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Die wichtigsten Begriffe: Ein Glossar

Robert Temel, Mag. arch.

erschienen in: ARGE Baukulturreport (Hrsg.): Baukulturreport 2006, Teil 1 – Empfehlungen, Kapitel 1.8, Wien 2006, S. 73-91.

Akkreditierung, Evaluierung und Notifizierung v. Bildungseinrichtungen

Akkreditierung ist die Zulassung einer Ausbildungsstätte zur Vergabe von Studienabschlüssen. Im Rahmen des Bologna-Prozesses ist ein europäisches Akkreditierungssystem zur Qualitätssicherung in der Ausbildung geplant. In Österreich existieren Akkreditierungsorganisationen derzeit nur für Fachhoch- schulen und Privatuniversitäten. Evaluierung ist die Bewertung von Leistung, Erfolg und Effizienz von Fächern an Bildungseinrichtungen. Sie ist im Unter- schied zur Akkreditierung beratend ausgerichtet. Notifizierung bedeutet, dass Studienabschlüsse, die zur europaweiten Ausübung eines Berufs befähigen, der EU gemeldet werden müssen, damit die Mitgliedsländer die dafür eingerich- teten Curricula prüfen und gegebenenfalls beeinspruchen können.

ArchitektIn

ArchitektInnen planen Gebäude in technischer, funktionaler, wirtschaftlicher und gestalterischer Hinsicht. Ihre Tätigkeitsbereiche sind von Staat zu Staat sehr verschieden und aktuell im Wandel. In Österreich erstellen sie Planungen und Leistungsverzeichnisse, wickeln Ausschreibungen und die örtliche Bauaufsicht ab und übernehmen die künstlerische Oberleitung der Bauausführung. ArchitektInnen arbeiten als Treuhänder des bzw. der BauherrIn. Voraussetzung für die Tätigkeit sind ein einschlägiges Studium, drei Jahre Berufspraxis sowie die Ziviltechnikerprüfung. Nach dem Studium darf man sich nur ArchitekturabsolventIn nennen,den geschützten Titel „Architekt“ kann man erst nach Praxis,Prüfung und ausschließlich als Mitglied der Architektenkammer tragen.

Architektur

Während über Jahrhunderte zwischen hochkulturellem, künstlerischem Bauen, also Architektur, und anonymem Bauen unterschieden wurde, versuchte die Moderne, mit dem Begriff Architektur das gesamte Bauen zu umfassen, Architektur mit Bauen gleichzusetzen und überall denselben hohen Anspruch geltend zu machen:„So hätte also das haus nichts mit kunst zu tun und wäre die architektur nicht unter die künste zu einzureihen? Es ist so. Nur ein ganz kleiner teil der architektur gehört der kunst an: das grabmal und das denkmal.“ (Adolf Loos: Architektur, in: Der Sturm, Wien 1910) Ein solcher Zugang gilt auch für diesen Report: an jede Art von Bauen wird ein hoher Anspruch gestellt.

Architekturconsulting

BeraterInnen bieten ihren KlientInnen spezialisierte Expertise, um sie bei Entscheidungen zu unterstützen, ohne diese selbst zu treffen. ArchitekturberaterInnen sind vor allem auf Entscheidungen zur Vorbereitung, Durchführung und Nutzung von Bauprojekten ausgerichtet. Sie übernehmen Aufgaben, die in der Vergangenheit teils bei dem bzw. der BauherrIn und teils bei den PlanerInnen, insbesondere den ArchitektInnen lagen, oft bilden sie eine Brücke zwischen PlanerInnen und BauherrInnen. Zu ihren Aufgaben zählen Bereiche wie Liegenschaftsentwicklung, Anforderungsdefinition, Programming, Wettbewerbs- und Vergabebetreuung, Verfahrensorganisation, Kommunikations- und Prozessmanagement, Controlling.

Architekturhaus

Die wichtige und vor allem bereits bestehende Basis einer zukünftigen österreichischen Architekturpolitik sind die Architekturhäuser. Es handelt sich dabei um in jedem der neun Bundesländer bestehende Institutionen, die mit Ausnahme des steirischen Hauses von 1988 alle in den 1990er Jahren gegründet werden und dabei das Angebot älterer, weniger regional orientierter Architekturinstitutionen erweiterten. Die Aufgabe der Häuser besteht darin, Architekturvermittlung zu leisten – das reicht von Ausstellungen, Vorträgen und Diskussionsveranstaltungen über Webangebote, Führungen und Programme für Schulen sowie Kinder und Jugendliche im Allgemeinen bis zu Lobbying für Architektur in der lokalen Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Die Architekturstiftung Österreich ist die gemeinsame Plattform der Architekturhäuser.

Architekturpolitik

Europäische Staaten setzen sich mit Architekturpolitik das Ziel, die Bedingungen für die Produktion und Nutzung der gestalteten Umwelt und somit die Lebensbedingungen für ihre BürgerInnen zu verbessern. Unter Architekturpolitik wird in diesem Report eine Sammlung von aufeinander abgestimmten politischen Werkzeugen in zumindest einigen Bereichen verstanden.

Architekturvermittlung

Unter Architekturvermittlung versteht man die Kommunikation zwischen ExpertInnen und einer breiten Öffentlichkeit zum Thema Architektur. Es handelt sich dabei um Information, also die Vermittlung von Fachwissen an Laien, um Diskussion, also die Auseinandersetzung über Architektur zwischen Personen mit verschiedenem Ausmaß an Fachwissen, sowie um Partizipation, also die Teilnahme von Laien an Prozessen rund um Architektur. Ein zentraler Ort der Architekturvermittlung ist die Schule. Die wichtigsten Protagonisten der Architekturvermittlung in Österreich sind die Architekturhäuser in allen Bundesländern.

Architekturwettbewerb

Im Unterschied zum Wettbewerbsbegriff des Bundesvergabegesetzes werden an den Architekturwettbewerb, der der Ermittlung des qualitativ hochwertigsten Projekts dient, zusätzliche Anforderungen gestellt, die etwa in der Wettbewerbsordnung Architektur der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten oder in Wettbewerbsleitlinien wie etwa jenen der Stadt Wien formuliert sind. Dazu gehören u.a. die optimale Vor- und Nachbereitung des Architekturwettbewerbs inklusive öffentlicher Dokumentation und Diskussion, die Exzellenz von VerfahrensorganisatorInnen und PreisrichterInnen, die entsprechende Intensität der Jurierung, die Anonymität der Teilnehmenden, die Offenheit auch für Junge oder im ausgeschriebenen Typus Unerfahrene sowie die Angemessenheit der Preisgelder.

AuftraggeberIn

Bezeichnung für die (natürliche oder juristische) Person,die einer anderen Person Leistungen gegen Entgelt im Rahmen eines Dienst- oder Werkvertrags überträgt. Zu unterscheiden ist zwischen privaten und gewerblichen AuftraggeberInnen einerseits und öffentlichen AuftraggeberInnen andererseits, die ab einer gewissen Auftragssumme formale Vergabeverfahren durchführen müssen. Der traditionelle Name für diese Rolle beim Planen und Bauen ist BauherrIn, die heute übliche Bezeichnung lautet BestellerIn gemäß dem Wort für AuftraggeberInnen von Werkverträgen im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB).

Ausbildung

Ausbildungsangebote für Berufe im Planungswesen sind einschlägige Universitätsstudien (vor allem Architektur, Bauingenieurwesen, Raumplanung und Raumordnung, Wirtschaftsingenieurwesen – Bauwesen, Landschaftsplanung und Landschaftspflege), einschlägige Fachhochschul-Studiengänge (vor allem Architektur, Baugestaltung – Holz, Baumanagement, Bauplanung und Bauwirtschaft, Bauwesen) und einschlägige Richtungen an berufsbildenden höheren Schulen (vor allem Bautechnik, Innenraumgestaltung und Holztechnik).Weiters besteht ein breites Angebot an Fachschulen und in der Lehrlingsausbildung mit Fortbildungsmöglichkeiten bis zum Baumeister.

Ausgelagerte Unternehmen

Zunehmend versucht die öffentliche Hand, durch Auslagerung von Tätigkeiten Kosten einzusparen und die Anzahl der Beschäftigten unter öffentlichem Dienstrecht zu reduzieren. Ausgelagerte Unternehmen stehen im Gegensatz zu privatisierten Unternehmen in unterschiedlich großem Ausmaß unter der Kontrolle der öffentlichen Hand. Je nach Perspektive ist es ihr Vor- bzw. Nachteil, dass sie manche – Schnellstraßenfinanzierungs-Aktiengesellschaft – ASFINAG, die Österreichischen Bundesbahnen – ÖBB, Post, Energieunternehmungen oder Krankenanstaltengesellschaften.

BauherrIn

BauherrIn ist der bzw. die verantwortliche AuftraggeberIn bei der Planung und Durchführung von Bauvorhaben. Der bzw. die BauherrIn muss für ein genehmigungspflichtiges Bauvorhaben PlanerIn und UnternehmerIn bestimmen sowie alle erforderlichen Anträge und Anzeigen bei der Behörde erledigen. Zur BauherrInnenrolle zählen auch Funktionen wie Finanzierung und Projektsteuerung. Die BauherrInnenschaft kann teilweise oder zur Gänze für Dritte durchgeführt werden (BauträgerIn). Der bzw. die BauherrIn ist heute sehr oft nicht identisch mit dem bzw. der NutzerIn und besitzt somit eine wichtige Funktion als NutzerInnenvertreterIn.

BauherrInnenverantwortung

Der öffentliche Auftraggeber trägt besondere Verantwortung gegenüber der Gesellschaft. Er hat Vorbildfunktion und ist Sachwalter der BürgerInnen. Nur durch ein lückenloses Eintreten für umfassende Qualität bei Bauten der öffentlichen Hand werden bei knapperen finanziellen Mitteln und zunehmenden Reglementierungen die Bedürfnisse der Bevölkerung in einer wertvollen Weise befriedigt und möglichst viele private AuftraggeberInnen von der Wahrnehmung ihrer baukulturellen Verantwortung überzeugt werden können. Zur BauherrInnenverantwortung gehört auch, Kompetenz in baukulturellen Angelegenheiten sicherzustellen, sei es durch eigene ExpertInnen, sei es durch die Beauftragung externer BeraterInnen.

Baukultur

Wie die in diesem Report gesammelten Artikel zeigen, gibt es viele Definitionen des Begriffs Baukultur. Es existieren grundsätzlich zwei mögliche Erklärungswege, der deskriptive und der normative. Der erstere versteht Baukultur etwa als „das koordinierte System des Wissens, der Regeln und der Prozesse, das von den Menschen geteilt wird, die an Bauaktivitäten beteiligt sind, und das die Form von Gebäuden und Städten determiniert“ (Howard Davis: The Culture of Building, New York 1999). Diese Baukultur meint einfach den Teil einer Kultur, der mit Bauen zu tun hat. Dem steht der normative Ansatz gegenüber, der beim Projekt einer zu entwickelnden Architekturpolitik natürlich wichtig ist: dabei wird ein zukünftiger, besserer Zustand einer Baukultur beschrieben, der durch geeignete Maßnahmen erreicht werden soll. Der Begriff Baukultur umfasst nicht nur Architektur, sondern ebenso das Ingenieurwesen, die Freiraumplanung, Stadt- und Regionalplanung und Raumordnung.

Baukulturverantwortliche

Je nach politischer Struktur bestehen in verschiedenen Ländern unterschiedliche Modelle der Verantwortung für Baukultur. In den Niederlanden gibt es die Position des außerhalb der ministeriellen Verwaltung angesiedelten Rijksbouwmeesters, der vorrangig für die staatlichen Bauten Verantwortung hat, aber auch für eine Verbesserung der Baukultur insgesamt tätig ist. Er initiierte etwa mit den dortigen Architekturnotas erst eine spezifische niederländische Archi- tekturpolitik. Ein weiteres Instrument ist das der Design Champions („Gestaltungsanwälte“) in England. Es handelt sich dabei um hochrangige MitarbeiterInnen in Ministerien und anderen öffentlichen Institutionen, die für ihren Bereich die Aufgabe übernehmen, Baukultur zu fördern, Vergabemethoden mitzubestimmen und spezifische Programme zur Qualitätssicherung umzusetzen.

BaumeisterIn

BaumeisterInnen übernehmen die Planung und Leitung sowie, im Gegensatz zu den ArchitektInnen, auch die Ausführung von Bauleistungen. Voraussetzung dafür ist die einschlägige Ausbildung an einer berufsbildenden höheren Schule, Fachhochschule oder Universität oder eine Lehre plus drei bis sechs Jahre Praxis, davon zumindest zwei als Bauleiter oder Polier, sowie eine Befähigungsprüfung.

Bauträger

Bauträger ist ein Unternehmen, das gewerbsmäßig auf eigenem oder fremdem Grundstück für eigene oder fremde Rechnung Maßnahmen zur Vorbereitung, Abwicklung, Steuerung, Finanzierung, Durchführung, Fertigstellung und Vermarktung von Bauvorhaben ergreift.

Bauwirtschaft

Zur Bauwirtschaft bzw. zum Bauwesen gehören vier Teilbereiche: die bauausführende Wirtschaft (Baugewerbe, Bauindustrie, Bauhilfs- und -nebengewerbe) sowie die vor- und nachgelagerten Branchen Bauprodukte/Lieferanten, Bauträgerschaft und Planungsdienstleistungen (ArchitektInnen, IngenieurkonsulentInnen, andere PlanerInnen) und sonstige immobilienbezogene Dienstleistungen (Hausverwaltungen, Makler, Facility Management, Finanzierung, Forschung).

Bedarfszuweisung

Mittel, die aus dem Gemeindeausgleichsfonds der jeweiligen Landesregierung an Gemeinden ausbezahlt werden, um das Gleichgewicht ihrer Haushalte aufrechtzuerhalten oder um außergewöhnliche Erfordernisse zu finanzieren, also beispielsweise kommunale Bauten (Teil des kommunalen Finanzausgleichs). Bei diesen Bauten handelt es sich beispielsweise um Krankenhäuser, Schulen, Ver- und Entsorgungsanlagen, Verkehrsbauten, Gemeindehäuser, Altenheime, Kindergärten, Feuerwehrbauten und Friedhöfe.

Berufszugang

Die ArchitektInnen- und IngenieurkonsulentInnentätigkeit kann in Österreich nur dann ausgeübt werden, wenn man Mitglied der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten ist. Voraussetzung dafür ist ein einschlägiges Studium, drei Jahre Berufspraxis sowie die Ziviltechnikerprüfung. Abgesehen davon gibt es Rahmenbedingungen, die den Berufszugang erschweren: die Praxis muss im (freien) Dienstverhältnis, im öffentlichen Dienst oder als persönlich ausübender Gewerbetreibender eines reglementierten Gewerbes absolviert werden.

Beschäftigungsformen

Viele AbsolventInnen eines einschlägigen Studiums arbeiten rechtlich selbstständig, aber ohne Ziviltechnikerbefugnis – als freie DienstnehmerIn, WerkvertragsnehmerIn, GewerbescheininhaberIn (z.B. technische ZeichnerInnen), etliche mittels leichter zugänglicher europäischer Planungslizenzen. Nur etwa ein Drittel der Erwerbstätigen in Architektur und Planung sind unselbstständig beschäftigt.

BestbieterIn

BestbieterIn ist nach Bundesvergabegesetz (BVergG) der bzw. die BieterIn mit dem technisch und wirtschaftlich günstigsten Angebot. Bei Ausschreibungen muss bekanntgegeben werden, ob das Best- oder Billigstbieterprinzip angewendet wird. Das Bestbieterprinzip kommt dann zur Anwendung, wenn der Qualitätsstandard der Leistung nicht vorab klar und eindeutig definiert werden kann, also in der Regel bei Planungsleistungen bzw. geistig-schöpferischen Leistungen.

BestellerIn

BestellerIn nennt das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch AuftraggeberInnen von Werkverträgen (ABGB §§ 1165ff.), da es sich bei Bauplanungsverträgen ebenso wie bei Bauausführungsverträgen um Werkverträge handelt.

BilligstbieterIn

BilligstbieterIn ist nach Bundesvergabegesetz (BVergG) der bzw. die BieterIn mit dem niedrigsten Preis. Das Billigstbieterprinzip kommt dann zur Anwendung, wenn der Qualitätsstandard der Leistung vorab klar und eindeutig definiert werden kann. Bei Leistungen mit komplexer Aufgabenstellung oder bei geistigschöpferischen Dienstleistungen kann das Prinzip nicht zum Tragen kommen, hier gilt das Bestbieterprinzip, soweit nicht im Unterschwellenbereich bei Vergleichbarkeit der Leistung das Billigstbieterprinzip angewandt wird.

Bruttoinlandsprodukt – BIP

Das BIP ist ein Maß für die wirtschaftliche Leistung eines Landes, es entspricht allen Produktionswerten (Waren und Dienstleistungen), die – üblicherweise innerhalb eines Jahres – erzeugt wurden, wobei für die Produktion aufgewendete Waren und Dienstleistungen (Vorleistungen) sowie Subventionen abgezogen und Gütersteuern hinzugezählt werden (siehe Wertschöpfung). 2006 wird das österreichische BIP etwa EUR 257 Mrd. betragen.

BürgerInnenbeteiligung

Partizipation ist ein Grundprinzip der Demokratie. Abseits der gesetzlich geregelten Formen wie Wahlen wird die Möglichkeit, sich als BürgerIn oder als VertreterIn einer Interessengruppe bei Planungen im öffentlichen Bereich zu engagieren, zunehmend eingefordert und genutzt. Partizipative Verfahren können ein breites Spektrum an Formen annehmen. Das beginnt bei Beteiligungen, die nichtweit über Informationsangebote hinausgehen, und geht über Konsultation bis zu Kontrolle und Entscheidung durch Betroffene.

BürgermeisterIn und Gemeinderat

Der bzw. die BürgermeisterIn ist in Österreich meist die Baubehörde erster Instanz, also für Baugenehmigungen zuständig. Der Gemeinderat ist gewöhnlich die Planungsbehörde erster Instanz sowie die Baubehörde zweiter Instanz. Einerseits bedeutet dies eine große BürgerInnennähe, andererseits ist es Anlass für Interessenkonflikte, da das Naheverhältnis rechtliche Einschränkungen oft schwer durchsetzbar macht.

Deklarationen zu Architekturpolitik und Baukultur

Neben der Verankerung von Architekturpolitik in dafür relevanten Gesetzen sind Deklarationen zur Baukultur als Selbstverpflichtung der öffentlichen Hand wichtige Instrumente der Architekturpolitik. Dazu zählen etwa die niederländischen Architekturnotas, das Architekturprogramm der finnischen Regierung, das schwedische Dokument„Zukunftsformen“ und das schottische Rahmendokument zur Architekturpolitik. Diese Deklarationen wurden jeweils in interministeriellen Gremien erarbeitet.

Energiebilanz

Die Energiebilanz bemisst die Energieströme eines Systems. Eine negative Energiebilanz steht für einen Energieverlust, eine positive für einen Energiegewinn. Bei Gebäuden wird dazu die eingesetzte Heizenergie den Wärmeverlusten durch die Gebäudehülle gegenübergestellt. Da sich die Verluste einfach berechnen und innere Wärmequellen sowie passiv genutzte Solarenergie genau genug abschätzen lassen, kann man so die erforderliche Wärmezufuhr eruieren (siehe Passivhaus).

Fachkuratorium für Architekturpolitik und Baukultur

In vielen nationalen Architekturpolitiken in Europa existiert die Stelle eines unabhängigen Sachverständigenrates (Nationaler Rat für Architektur in Finnland, Rat für Architektur, Form und Design in Schweden, Architecture and Design Scotland, Bundesstiftung Baukultur in Deutschland). Diese Räte oder Kuratorien evaluieren den Fortschritt der jeweiligen Architekturpolitik, geben Empfehlungen ab, beraten und treiben die Architekturpolitik insgesamt voran.

Forschung und Innovation

Die österreichische Bundesregierung strebt für das Jahr 2010 die Erreichung des Lissabon-Zieles an, also einen Anteil der Forschung und Entwicklung am BIP von 3%. Heute liegt dieser Wert bei 2,43%. Für das Bauwesen liegt der entsprechende Anteil bei nur 0,2%, also unter einem Zehntel des Wertes über alle Bereiche.

Forschungsförderung

Forschungsförderung dient der Finanzierung der Forschung, die nicht von Unternehmen beauftragt oder in Universitäten und staatlichen Institutionen durchgeführt wird; sie wird großteils von der öffentlichen Hand getragen. Staatliche Forschungsförderung umfasst einerseits direkte Förderung von Forschungseinrichtungen und andererseits die Finanzierung von Forschungsprogrammen und -projekten durch Fonds (Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF), Forschungsförderungsgesellschaft (FFG)) und öffentliche Stellen.

Gebietskörperschaften

Gebietskörperschaften sind Körperschaften öffentlichen Rechtes, die auf ein bestimmtes Gebiet bezogen sind und dort Gebietshoheit ausüben. In Österreich sind Bund, Länder und Gemeinden Gebietskörperschaften. Als öffentliche AuftraggeberInnen müssen Gebietskörperschaften ab einer gewissen Auftragssumme formale Vergabeverfahren einhalten,für sie und ihre ausgelagerten Unternehmen gilt das Bundesvergabegesetz (BVergG).

Gemeinnützigkeit

Für gemeinnützige Wohnbauunternehmen steht nicht die Gewinnmaximierung im Zentrum, sondern die Versorgung mit günstigem Wohnraum. Das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz legt fest, dass Gemeinnützige nur beschränkt Gewinne machen dürfen und diese wieder in Wohnbaumaßnahmen in Österreich investieren müssen. Gesellschaftsrechtlich handelt es sich bei gemeinnützigen Unternehmungen sowohl um Genossenschaften als auch um GesmbHs und Aktiengesellschaften. Aktuell gibt es etwa 100 Wohnbaugenossenschaften und 90 gemeinnützige Kapitalgesellschaften in Österreich.

Gestaltungsbeirat

Gestaltungsbeiräte sollen bauliche Entscheidungen in einem Gemeinwesen aus der amtlichen Behandlung herauslösen und zur Qualitätsfindung im Bauen beitragen. Ihre Aufgabe ist es, öffentliche Institutionen fachlich unabhängig zu beraten, die Qualität von Projekten im Hinblick auf Angemessenheit im baulichen und landschaftlichen Kontext zu fordern und das qualitativ anspruchsvollste Projekt in seiner Realisierbarkeit argumentativ zu unterstützen. In Österreich wurden bisher etwa 50 derartige Gremien eingesetzt. Ihre Hauptfunktion bildet die Beratung von BürgermeisterInnen als erste Bauinstanz sowie von Bau- und Planungsausschüssen durch zumeist auswärtige ArchitekturexpertInnen.

Gutachterverfahren

Der Begriff des Gutachterverfahrens ist im Bundesvergabegesetz (BVergG) nicht definiert, er ist aber im Planungsbereich nach wie vor gebräuchlich. Ein Gutachterverfahren entspricht einem geladenen Wettbewerb gemäß BVergG, der allerdings nur im Unterschwellenbereich möglich ist. Die heute üblichen Verfahren zur Einschränkung der Teilnehmerzahl im Oberschwellenbereich sind das „nicht offene Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung“ oder der „nicht offene Wettbewerb“, bei denen unbeschränkt viele UnternehmerInnen Teilnahmeanträge abgeben, aus denen die eigentlichen TeilnehmerInnen ausgewählt werden.

Infrastruktur

Infrastruktur sind alle langlebigen Grundeinrichtungen personeller, materieller und institutioneller Art, die das Funktionieren einer arbeitsteiligen Volkswirtschaft garantieren. Die hier im engeren Sinne gemeinte technische Infrastruktur umfasst u.a. Energieversorgungsnetze, Entsorgungssysteme, Kommunikationssysteme wie Telefon, Rundfunk, Internet sowie Verkehrsnetze (Schifffahrt, Bahnverkehr, Straßenverkehr, Luftverkehr). Dazu können auch Gebäude und Anlagen etwa des Gesundheits- und Bildungssystems gezählt werden. Die Bereitstellung dieser Infrastruktur zählt zu den Aufgaben der öffentlichen Hand.

IngenieurkonsulentIn

IngenieurkonsulentInnen sind alle ZiviltechnikerInnen außer ArchitektInnen. IngenieurkonsulentInnen sind u.a. in den Bereichen Bauwesen/Bauingenieurwesen, Biologie, Chemie, Elektrotechnik, Erdwissenschaften, Forst- und Holzwirtschaft, Geographie, Gesteinshüttenwesen, Hochbau, Informatik, Innenarchitektur, Kulturtechnik und Wasserwirtschaft, Kunststofftechnik, Landschaftsplanung und Landschaftspflege, Landwirtschaft, Maschinenbau, Raumplanung und Raumordnung, technische Chemie, technische Geologie, technische Mathematik, technische Physik, Verfahrenstechnik, Vermessungswesen sowie Wirtschaftsingenieurwesen im Bauwesen und im Maschinenbau tätig.

Institut für Architekturpolitik und Baukultur

Gremien wie die interministerielle Architekturplattform in den Niederlanden, die an den dortigen Notas arbeitet, oder die englische Commission for Architecture and the Built Environment (CABE) arbeiten kontinuierlich an der Erforschung von baukulturrelevanten Fragen, um so die nötige Kompetenz für eine nachhaltige Architekturpolitik zu entwickeln. Mit der österreichischen „Plattform für Architekturpolitik und Baukultur“ gibt es ein Netzwerk, das mit entsprechender Dotation eine solche Funktion übernehmen könnte.

Interministerielles Gremium zur Baukultur

Da Baukultur eine Querschnittsmaterie ist, gibt es in den meisten europäischen Ländern mit einer Architekturpolitik ein interministerielles Gremium, das an der Ausarbeitung sowie der Implementierung dieser Politik in die jeweiligen Ressorts arbeitet (Niederlande, Finnland, Schweden, Frankreich, England).

Investor

Investoren legen Kapital in Immobilien an, sie finanzieren damit Grundstückskauf und Errichtung bzw. Sanierung von Bauten. Neben dem Ertrag durch Vermietung oder Verpachtung ist dabei auch die Wertentwicklung der Immobilie über einen längeren Zeitraum wesentlich, die den Preis beim Verkauf bestimmt. Investoren betrachten Gebäude nicht vorrangig aus der baukulturellen Perspektive, sondern im Hinblick auf ihren Ertragswert.

Kleine und mittlere Unternehmen – KMU

Laut Definition der EU-Kommission haben Kleinunternehmen weniger als 50 Beschäftigte oder weniger als EUR 10 Mio.Umsatz/Bilanzsumme,mittlere Unternehmen haben weniger als 250 Beschäftigte oder weniger als EUR 50 Mio. Umsatz bzw. EUR 43 Mio. Bilanzsumme. Die Definition ist wesentlich, weil für KMUs in der EU höhere Förderungen erlaubt sind als für Großunternehmen. KMUs stellen in Österreich 99,6% aller Unternehmen und haben 65% aller Beschäftigten mit durchschnittlich 6,3 Beschäftigten pro Betrieb. Im Bereich Architektur sind beispielsweise 99,9% aller Unternehmen Kleinunternehmen und 96,5% Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten.

Kreativwirtschaft

Es gibt heute eine Vielzahl an Definitionen von Creative Industries. Grundsätzlich sind die Produktion, Vermittlung und Verbreitung von Gütern und Dienstleistungen umfasst, die auf individueller Kreativität basieren und durch die Entwicklung und Ausnutzung von geistigem Eigentum Potenzial für Wachstum und Beschäftigung aufweisen. Dazu zählen meist Werbung, Rundfunk, Film, Informationstechnologie, Musikindustrie, Verlagswesen, Computerspiele sowie weniger industrialisierte Bereiche wie Architektur, Theater, Museen und Bibliotheken.

Kulturerbe

Das klassische Bild von Kulturerbe, das von der Erfindung des Begriffs zur Zeit der Französischen Revolution bis zur UNESCO-Konvention 1972 galt, bezog sich auf Monumente und Gebäude. 2003 beschloss die UNESCO die Konvention über „intangible heritage“, welches unter anderem Traditionen, Sprachen und soziale Praxen einschließt. Kulturerbe ist etwas, das durch Auswahl und Interpretation heute gemacht wird, und nicht bloß ein Relikt der Vergangenheit. Weiters wird laufend das Kulturerbe von morgen produziert, sodass die Förderung heutiger Qualität zentral für die Zukunft des Kulturerbes ist.

Lebenszyklus eines Gebäudes

Durch die Ausrichtung auf den Lebenszyklus eines Bauwerks wird versucht, neben den reinen Herstellungskosten auch Kosten, die durch die Nutzung und schließlich die Entsorgung anfallen, einzubeziehen. Dadurch gerät die Nachhaltigkeit eines Gebäudes in den Blick, da etwa Energie-, Boden- und Wasserverbrauch sowie Entsorgungsfragen bedeutsam werden. Zu den Lebenszykluskosten zählen Planungs- und Baukosten, Betriebskosten, Wartungs- und Umnutzungskosten sowie Entsorgungskosten.

Nachhaltigkeit

Nachhaltige Entwicklung ist eine solche, die den Bedürfnissen der heutigen Generation entspricht, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen. Aktuelle Modelle zur Implementierung von Nachhaltigkeit empfehlen, das komplexe System Mensch-Umwelt unter zumindest drei Aspekten zu betrachten: Ökologie, Ökonomie und Soziales. Diese drei Dimensionen sind gleichwertig und gleichzeitig zu beachten. Nachhaltig sind Bauten dann, wenn sie ökologisch, ökonomisch und sozial langfristige Perspektiven anbieten.

Nicht offenes Verfahren

Im Oberschwellenbereich (siehe Vergabe) sind nicht offene Verfahren nur mit vorheriger Bekanntmachung möglich, das heißt, dass eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Teilnahmeanträgen aufgefordert wird, aus denen der bzw. die AusloberIn dann eine beschränkte Anzahl auswählt, die Angebote abgeben können. Im Unterschwellenbereich gibt es auch nicht offene Verfahren mit und ohne vorherige Bekanntmachung.

Niedrigenergiehaus

Für den Begriff Niedrigenergiehaus gibt es keine eindeutige Definition. Er bezeichnet einen energietechnischen Standard, der die jeweils gültigen gesetzlichen Normen erfüllt. In Österreich liegt die Grenze dafür je nach Bundesland bei einer Energiekennzahl von etwa 50 kWh/m2a, das entspricht ungefähr einem Verbrauch von 5 Litern Heizöl pro m2 und Jahr. Niedrigenergiehäuser sind oft mit kontrollierter Lüftung ausgestattet.

NutzerIn

Person, die ein Gebäude benützt (zum Beispiel BewohnerIn einer Wohnung, Beschäftigte in einem Bürohaus, ÄrztInnen, KrankenpflegerInnen und Kranke in einem Spital, MitarbeiterInnen und BesucherInnen in einem Museum, VerkäuferInnen und KundInnen in einem Kaufhaus etc.). NutzerInnen werden im Planungsund Bauprozess gewöhnlich nicht eingebunden, sondern sind durch den bzw. die BestellerIn mehr oder weniger gut vertreten.

Öffentlicher Raum

Öffentlicher Raum ist der Bereich, an dem sich jeder frei aufhalten kann, ohne aus ökonomischen oder sozialen Gründen ausgeschlossen werden zu können. Straßen, Plätze und Parks sind gewöhnlich öffentlicher Raum, ebenso öffentliche, also im Eigentum des Staates stehende und frei zugängliche Gebäude.

Offenes Verfahren

Beim offenen Verfahren gemäß Bundesvergabegesetz (BVergG) wird eine unbeschränkte Anzahl von UnternehmerInnen öffentlich zur Abgabe von Angeboten aufgefordert, das heißt der bzw. die AusloberIn hat keine Möglichkeit, die Anzahl der Angebote einzuschränken.

Passivhaus

Das Passivhaus ist eine Weiterentwicklung des Niedrigenergiehaus-Standards. Es erreicht ohne herkömmliches Heizsystem im Sommer wie im Winter ein behagliches Wohnklima. Ein Passivhaus hat unter 15 kWh/m2a Wärmebedarf, das entspricht etwa dem Verbrauch von 1,5 Liter Heizöl pro m2 und Jahr. Neben inneren Wärmequellen (Beleuchtung, NutzerInnen) und passiv genutzter Solarenergie kann der nötige Restwärmebedarf durch Erwärmung der Zuluft über das erforderliche Lüftungssystem erfolgen.

PlanerIn

PlanerIn ist der Überbegriff für alle Berufe, die mit Planung befasst sind, also mit der Festlegung von Methoden, um ein definiertes Ziel zu erreichen. Im Kontext dieses Reports interessieren PlanerInnen, die an der vor allem materiellen Gestaltung der menschlichen Umwelt arbeiten. Es handelt sich dabei um die Tätigkeitsbereiche Raumplanung, Stadt- und Regionalplanung, Städtebau, Architektur, Ingenieurplanung, Landschafts- und Freiraumplanung, Innenarchitektur und Design.

Public Private Partnership – PPP

Vertraglich geregelte Kooperation zwischen der öffentlichen Hand und der Privatwirtschaft, wobei beide Seiten Ressourcen zum gegenseitigen Nutzen einbringen und das Risiko teilen. Mit PPPs geht eine zumindest teilweise Privatisierung einher. Das Modell wird in Österreich vorrangig für Infrastrukturbauten praktiziert.

ProfessionistIn

Als ProfessionistInnen bezeichnet man die HandwerkerInnen bzw. ausführenden Firmen, die beim Bau tätig sind. Die entsprechenden Begriffe des Bundesvergabegesetzes sind AuftragnehmerIn bzw. UnternehmerIn, die allerdings wesentlich weiter gefasst sind, da sie alle AnbieterInnen jeder Art von Waren und Dienstleistungen beinhalten.

Qualität, qualitätssichernde Maßnahmen

Der Gesetzgeber muss die Möglichkeit nützen, die Vergabe von öffentlichen Mitteln für alle Bereiche des Bauens an qualitätssichernde Maßnahmen zu binden. Dazu zählen beispielsweise die Vorgabe eines ausgereiften Raum- und Funktionsprogramms, die Ausrichtung auf Nachhaltigkeit, der Einsatz adäquater Vergabeformen, insbesondere von Wettbewerben, die Trennung von Planung und Ausführung, die Einrichtung baukulturorientierter Instanzen, BürgerInnenbeteiligung und vieles mehr.

Raumplanung, Raumordnung

Die Raumplanung versucht, auf verschiedenen Ebenen (Ortsteil, Gemeinde, Bezirk, Region, Bundesland, Staat und darüber hinaus) Nutzungsansprüche (Wohnen, Gewerbe, Soziales, Konsum, Infrastruktur und Verkehr, Freizeit und Erholung, Land- und Forstwirtschaft) aufeinander abzustimmen und Nutzungskonflikte zu vermeiden. Ziel ist dabei eine nachhaltige Siedlungsentwicklung. Während Raumplanung ein Überbegriff für die formellen und informellen Prozesse zur Steuerung der Siedlungsentwicklung ist, bezeichnet Raumordnung die staatliche Aufgabe, durch Gesetze und Instrumente u.a. die natürlichen Lebensgrundlagen zu sichern und gleichwertige Lebensbedingungen in allen Teilräumen herzustellen. Im Allgemeinen werden beide Begriffe synonym verwendet. Raumordnung ist in Österreich Aufgabe der Länder, wobei die Gemeinden in ihrem Wirkungsbereich über eine eingeschränkte Planungsautonomie verfügen. Auf Bundesebene bestehen keine Raumordnungskompetenzen.

Tourismuswirtschaft

Unter Tourismuswirtschaft fällt touristischer Freizeitkonsum, vor allem die Bereiche Beherbergungs- und Gaststättenwesen, wobei Urlaubsreisen sowie Verwandten- und Bekanntenbesuche berücksichtigt werden, nicht aber Dienst- und Geschäftsreisen (Vorleistungen, siehe BIP). Wenn dies durch den nicht-touristischen Freizeitkonsum der ÖsterreicherInnen am Wohnort erweitert wird, ergeben sich daraus die Werte für die Freizeitwirtschaft.

Trennung von Planung und Ausführung

Die übliche Praxis, Planung und Ausführung getrennt zu vergeben, wird durch Totalunternehmermodelle in Frage gestellt. Durch die Trennung sollen Interessenkonflikte ausgeschlossen und wechselseitige Kontrolle ermöglicht werden. Im Gegensatz zu PlanerInnen, die sich einer Gestaltungsgarantie und einem Innovationsgebot verpflichtet sehen, stehen TotalunternehmerInnen primär unter Kosten- und Termingarantie.

Vergabe durch die öffentliche Hand

Beschaffung von Leistungen, insbesondere Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge. Die Vergabe wird nach Maßgabe der diesbezüglichen EU-Richtlinien im Bundesvergabegesetz (BVergG) genau geregelt. Dabei ist eine Reihe von möglichen Vergabeverfahren festgelegt: offenes und nicht offenes Verfahren, Verhandlungsverfahren, wettbewerblicher Dialog und Wettbewerb. Eine Direktvergabe ist derzeit nur bis netto EUR 40.000 Auftragssumme möglich.

Verhandlungsverfahren

Das Verhandlungsverfahren gemäß Bundesvergabegesetz (BVergG) entspricht genau dem nicht offenen Verfahren mit dem einzigen Unterschied, dass nach Angebotsabgabe mit den AnbieterInnen über den gesamten Auftragsinhalt verhandelt werden kann. Es gibt ebenso wie beim nicht offenen Verfahren Verhandlungsverfahren mit und ohne vorherige Bekanntmachung.

Wertschöpfung

Die Wertschöpfung ist ein Maß für wirtschaftliche Leistung, sie entspricht der Summe der Produktionswerte (Waren und Dienstleistungen), die – üblicherweise innerhalb eines Jahres – erzeugt wurden, abzüglich der für die Produktion aufgewendeten Waren und Dienstleistungen. Sie wird meist zur Angabe der Anteile wirtschaftlicher Sektoren an der Gesamtwirtschaft herangezogen. Im Unterschied zur Wertschöpfung werden beim BIP zusätzlich Subventionen abgezogen und Gütersteuern hinzugezählt.

Wettbewerb

Wettbewerbe gemäß Bundesvergabegesetz (BVergG) sind Ideen- und Realisierungswettbewerbe, wobei letztere als Verhandlungsverfahren im Anschluss an einen Ideenwettbewerb durchgeführt werden (siehe auch Architekturwettbewerb). Wettbewerbe sind für die Bereiche Raumplanung, Stadtplanung, Architektur, Bauwesen,Werbung und Datenverarbeitung vorgesehen. Es gibt offene (unbeschränkte TeilnehmerInnenzahl), nicht offene (Auswahl von TeilnehmerInnen aus einer unbeschränkten Zahl von Teilnahmeanträgen) und geladene Wettbewerbe (Auswahl der TeilnehmerInnen durch den Auslober). Geladene Wettbewerbe sind nur im Unterschwellenbereich zulässig (siehe Vergabe).

Wohnbauförderung

Die Wohnbauförderung ist ein sozial-, wirtschafts- und raumordnungspolitisches Steuerungsinstrumentmit dem Hauptziel der Gewährleistung bedarfsgerechten, leistbaren und qualitätvollen Wohnraumes. Sie besteht aus Objektförderung für Neubau (48% Geschoßwohnbau, 17% Einfamilienhausbau) und Sanierung (21%) und aus Subjektförderung für Neubau (7%) und Sanierung (1%). Dazu kommen Ausgaben für Sonstiges (z.B. Kindergärten) und in minimalem Ausmaß für Maßnahmen zur Erreichung der Kyoto-Ziele (6%). Seit die Wohnbauförderung Ende der 1980er Jahre Ländersache wurde, sind die der Wohnbauforschung zur Verfügung stehenden Summen daraus (anfangs 1%, später 0,5%) nicht mehr gesetzlich geregelt und deshalb massiv gesunken.In Österreich werden bei sinkender Tendenz jährlich EUR 2,5 Mrd. ausgegeben.

Zentral versus lokal

Faktisch alle erfolgreichen europäischen Architekturpolitiken setzen Instrumente ein, die zwar zentral organisiert, aber direkt auf lokaler Ebene aktiv sind (Architectuur Lokaal in den Niederlanden, RegionalarchitektInnen in Finnland, CAUE in Frankreich, Innovation Fund in Schottland, Regional Representatives von CABE in England) – dies scheint eine Voraussetzung für den Erfolg zu sein. Deshalb sollte auch bei Einführung einer österreichischen Architekturpolitik die Verknüpfung von zentraler und lokaler Ebene angestrebt werden.

Zersiedelung

Zersiedelung meint die Bebauung außerhalb geschlossener Siedlungsgebiete und ist insbesondere auch ein Phänomen der Suburbanisierung. Sie verursacht hohen Landschaftsverbrauch, eine massive Steigerung des Autoverkehrs sowie hohe öffentliche Infrastrukturkosten, die zunehmend öffentliche Mittel binden. Zersiedelung geht einher mit massiver Umweltbelastung und sozialer Vereinzelung. Nur eine aktive Bodenpolitik der Gemeinden sowie eine gerechtere Verteilung der Siedlungs- und Verkehrskosten kann die Zersiedelung eindämmen.

ZiviltechnikerIn

Der Zugang zum österreichischen ZiviltechnikerInnenberuf ist reglementiert: Voraussetzung sind ein entsprechendes Hochschulstudium, dreijährige Praxis und die Ablegung einer Prüfung. Neben ihrer planenden, gutachterlichen, beratenden und treuhänderischen Tätigkeit können ZiviltechnikerInnen öffentliche Urkunden ausstellen. ZiviltechnikerInnen sind ArchitektInnen oder IngenieurkonsulentInnen – für letztere gibt es mehr als vierzig unterschiedliche Befugnisse, u.a. Bauwesen/Bauingenieurwesen, Hochbau, Innenarchitektur, Kulturtechnik und Wasserwirtschaft, Landschaftsplanung und Landschaftspflege, Raumplanung und Raumordnung und Vermessungswesen.

“Ich danke Hartwig Chromy, Volker Dienst, Barbara Feller, Roland Gruber, Christian Kühn, Georg Pendl, Irene Prieler, Raimund Schüller und Reinhard Seiß für ihre wichtige Unterstützung bei der Formulierung der Glossarartikel. Eine weitere wichtige Quelle war die Online-Enzyklopädie Wikipedia. Etwaige Fehler und Ungenauigkeiten liegen in meiner Verantwortung und nicht in der meiner UnterstützerInnen.”

über den Autor:

Studium der Architektur; Architekturkritiker und Architekturtheoretiker in Wien sowie Vorsitzender der Österreichischen Gesellschaft für Architektur (ÖGFA); ein zentrales Thema seiner Beschäftigung mit der räumlichen Umwelt ist der öffentliche Raum und seine Nutzung, woraus seine jüngste Publikation entstand: Robert Temel, Florian Haydn: Temporäre Räume. Konzepte zur Stadtnutzung. Basel 2006

Robert Temel // 25. März 2010

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