Berufspraxis sowie die Ziviltechnikerprüfung. Abgesehen davon gibt es Rahmenbedingungen, die den Berufszugang erschweren: die Praxis muss im (freien) Dienstverhältnis, im öffentlichen Dienst oder als persönlich ausübender Gewerbetreibender eines reglementierten Gewerbes absolviert werden.</p>
<p>Beschäftigungsformen</p>
<p>Viele AbsolventInnen eines einschlägigen Studiums arbeiten rechtlich selbstständig, aber ohne Ziviltechnikerbefugnis – als freie DienstnehmerIn, WerkvertragsnehmerIn, GewerbescheininhaberIn (z.B. technische ZeichnerInnen), etliche mittels leichter zugänglicher europäischer Planungslizenzen. Nur etwa ein Drittel der Erwerbstätigen in Architektur und Planung sind unselbstständig beschäftigt.</p>
<p><strong>BestbieterIn</strong></p>
<p>BestbieterIn ist nach Bundesvergabegesetz (BVergG) der bzw. die BieterIn mit dem technisch und wirtschaftlich günstigsten Angebot. Bei Ausschreibungen muss bekanntgegeben werden, ob das Best- oder Billigstbieterprinzip angewendet wird. Das Bestbieterprinzip kommt dann zur Anwendung, wenn der Qualitätsstandard der Leistung nicht vorab klar und eindeutig definiert werden kann, also in der Regel bei Planungsleistungen bzw. geistig-schöpferischen Leistungen.</p>
<p><strong>BestellerIn</strong></p>
<p>BestellerIn nennt das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch AuftraggeberInnen von Werkverträgen (ABGB §§ 1165ff.), da es sich bei Bauplanungsverträgen ebenso wie bei Bauausführungsverträgen um Werkverträge handelt.</p>
<p><strong>BilligstbieterIn</strong></p>
<p>BilligstbieterIn ist nach Bundesvergabegesetz (BVergG) der bzw. die BieterIn mit dem niedrigsten Preis. Das Billigstbieterprinzip kommt dann zur Anwendung, wenn der Qualitätsstandard der Leistung vorab klar und eindeutig definiert werden kann. Bei Leistungen mit komplexer Aufgabenstellung oder bei geistigschöpferischen Dienstleistungen kann das Prinzip nicht zum Tragen kommen, hier gilt das Bestbieterprinzip, soweit nicht im Unterschwellenbereich bei Vergleichbarkeit der Leistung das Billigstbieterprinzip angewandt wird.</p>
<p><strong>Bruttoinlandsprodukt – BIP</strong></p>
<p>Das BIP ist ein Maß für die wirtschaftliche Leistung eines Landes, es entspricht allen Produktionswerten (Waren und Dienstleistungen), die – üblicherweise innerhalb eines Jahres – erzeugt wurden, wobei für die Produktion aufgewendete Waren und Dienstleistungen (Vorleistungen) sowie Subventionen abgezogen und Gütersteuern hinzugezählt werden (siehe Wertschöpfung). 2006 wird das österreichische BIP etwa EUR 257 Mrd. betragen.</p>
<p><strong>BürgerInnenbeteiligung</strong></p>
<p>Partizipation ist ein Grundprinzip der Demokratie. Abseits der gesetzlich geregelten Formen wie Wahlen wird die Möglichkeit, sich als BürgerIn oder als VertreterIn einer Interessengruppe bei Planungen im öffentlichen Bereich zu engagieren, zunehmend eingefordert und genutzt. Partizipative Verfahren können ein breites Spektrum an Formen annehmen. Das beginnt bei Beteiligungen, die nichtweit über Informationsangebote hinausgehen, und geht über Konsultation bis zu Kontrolle und Entscheidung durch Betroffene.</p>
<p><strong>BürgermeisterIn und Gemeinderat</strong></p>
<p>Der bzw. die BürgermeisterIn ist in Österreich meist die Baubehörde erster Instanz, also für Baugenehmigungen zuständig. Der Gemeinderat ist gewöhnlich die Planungsbehörde erster Instanz sowie die Baubehörde zweiter Instanz. Einerseits bedeutet dies eine große BürgerInnennähe, andererseits ist es Anlass für Interessenkonflikte, da das Naheverhältnis rechtliche Einschränkungen oft schwer durchsetzbar macht.</p>
<p><strong>Deklarationen zu Architekturpolitik und Baukultur </strong></p>
<p>Neben der Verankerung von Architekturpolitik in dafür relevanten Gesetzen sind Deklarationen zur Baukultur als Selbstverpflichtung der öffentlichen Hand wichtige Instrumente der Architekturpolitik. Dazu zählen etwa die niederländischen Architekturnotas, das Architekturprogramm der finnischen Regierung, das schwedische Dokument„Zukunftsformen“ und das schottische Rahmendokument zur Architekturpolitik. Diese Deklarationen wurden jeweils in interministeriellen Gremien erarbeitet.</p>
<p><strong>Energiebilanz </strong></p>
<p>Die Energiebilanz bemisst die Energieströme eines Systems. Eine negative Energiebilanz steht für einen Energieverlust, eine positive für einen Energiegewinn. Bei Gebäuden wird dazu die eingesetzte Heizenergie den Wärmeverlusten durch die Gebäudehülle gegenübergestellt. Da sich die Verluste einfach berechnen und innere Wärmequellen sowie passiv genutzte Solarenergie genau genug abschätzen lassen, kann man so die erforderliche Wärmezufuhr eruieren (siehe Passivhaus).</p>
<p>Fachkuratorium für Architekturpolitik und Baukultur</p>
<p>In vielen nationalen Architekturpolitiken in Europa existiert die Stelle eines unabhängigen Sachverständigenrates (Nationaler Rat für Architektur in Finnland, Rat für Architektur, Form und Design in Schweden, Architecture and Design Scotland, Bundesstiftung Baukultur in Deutschland). Diese Räte oder Kuratorien evaluieren den Fortschritt der jeweiligen Architekturpolitik, geben Empfehlungen ab, beraten und treiben die Architekturpolitik insgesamt voran.</p>
<p><strong>Forschung und Innovation</strong></p>
<p>Die österreichische Bundesregierung strebt für das Jahr 2010 die Erreichung des Lissabon-Zieles an, also einen Anteil der Forschung und Entwicklung am BIP von 3%. Heute liegt dieser Wert bei 2,43%. Für das Bauwesen liegt der entsprechende Anteil bei nur 0,2%, also unter einem Zehntel des Wertes über alle Bereiche.</p>
<p><strong>Forschungsförderung </strong></p>
<p>Forschungsförderung dient der Finanzierung der Forschung, die nicht von Unternehmen beauftragt oder in Universitäten und staatlichen Institutionen durchgeführt wird; sie wird großteils von der öffentlichen Hand getragen. Staatliche Forschungsförderung umfasst einerseits direkte Förderung von Forschungseinrichtungen und andererseits die Finanzierung von Forschungsprogrammen und -projekten durch Fonds (Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF), Forschungsförderungsgesellschaft (FFG)) und öffentliche Stellen.</p>
<p><strong>Gebietskörperschaften </strong></p>
<p>Gebietskörperschaften sind Körperschaften öffentlichen Rechtes, die auf ein bestimmtes Gebiet bezogen sind und dort Gebietshoheit ausüben. In Österreich sind Bund, Länder und Gemeinden Gebietskörperschaften. Als öffentliche AuftraggeberInnen müssen Gebietskörperschaften ab einer gewissen Auftragssumme formale Vergabeverfahren einhalten,für sie und ihre ausgelagerten Unternehmen gilt das Bundesvergabegesetz (BVergG).</p>
<p><strong>Gemeinnützigkeit </strong></p>
<p>Für gemeinnützige Wohnbauunternehmen steht nicht die Gewinnmaximierung im Zentrum, sondern die Versorgung mit günstigem Wohnraum. Das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz legt fest, dass Gemeinnützige nur beschränkt Gewinne machen dürfen und diese wieder in Wohnbaumaßnahmen in Österreich investieren müssen. Gesellschaftsrechtlich handelt es sich bei gemeinnützigen Unternehmungen sowohl um Genossenschaften als auch um GesmbHs und Aktiengesellschaften. Aktuell gibt es etwa 100 Wohnbaugenossenschaften und 90 gemeinnützige Kapitalgesellschaften in Österreich.</p>
<p><strong>Gestaltungsbeirat </strong></p>
<p>Gestaltungsbeiräte sollen bauliche Entscheidungen in einem Gemeinwesen aus der amtlichen Behandlung herauslösen und zur Qualitätsfindung im Bauen beitragen. Ihre Aufgabe ist es, öffentliche Institutionen fachlich unabhängig zu beraten, die Qualität von Projekten im Hinblick auf Angemessenheit im baulichen und landschaftlichen Kontext zu fordern und das qualitativ anspruchsvollste Projekt in seiner Realisierbarkeit argumentativ zu unterstützen. In Österreich wurden bisher etwa 50 derartige Gremien eingesetzt. Ihre Hauptfunktion bildet die Beratung von BürgermeisterInnen als erste Bauinstanz sowie von Bau- und Planungsausschüssen durch zumeist auswärtige ArchitekturexpertInnen.</p>
<p><strong>Gutachterverfahren</strong></p>
<p>Der Begriff des Gutachterverfahrens ist im Bundesvergabegesetz (BVergG) nicht definiert, er ist aber im Planungsbereich nach wie vor gebräuchlich. Ein Gutachterverfahren entspricht einem geladenen Wettbewerb gemäß BVergG, der allerdings nur im Unterschwellenbereich möglich ist. Die heute üblichen Verfahren zur Einschränkung der Teilnehmerzahl im Oberschwellenbereich sind das „nicht offene Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung“ oder der „nicht offene Wettbewerb“, bei denen unbeschränkt viele UnternehmerInnen Teilnahmeanträge abgeben, aus denen die eigentlichen TeilnehmerInnen ausgewählt werden.</p>
<p><strong>Infrastruktur </strong></p>
<p>Infrastruktur sind alle langlebigen Grundeinrichtungen personeller, materieller und institutioneller Art, die das Funktionieren einer arbeitsteiligen Volkswirtschaft garantieren. Die hier im engeren Sinne gemeinte technische Infrastruktur umfasst u.a. Energieversorgungsnetze, Entsorgungssysteme, Kommunikationssysteme wie Telefon, Rundfunk, Internet sowie Verkehrsnetze (Schifffahrt, Bahnverkehr, Straßenverkehr, Luftverkehr). Dazu können auch Gebäude und Anlagen etwa des Gesundheits- und Bildungssystems gezählt werden. Die Bereitstellung dieser Infrastruktur zählt zu den Aufgaben der öffentlichen Hand.</p>
<p><strong>IngenieurkonsulentIn </strong></p>
<p>IngenieurkonsulentInnen sind alle ZiviltechnikerInnen außer ArchitektInnen. IngenieurkonsulentInnen sind u.a. in den Bereichen Bauwesen/Bauingenieurwesen, Biologie, Chemie, Elektrotechnik, Erdwissenschaften, Forst- und Holzwirtschaft, Geographie, Gesteinshüttenwesen, Hochbau, Informatik, Innenarchitektur, Kulturtechnik und Wasserwirtschaft, Kunststofftechnik, Landschaftsplanung und Landschaftspflege, Landwirtschaft, Maschinenbau, Raumplanung und Raumordnung, technische Chemie, technische Geologie, technische Mathematik, technische Physik, Verfahrenstechnik, Vermessungswesen sowie Wirtschaftsingenieurwesen im Bauwesen und im Maschinenbau tätig.</p>
<p><strong>Institut für Architekturpolitik und Baukultur</strong></p>
<p>Gremien wie die interministerielle Architekturplattform in den Niederlanden, die an den dortigen Notas arbeitet, oder die englische Commission for Architecture and the Built Environment (CABE) arbeiten kontinuierlich an der Erforschung von baukulturrelevanten Fragen, um so die nötige Kompetenz für eine nachhaltige Architekturpolitik zu entwickeln. Mit der österreichischen „Plattform für Architekturpolitik und Baukultur“ gibt es ein Netzwerk, das mit entsprechender Dotation eine solche Funktion übernehmen könnte.</p>
<p><strong>Interministerielles Gremium zur Baukultur </strong></p>
<p>Da Baukultur eine Querschnittsmaterie ist, gibt es in den meisten europäischen Ländern mit einer Architekturpolitik ein interministerielles Gremium, das an der Ausarbeitung sowie der Implementierung dieser Politik in die jeweiligen Ressorts arbeitet (Niederlande, Finnland, Schweden, Frankreich, England).</p>
<p><strong>Investor </strong></p>
<p>Investoren legen Kapital in Immobilien an, sie finanzieren damit Grundstückskauf und Errichtung bzw. Sanierung von Bauten. Neben dem Ertrag durch Vermietung oder Verpachtung ist dabei auch die Wertentwicklung der Immobilie über einen längeren Zeitraum wesentlich, die den Preis beim Verkauf bestimmt. Investoren betrachten Gebäude nicht vorrangig aus der baukulturellen Perspektive, sondern im Hinblick auf ihren Ertragswert.</p>
<p><strong>Kleine und mittlere Unternehmen – KMU </strong></p>
<p>Laut Definition der EU-Kommission haben Kleinunternehmen weniger als 50 Beschäftigte oder weniger als EUR 10 Mio.Umsatz/Bilanzsumme,mittlere Unternehmen haben weniger als 250 Beschäftigte oder weniger als EUR 50 Mio. Umsatz bzw. EUR 43 Mio. Bilanzsumme. Die Definition ist wesentlich, weil für KMUs in der EU höhere Förderungen erlaubt sind als für Großunternehmen. KMUs stellen in Österreich 99,6% aller Unternehmen und haben 65% aller Beschäftigten mit durchschnittlich 6,3 Beschäftigten pro Betrieb. Im Bereich Architektur sind beispielsweise 99,9% aller Unternehmen Kleinunternehmen und 96,5% Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten.</p>
<p><strong>Kreativwirtschaft </strong></p>
<p>Es gibt heute eine Vielzahl an Definitionen von Creative Industries. Grundsätzlich sind die Produktion, Vermittlung und Verbreitung von Gütern und Dienstleistungen umfasst, die auf individueller Kreativität basieren und durch die Entwicklung und Ausnutzung von geistigem Eigentum Potenzial für Wachstum und Beschäftigung aufweisen. Dazu zählen meist Werbung, Rundfunk, Film, Informationstechnologie, Musikindustrie, Verlagswesen, Computerspiele sowie weniger industrialisierte Bereiche wie Architektur, Theater, Museen und Bibliotheken.</p>
<p><strong>Kulturerbe </strong></p>
<p>Das klassische Bild von Kulturerbe, das von der Erfindung des Begriffs zur Zeit der Französischen Revolution bis zur UNESCO-Konvention 1972 galt, bezog sich auf Monumente und Gebäude. 2003 beschloss die UNESCO die Konvention über „intangible heritage“, welches unter anderem Traditionen, Sprachen und soziale Praxen einschließt. Kulturerbe ist etwas, das durch Auswahl und Interpretation heute gemacht wird, und nicht bloß ein Relikt der Vergangenheit. Weiters wird laufend das Kulturerbe von morgen produziert, sodass die Förderung heutiger Qualität zentral für die Zukunft des Kulturerbes ist.</p>
<p><strong>Lebenszyklus eines Gebäudes </strong></p>
<p>Durch die Ausrichtung auf den Lebenszyklus eines Bauwerks wird versucht, neben den reinen Herstellungskosten auch Kosten, die durch die Nutzung und schließlich die Entsorgung anfallen, einzubeziehen. Dadurch gerät die Nachhaltigkeit eines Gebäudes in den Blick, da etwa Energie-, Boden- und Wasserverbrauch sowie Entsorgungsfragen bedeutsam werden. Zu den Lebenszykluskosten zählen Planungs- und Baukosten, Betriebskosten, Wartungs- und Umnutzungskosten sowie Entsorgungskosten.</p>
<p><strong>Nachhaltigkeit </strong></p>
<p>Nachhaltige Entwicklung ist eine solche, die den Bedürfnissen der heutigen Generation entspricht, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen. Aktuelle Modelle zur Implementierung von Nachhaltigkeit empfehlen, das komplexe System Mensch-Umwelt unter zumindest drei Aspekten zu betrachten: Ökologie, Ökonomie und Soziales. Diese drei Dimensionen sind gleichwertig und gleichzeitig zu beachten. Nachhaltig sind Bauten dann, wenn sie ökologisch, ökonomisch und sozial langfristige Perspektiven anbieten.</p>
<p><strong>Nicht offenes Verfahren </strong></p>
<p>Im Oberschwellenbereich (siehe Vergabe) sind nicht offene Verfahren nur mit vorheriger Bekanntmachung möglich, das heißt, dass eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Teilnahmeanträgen aufgefordert wird, aus denen der bzw. die AusloberIn dann eine beschränkte Anzahl auswählt, die Angebote abgeben können. Im Unterschwellenbereich gibt es auch nicht offene Verfahren mit und ohne vorherige Bekanntmachung.</p>
<p><strong>Niedrigenergiehaus </strong></p>
<p>Für den Begriff Niedrigenergiehaus gibt es keine eindeutige Definition. Er bezeichnet einen energietechnischen Standard, der die jeweils gültigen gesetzlichen Normen erfüllt. In Österreich liegt die Grenze dafür je nach Bundesland bei einer Energiekennzahl von etwa 50 kWh/m2a, das entspricht ungefähr einem Verbrauch von 5 Litern Heizöl pro m2 und Jahr. Niedrigenergiehäuser sind oft mit kontrollierter Lüftung ausgestattet.</p>
<p><strong>NutzerIn </strong></p>
<p>Person, die ein Gebäude benützt (zum Beispiel BewohnerIn einer Wohnung, Beschäftigte in einem Bürohaus, ÄrztInnen, KrankenpflegerInnen und Kranke in einem Spital, MitarbeiterInnen und BesucherInnen in einem Museum, VerkäuferInnen und KundInnen in einem Kaufhaus etc.). NutzerInnen werden im Planungsund Bauprozess gewöhnlich nicht eingebunden, sondern sind durch den bzw. die BestellerIn mehr oder weniger gut vertreten.</p>
<p><strong>Öffentlicher Raum </strong></p>
<p>Öffentlicher Raum ist der Bereich, an dem sich jeder frei aufhalten kann, ohne aus ökonomischen oder sozialen Gründen ausgeschlossen werden zu können. Straßen, Plätze und Parks sind gewöhnlich öffentlicher Raum, ebenso öffentliche, also im Eigentum des Staates stehende und frei zugängliche Gebäude.</p>
<p><strong>Offenes Verfahren </strong></p>
<p>Beim offenen Verfahren gemäß Bundesvergabegesetz (BVergG) wird eine unbeschränkte Anzahl von UnternehmerInnen öffentlich zur Abgabe von Angeboten aufgefordert, das heißt der bzw. die AusloberIn hat keine Möglichkeit, die Anzahl der Angebote einzuschränken.</p>
<p><strong>Passivhaus </strong></p>
<p>Das Passivhaus ist eine Weiterentwicklung des Niedrigenergiehaus-Standards. Es erreicht ohne herkömmliches Heizsystem im Sommer wie im Winter ein behagliches Wohnklima. Ein Passivhaus hat unter 15 kWh/m2a Wärmebedarf, das entspricht etwa dem Verbrauch von 1,5 Liter Heizöl pro m2 und Jahr. Neben inneren Wärmequellen (Beleuchtung, NutzerInnen) und passiv genutzter Solarenergie kann der nötige Restwärmebedarf durch Erwärmung der Zuluft über das erforderliche Lüftungssystem erfolgen.</p>
<p><strong>PlanerIn </strong></p>
<p>PlanerIn ist der Überbegriff für alle Berufe, die mit Planung befasst sind, also mit der Festlegung von Methoden, um ein definiertes Ziel zu erreichen. Im Kontext dieses Reports interessieren PlanerInnen, die an der vor allem materiellen Gestaltung der menschlichen Umwelt arbeiten. Es handelt sich dabei um die Tätigkeitsbereiche Raumplanung, Stadt- und Regionalplanung, Städtebau, Architektur, Ingenieurplanung, Landschafts- und Freiraumplanung, Innenarchitektur und Design.</p>
<p><strong>Public Private Partnership – PPP </strong></p>
<p>Vertraglich geregelte Kooperation zwischen der öffentlichen Hand und der Privatwirtschaft, wobei beide Seiten Ressourcen zum gegenseitigen Nutzen einbringen und das Risiko teilen. Mit PPPs geht eine zumindest teilweise Privatisierung einher. Das Modell wird in Österreich vorrangig für Infrastrukturbauten praktiziert.</p>
<p><strong>ProfessionistIn</strong></p>
<p>Als ProfessionistInnen bezeichnet man die HandwerkerInnen bzw. ausführenden Firmen, die beim Bau tätig sind. Die entsprechenden Begriffe des Bundesvergabegesetzes sind AuftragnehmerIn bzw. UnternehmerIn, die allerdings wesentlich weiter gefasst sind, da sie alle AnbieterInnen jeder Art von Waren und Dienstleistungen beinhalten.</p>
<p><strong>Qualität, qualitätssichernde Maßnahmen </strong></p>
<p>Der Gesetzgeber muss die Möglichkeit nützen, die Vergabe von öffentlichen Mitteln für alle Bereiche des Bauens an qualitätssichernde Maßnahmen zu binden. Dazu zählen beispielsweise die Vorgabe eines ausgereiften Raum- und Funktionsprogramms, die Ausrichtung auf Nachhaltigkeit, der Einsatz adäquater Vergabeformen, insbesondere von Wettbewerben, die Trennung von Planung und Ausführung, die Einrichtung baukulturorientierter Instanzen, BürgerInnenbeteiligung und vieles mehr.</p>
<p><strong>Raumplanung, Raumordnung </strong></p>
<p>Die Raumplanung versucht, auf verschiedenen Ebenen (Ortsteil, Gemeinde, Bezirk, Region, Bundesland, Staat und darüber hinaus) Nutzungsansprüche (Wohnen, Gewerbe, Soziales, Konsum, Infrastruktur und Verkehr, Freizeit und Erholung, Land- und Forstwirtschaft) aufeinander abzustimmen und Nutzungskonflikte zu vermeiden. Ziel ist dabei eine nachhaltige Siedlungsentwicklung. Während Raumplanung ein Überbegriff für die formellen und informellen Prozesse zur Steuerung der Siedlungsentwicklung ist, bezeichnet Raumordnung die staatliche Aufgabe, durch Gesetze und Instrumente u.a. die natürlichen Lebensgrundlagen zu sichern und gleichwertige Lebensbedingungen in allen Teilräumen herzustellen. Im Allgemeinen werden beide Begriffe synonym verwendet. Raumordnung ist in Österreich Aufgabe der Länder, wobei die Gemeinden in ihrem Wirkungsbereich über eine eingeschränkte Planungsautonomie verfügen. Auf Bundesebene bestehen keine Raumordnungskompetenzen.</p>
<p><strong>Tourismuswirtschaft</strong></p>
<p>Unter Tourismuswirtschaft fällt touristischer Freizeitkonsum, vor allem die Bereiche Beherbergungs- und Gaststättenwesen, wobei Urlaubsreisen sowie Verwandten- und Bekanntenbesuche berücksichtigt werden, nicht aber Dienst- und Geschäftsreisen (Vorleistungen, siehe BIP). Wenn dies durch den nicht-touristischen Freizeitkonsum der ÖsterreicherInnen am Wohnort erweitert wird, ergeben sich daraus die Werte für die Freizeitwirtschaft.</p>
<p><strong>Trennung von Planung und Ausführung</strong></p>
<p>Die übliche Praxis, Planung und Ausführung getrennt zu vergeben, wird durch Totalunternehmermodelle in Frage gestellt. Durch die Trennung sollen Interessenkonflikte ausgeschlossen und wechselseitige Kontrolle ermöglicht werden. Im Gegensatz zu PlanerInnen, die sich einer Gestaltungsgarantie und einem Innovationsgebot verpflichtet sehen, stehen TotalunternehmerInnen primär unter Kosten- und Termingarantie.</p>
<p><strong>Vergabe durch die öffentliche Hand</strong></p>
<p>Beschaffung von Leistungen, insbesondere Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge. Die Vergabe wird nach Maßgabe der diesbezüglichen EU-Richtlinien im Bundesvergabegesetz (BVergG) genau geregelt. Dabei ist eine Reihe von möglichen Vergabeverfahren festgelegt: offenes und nicht offenes Verfahren, Verhandlungsverfahren, wettbewerblicher Dialog und Wettbewerb. Eine Direktvergabe ist derzeit nur bis netto EUR 40.000 Auftragssumme möglich.</p>
<p><strong>Verhandlungsverfahren</strong></p>
<p>Das Verhandlungsverfahren gemäß Bundesvergabegesetz (BVergG) entspricht genau dem nicht offenen Verfahren mit dem einzigen Unterschied, dass nach Angebotsabgabe mit den AnbieterInnen über den gesamten Auftragsinhalt verhandelt werden kann. Es gibt ebenso wie beim nicht offenen Verfahren Verhandlungsverfahren mit und ohne vorherige Bekanntmachung.</p>
<p><strong>Wertschöpfung </strong></p>
<p>Die Wertschöpfung ist ein Maß für wirtschaftliche Leistung, sie entspricht der Summe der Produktionswerte (Waren und Dienstleistungen), die – üblicherweise innerhalb eines Jahres – erzeugt wurden, abzüglich der für die Produktion aufgewendeten Waren und Dienstleistungen. Sie wird meist zur Angabe der Anteile wirtschaftlicher Sektoren an der Gesamtwirtschaft herangezogen. Im Unterschied zur Wertschöpfung werden beim BIP zusätzlich Subventionen abgezogen und Gütersteuern hinzugezählt.</p>
<p><strong>Wettbewerb </strong></p>
<p>Wettbewerbe gemäß Bundesvergabegesetz (BVergG) sind Ideen- und Realisierungswettbewerbe, wobei letztere als Verhandlungsverfahren im Anschluss an einen Ideenwettbewerb durchgeführt werden (siehe auch Architekturwettbewerb). Wettbewerbe sind für die Bereiche Raumplanung, Stadtplanung, Architektur, Bauwesen,Werbung und Datenverarbeitung vorgesehen. Es gibt offene (unbeschränkte TeilnehmerInnenzahl), nicht offene (Auswahl von TeilnehmerInnen aus einer unbeschränkten Zahl von Teilnahmeanträgen) und geladene Wettbewerbe (Auswahl der TeilnehmerInnen durch den Auslober). Geladene Wettbewerbe sind nur im Unterschwellenbereich zulässig (siehe Vergabe).</p>
<p><strong>Wohnbauförderung</strong></p>
<p>Die Wohnbauförderung ist ein sozial-, wirtschafts- und raumordnungspolitisches Steuerungsinstrumentmit dem Hauptziel der Gewährleistung bedarfsgerechten, leistbaren und qualitätvollen Wohnraumes. Sie besteht aus Objektförderung für Neubau (48% Geschoßwohnbau, 17% Einfamilienhausbau) und Sanierung (21%) und aus Subjektförderung für Neubau (7%) und Sanierung (1%). Dazu kommen Ausgaben für Sonstiges (z.B. Kindergärten) und in minimalem Ausmaß für Maßnahmen zur Erreichung der Kyoto-Ziele (6%). Seit die Wohnbauförderung Ende der 1980er Jahre Ländersache wurde, sind die der Wohnbauforschung zur Verfügung stehenden Summen daraus (anfangs 1%, später 0,5%) nicht mehr gesetzlich geregelt und deshalb massiv gesunken.In Österreich werden bei sinkender Tendenz jährlich EUR 2,5 Mrd. ausgegeben.</p>
<p><strong>Zentral versus lokal</strong></p>
<p>Faktisch alle erfolgreichen europäischen Architekturpolitiken setzen Instrumente ein, die zwar zentral organisiert, aber direkt auf lokaler Ebene aktiv sind (Architectuur Lokaal in den Niederlanden, RegionalarchitektInnen in Finnland, CAUE in Frankreich, Innovation Fund in Schottland, Regional Representatives von CABE in England) – dies scheint eine Voraussetzung für den Erfolg zu sein. Deshalb sollte auch bei Einführung einer österreichischen Architekturpolitik die Verknüpfung von zentraler und lokaler Ebene angestrebt werden.</p>
<p><strong>Zersiedelung </strong></p>
<p>Zersiedelung meint die Bebauung außerhalb geschlossener Siedlungsgebiete und ist insbesondere auch ein Phänomen der Suburbanisierung. Sie verursacht hohen Landschaftsverbrauch, eine massive Steigerung des Autoverkehrs sowie hohe öffentliche Infrastrukturkosten, die zunehmend öffentliche Mittel binden. Zersiedelung geht einher mit massiver Umweltbelastung und sozialer Vereinzelung. Nur eine aktive Bodenpolitik der Gemeinden sowie eine gerechtere Verteilung der Siedlungs- und Verkehrskosten kann die Zersiedelung eindämmen.</p>
<p><strong>ZiviltechnikerIn</strong></p>
<p>Der Zugang zum österreichischen ZiviltechnikerInnenberuf ist reglementiert: Voraussetzung sind ein entsprechendes Hochschulstudium, dreijährige Praxis und die Ablegung einer Prüfung. Neben ihrer planenden, gutachterlichen, beratenden und treuhänderischen Tätigkeit können ZiviltechnikerInnen öffentliche Urkunden ausstellen. ZiviltechnikerInnen sind ArchitektInnen oder IngenieurkonsulentInnen – für letztere gibt es mehr als vierzig unterschiedliche Befugnisse, u.a. Bauwesen/Bauingenieurwesen, Hochbau, Innenarchitektur, Kulturtechnik und Wasserwirtschaft, Landschaftsplanung und Landschaftspflege, Raumplanung und Raumordnung und Vermessungswesen.</p>
<p><em>&#8220;Ich danke Hartwig Chromy, Volker Dienst, Barbara Feller, Roland Gruber, Christian Kühn, Georg Pendl, Irene Prieler, Raimund Schüller und Reinhard Seiß für ihre wichtige Unterstützung bei der Formulierung der Glossarartikel. Eine weitere wichtige Quelle war die Online-Enzyklopädie Wikipedia. Etwaige Fehler und Ungenauigkeiten liegen in meiner Verantwortung und nicht in der meiner UnterstützerInnen.&#8221;</em></p>
<p><em>über den Autor:</em></p>
<p><em>Studium der Architektur; Architekturkritiker und Architekturtheoretiker in Wien sowie Vorsitzender der Österreichischen Gesellschaft für Architektur (ÖGFA); ein zentrales Thema seiner Beschäftigung mit der räumlichen Umwelt ist der öffentliche Raum und seine Nutzung, woraus seine jüngste Publikation entstand: Robert Temel, Florian Haydn: Temporäre Räume. Konzepte zur Stadtnutzung. Basel 2006</em></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://platoumarket.at/know-how/die-wichtigsten-begriffe-ein-glossar-2/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Die Honorierung beim Architekten-Wettbewerb – eine problematische Entscheidung des OGH</title>
		<link>http://platoumarket.at/know-how/die-honorierung-beim-architekten-wettbewerb-%e2%80%93-eine-problematische-entscheidung-des-ogh/</link>
		<comments>http://platoumarket.at/know-how/die-honorierung-beim-architekten-wettbewerb-%e2%80%93-eine-problematische-entscheidung-des-ogh/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 10 Mar 2010 10:42:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Nikolaus Thaller</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bauwirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Know-how]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://platou.360degrees.at/?p=976</guid>
		<description><![CDATA[Nikolaus Thaller, DI DDr. erschienen in: Kolumne „Bau und Recht“, Fachmagazin Architektur, Nr. 1, Februar 2008, S. 33. Wann bekommen ArchitektInnen ihre Leistung im Zuge eines geladenen Wettbewerbes vergütet? Gibt es einen grundsätzlichen Anspruch darauf oder ist die Vergütung immer individuell zu regeln? Wann gilt die Wettbewerbsordnung Architektur? DER SACHVERHALT (vereinfacht) Ein Bauherr beabsichtigte die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Nikolaus Thaller, DI DDr.<br />
</em></p>
<p><em><em>erschienen in: </em></em><em><em>Kolumne „Bau und Recht“, </em></em><em><em>Fachmagazin Architektur, Nr. 1, </em></em><em><em>Februar 2008, </em></em><em><em>S. 33. </em></em><br />
<strong></strong></p>
<p><strong><span style="color: #5c5c5c;">Wann bekommen ArchitektInnen ihre Leistung im Zuge eines geladenen Wettbewerbes vergütet? Gibt es einen grundsätzlichen Anspruch darauf oder ist die Vergütung immer individuell zu regeln? Wann gilt die Wettbewerbsordnung Architektur?</span><span id="more-976"></span></strong></p>
<p>DER SACHVERHALT (vereinfacht)</p>
<p>Ein Bauherr beabsichtigte die Errichtung eines Gesundheitszentrums und wandte sich an einen Architekten. Bei der ersten Besprechung wurde nur das Projekt diskutiert, von einem Wettbewerb war keine Rede und auch über das Honorar wurde nicht gesprochen.</p>
<p>Kurz darauf erhielt der Architekt eine Ausschreibung mit Vorgaben für die Erstellung eines Gebäude- und Parkflächenentwurfs und der Information, dass fünf Büros zu einem Wettbewerb eingeladen wurden und der Sieger den Planungsauftrag erhalten wird.</p>
<p>Sieger des Wettbewerbs wurde ein anderer Architekt; er erhielt einen Gesamtplanungs-Auftrag samt örtlicher Bauaufsicht.</p>
<p>Der Architekt stellte einen Betrag von € 9.000,- in Rechnung und argumentierte damit, vom Bauherrn mit der Vorentwurfsplanung beauftragt worden zu sein. Die Planer hätten an einem geladenen Wettbewerb teilgenommen, bei dem der Sieger den Planungsauftrag erhalten sollte und den anderen Teilnehmern eine Aufwandsentschädigung zustünde. Die Honorarpflicht des Bauherrn ergebe sich aus der Wettbewerbsordnung Architektur.</p>
<p>Der Bauherr bestritt, dem Architekten einen Auftrag erteilt zu haben. In der Ausschreibung sei ausdrücklich darauf hingewiesen worden, dass der Planungsauftrag an den Sieger vergeben werde und es sei klar gewesen, dass die weiteren Vorentwürfe nicht honoriert würden. Die Wettbewerbs- ordnung Architektur sei nicht vereinbart gewesen.</p>
<p>Das Erstgericht gab dem Architekten Recht; er habe einen Anspruch auf Aufwandsentschädigung wie sie bei einem geladenen Wettbewerb üblich ist.<br />
Das Berufungsgericht änderte diese Entscheidung und wies die Klage ab. Zwischen dem Bauherrn und dem Architekten sei kein Werkvertrag zustande gekommen. Der Architekt hätte sich an einem Wettbewerb beteiligt, ohne ein Honorar zu verlangen. Die Wettbewerbsordnung Architektur sehe zwar einen Aufwandsersatz vor, sei aber nicht vereinbart worden. Der Wettbewerbs-Entwurf sei daher als „Angebot“ zu qualifizieren und stelle somit eine unentgeltliche Vorleistung dar.</p>
<p>AUS DER BEGRÜNDUNG DES OGH</p>
<p>Der OGH hielt fest, dass es sich um einen geladenen Wettbewerb handelte, bei dem dem Sieger kein Preisgeld, sondern die Erteilung des Planungs- auftrages zugesichert wurde. Die Ausschreibung stellte daher eine „Aufforderung zur Erstellung von Angeboten“ dar. Wörtlich sagt der OGH: „Es ist in der Regel anzunehmen, dass derjenige, der einen Bau zu vergeben hat und Interessenten zum Wettbewerb einlädt, nicht daran denkt, die Bewerber für die mit dem Angebot verbundenen Arbeiten zu entlohnen &#8211; durch eine derartige Einladung wird den Interessenten nur freigestellt, sich am Wettbewerb zu beteiligen. Wer ein Angebot stellt, muss damit rechnen, dass ihm die Planung nicht übertragen wird und dass er für die notwendigen Vorarbeiten kein Honorar erhält. Will er nicht umsonst arbeiten, muss er im Voraus vereinbaren, dass er für seine geleisteten Arbeiten eine Vergütung erhält.“</p>
<p>Der OGH betont, dass die Erstellung von Angeboten im Zweifel unentgeltlich ist. Dies gilt insbesondere beim Realisierungswettbewerb, weil dort die Teilnahme erfolgt, um den gesamten Planungsauftrag zu akquirieren. Da nur der Sieger einen weiterführenden Auftrag erhält, besitzen – nach Meinung des OGH &#8211; die Planungsleistungen der übrigen Teilnehmer für den Auftraggeber keinen eigenständigen Wert.</p>
<p>Ein Anspruch auf Honorierung ist nur gegeben, wenn der Architekt mit dem Bauherrn &#8211; unabhängig vom Ergebnis des Wettbewerbes und der Auftragserteilung &#8211; eine Vergütung ausmacht oder die Wettbewerbsordnung Architektur ausdrücklich vereinbart wird. Diese ist a priori nicht bindend, sie gilt nur dann, wenn sie im Rahmen der Ausschreibung einem Wettbewerb zugrunde gelegt wird. Beides war aber hier nicht der Fall.</p>
<p>PRAKTISCHE FOLGEN</p>
<p>Es ist zu befürchten, dass dem OGH nicht ganz klar ist, was die geistige Leistung beim Entwurf ausmacht; bei genauerem Hinsehen muss man aber vor allem erkennen, dass es – hinsichtlich des Anspruchs auf Vergütung -  gar nicht um die Art dieser Leistung geht, sondern darum, dass ein geladener Wettbewerb rechtlich als „Aufforderung zur Erstellung von Angeboten“ qualifiziert wird. Und diese Angebotserstellung wird – nach herrschender Rechtssprechung – nicht honoriert. Daher ist es erforderlich, eine eigene Vereinbarung dafür zu schließen – entweder eine konkrete oder es wird die Wettbewerbsordnung Architektur ausdrücklich vereinbart.</p>
<p>Trotz all der Diskussion um Wettbewerbe im Allgemeinen und der Vergütung der Planertätigkeit dabei im Besonderen kommt es anscheinend immer wieder vor, dass für die Leistungen im Zuge eines Wettbewerbes nicht sofort – und ganz selbstverständlich &#8211; die Aufwandsentschädigung angesprochen wird. Das mag einerseits an der „schwachen ökonomischen Ausrichtung“ gewisser Teile der Architektenschaft liegen, aber auch daran, dass viele Auftraggeber es bereits gewohnt sind, für Wettbewerbs- oder (Vor)entwurfs-Leistungen nichts zu bezahlen. Für die Planer kann dies nur bedeuten, den Wert ihrer (geistigen) Leistungen zu betonen, eine Aufwandsentschädigung sofort, also vor Beginn der Arbeiten, anzusprechen und &#8211; wo immer möglich &#8211; durchzusetzen.</p>
<p> Dies könnte (auf lange Sicht) zu einer Änderung der Auftraggeber-Haltung bezüglich Vorleistungen der Planer führen und vielleicht auch eine Grundlage für eine Neubewertung von geistigen Planungsleistungen durch den OGH bilden – nämlich im Sinne einer Abkehr von der rechtlichen Qualifizierung der Planungs-Wettbewerbsarbeiten als „Angebot, das im Zweifel nicht zu vergüten ist“.<br />
(OGH 2 Ob 245/06b vom 30.08.2007)</p>
<p><em>über den Autor:<br />
Bauingenieur und Jurist – mit der festen Überzeugung, dass die wirtschaftlichen, rechtlichen und kommunikativen Themen des Bauens wesentlich zum Erfolg von touristischen Bauprojekten und zur Zufriedenheit aller Beteiligten (BauherrInnen, PlanerInnen, ausführende Firmen und alle Stakeholder/ Projektbetroffenen) beitragen.</em></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://platoumarket.at/know-how/die-honorierung-beim-architekten-wettbewerb-%e2%80%93-eine-problematische-entscheidung-des-ogh/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Der OGH zum Thema „mangelhafte Baukostenschätzung“</title>
		<link>http://platoumarket.at/know-how/der-ogh-zum-thema-%e2%80%9emangelhafte-baukostenschatzung%e2%80%9c/</link>
		<comments>http://platoumarket.at/know-how/der-ogh-zum-thema-%e2%80%9emangelhafte-baukostenschatzung%e2%80%9c/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 10 Mar 2010 10:40:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Nikolaus Thaller</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bauwirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Know-how]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://platou.360degrees.at/?p=972</guid>
		<description><![CDATA[Nikolaus Thaller, DI DDr.     erschienen in: Kolumne „Bau und Recht“, Fachmagazin Architektur, Nr. 8, Dezember 2004. Unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang haben ArchitektInnen für die Mehrkosten der ausführenden Baufirma zu haften, wenn ihre Baukostenschätzung mangelhaft ist? DER SACHVERHALT (vereinfacht) Der Bauherr beauftragte einen Architekten mit der Planung und Abwicklung eines Bauvorhabens. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div><em>Nikolaus Thaller, DI DDr.</em></div>
<div><em> </em></div>
<p><em> </p>
<p></em></p>
<p><em>erschienen in: Kolumne „Bau und Recht“, Fachmagazin Architektur, </em><em>Nr. 8, Dezember 2004.</em></p>
<p><strong><span style="color: #5c5c5c;">Unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang haben ArchitektInnen für die Mehrkosten der ausführenden Baufirma zu haften, wenn ihre Baukostenschätzung mangelhaft ist?</span><span id="more-972"></span></strong></p>
<p>DER SACHVERHALT (vereinfacht)</p>
<p>Der Bauherr beauftragte einen Architekten mit der Planung und Abwicklung eines Bauvorhabens. Der Architekt schrieb die Bauleistungen konstruktiv (Mengen, Einheitspreise) aus und ging daher von einer Abrechnung nach tatsächlichem Aufmass aus; der Bauherr, der bei den Verhandlungen mit dem Bauunternehmen nicht dabei war, verstand hingegen den Angebotspreis als Höchstpreis.</p>
<p>Als eine Projektänderung nötig wurde, unterließ es der Architekt, den Bauherrn über eine mögliche kostengünstigere Variante zu informieren. Vielmehr versicherte er dem Bauherrn mehrmals, dass sich durch die durchgeführten Änderungen sogar beträchtliche Einsparungen ergeben können.</p>
<p>Nach Abschluss der Arbeiten forderte die Baufirma vom Bauherrn eine bedeutend höhere als die ursprünglich projektierte Summe und konnte sich dabei auch im Rechtsweg zum Teil durchsetzen. Der Architekt trat diesem Gerichtsverfahren trotz mehrfacher Aufforderung nicht als Nebenintervenient bei. Bei Kenntnis der tatsächlichen Forderung des Bauunternehmens hätte der Bauherr das Projekt nur in kleinerem Umfang realisiert. In der Folge klagte der Bauherr den Architekten auf Ersatz seiner Kosten aus dem Vorprozess gegen die ausführende Baufirma.</p>
<p>Das Erstgericht gab der Klage des Bauherrn teilweise statt; vor dem Berufungsgericht hingegen bekam der Architekt teilweise Recht.</p>
<p>AUS DER BEGRÜNDUNG DES OGH</p>
<p>Der OGH stellt klar, dass ArchitektInnen an sich keine Baukostengarantie zu tragen haben, aber eine Sorgfaltspflicht walten lassen müssen: Sie müssen nicht nur eine technisch einwandfreie Leistung erbringen, sondern auch wirtschaftliche Gesichtspunkte berücksichtigen; dazu gehört auch die Ermittlung der Mengen für das Leistungsverzeichnis, die Einholung von mehreren Angeboten und deren Überprüfung in technischer und wirtschaft- licher Hinsicht. Sie müssen innerhalb des vorgegebenen Rahmens möglichst kostengünstig planen – vor allem dann, wenn es sich um ein „Renditeobjekt“ oder &#8211; wie im konkreten Fall &#8211; um ein reines Gewerbeobjekt handelt. Dies ergibt sich aus einer vertraglichen umfassenden Beratungspflicht.</p>
<p>Eine echte Baukostengarantie müsste die Erklärung enthalten, der Planer werde die Mehrkosten gegenüber den vom ihm angegebenen Kosten selbst tragen. Die Zusage, mit bestimmten Baukosten auskommen zu können, stellt hingegen keine Baukostengarantie dar. Im vorliegenden Fall hatte sich der Architekt zwar nicht verpflichtet, es nicht zu höheren Baukosten kommen zu lassen, wohl aber, das Projekt möglichst kostengünstig durchzuführen.</p>
<p>Der OGH stellt klar, dass die ursprüngliche Kostenschätzung dem Bauherrn als Entscheidungshilfe dient &#8211; er muss damit überprüfen können, ob das Bauvorhaben seinen finanziellen Verhältnissen entspricht. Daher sind PlanerInnen aber auch zu Hinweisen verpflichtet, wenn Umstände eintreten, die zu einer (erheblichen) Überschreitung der geschätzten Summen führen können.</p>
<p>Die ständige Kontrolle der Baukosten zählt vor allem zu den wesentlichen Pflichten von PlanerInnen, wenn sie &#8211; wie im konkreten Fall &#8211; auch mit der örtlichen Bauaufsicht beauftragt sind; dem  Bauherrn muss laufend über die Kostenentwicklung berichtet werden. Wird der Bauherr nicht rechtzeitig auf preisliche Veränderungen hingewiesen, so ist die ArchitektInnen-Leistung mangelhaft.</p>
<p>Im konkreten Fall sieht der OGH eine unrichtige Beratung dadurch gegeben, dass nach den Erklärungen des Planers, wonach sich durch die Projektänderungen Einsparungen ergeben würden, der Bauherr davon ausgehen musste, die ursprüngliche Auftragssumme werde nicht überschritten.</p>
<p>Die Argumentation des Architekten, dass sich die Baukosten nicht verringert hätten, auch wenn er seinen Bauherrn davon informiert hätte, und dass deshalb seine Haftung wegen unrichtiger Beratung auszuschließen sei, wird vom OGH abgelehnt: Die Beratung hat den Zweck, dem Bauherrn die Möglichkeit zu geben, auf unvorhergesehene Kostenänderungen zu reagieren. Die Pflichtwidrigkeit des Architekten wäre dann nicht gegeben, wenn der Bauherr auch bei rechtzeitiger Kenntnis der wahren Kosten in derselben Weise gebaut hätte. Da der Bauherr das Bauwerk in diesem Fall nur reduziert ausführen hätte lassen, besteht sein Schaden aus den Mehraufwendungen gegenüber dem reduzierten Bauwerk. (allerdings ist die Wertsteigerung des Bauwerks als schadensmindernd zu berücksichtigen).</p>
<p>Im konkreten Fall hat der Architekt seine Vertragspflichten gegenüber dem Bauherrn verletzt: er hat nicht die günstigste Variante geplant und ist seinen Beratungspflichten nicht nachgekommen, weil er wiederholt versichert hat, dass das Bauvorhaben nicht teurer werden wird. Aus der Tatsache, dass der Bauherr im Prozess gegen die Baufirma Ausführungsmängel einwendete, folgert der OGH, dass das Verhalten des Architekten nicht allein Ursache für die Prozessführung des Bauherrn und damit der entstandenen Kosten war. Daher steht dem Bauherrn nur jener Teil der Prozesskosten als Schadenersatz zu, der durch das vertragswidrige Verhalten des Planers verursacht wurde.</p>
<p>PRAKTISCHE FOLGEN</p>
<p>Wie es dazu kommen kann, dass ein Architekt seinen Bauherrn nicht über das System einer konstruktiven Ausschreibung mit Mengen und Einheitspreisen und der damit verbundenen Abrechnung nach Aufwand informiert und aufklärt, ist für den konkreten Fall nicht nachzuvollziehen – ein Kommunikationsfehler (mit Folgen) ist es auf jeden Fall.</p>
<p>Grundsätzlich haben PlanerInnen nicht nur die Pflicht einer ökonomischen Bauführung, sondern sollen dem Bauherrn jede Änderung des Projektes unmittelbar aufzeigen. Denn diese OGH-Entscheidung macht deutlich, dass ArchitektInnen, wenn sie mit der örtlichen Bauaufsicht beauftragt sind, zu einer ständigen Kontrolle der Baukosten verpflichtet sind und ihre Auftraggeber über kostenwirksame Änderungen informieren müssen. Werden diese Pflichten missachtet, muss mit Regressansprüchen des Bauherrn gerechnet werden.</p>
<p>Allerdings  haben PlanerInnen nur diejenigen Kosten zu ersetzen, die durch ihr Verhalten &#8211; also das Auslösen eines Prozesses gegen die Baufirma &#8211; verursacht wurden.</p>
<p>Die Zusage, bestimmte Baukosten nicht zu überschreiten, ist noch keine Baukostengarantie; erst wenn PlanerInnen sich verpflichten würden, auftretende Mehrkosten zu übernehmen, wäre dies als echte Baukostengarantie zu qualifizieren.</p>
<p>(OGH 3 Ob 53/02v vom 18.07.2001)</p>
<div><em>über den Autor:</em></div>
<div><em>Bauingenieur und Jurist – mit der festen Überzeugung, dass die wirtschaftlichen, rechtlichen und kommunikativen Themen des Bauens wesentlich zum Erfolg von touristischen Bauprojekten und zur Zufriedenheit aller Beteiligten (BauherrInnen, PlanerInnen, ausführende Firmen und alle Stakeholder/ Projektbetroffenen) beitragen.</em></div>
<p><em> </p>
<p></em></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://platoumarket.at/know-how/der-ogh-zum-thema-%e2%80%9emangelhafte-baukostenschatzung%e2%80%9c/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
	</channel>
</rss>

