Professionelle Auftraggeber-Funktion als Beitrag zur Verankerung von Bau- und Planungskultur
Nikolaus Thaller, DI DDr.
erschienen in: ARGE Baukulturreport (Hrsg.): Baukulturreport 2006, Teil 2 – Verantwortung, Kapitel 2.3, Wien 2006, S. 21.
Viele Bauherren haben die „Auftraggeber-Funktion“, also die Kapazitäten mit Know-how für Vergabe und Kontrolle von Planungs- und Ausführungs- leistungen reduziert; als Bauherrenvertreter agieren Kaufleute, die Projekte und Abläufe formal erfassen und über Kennzahlen beurteilen.
Daher werden Planungs- und Ausführungsleistungen funktional beschrieben, gemeinsam ausgeschrieben (Totalunternehmer) und pauschal vergütet. Die Stellung der Planung als Subunternehmer-Leistung und die fehlenden Eingriffs-, Steuerungs- und Änderungs-möglichkeiten führen – abgesehen von ev. gestalterischen und funktionalen Defiziten – zu Problemen in der Projektabwicklung und beeinträchtigen die wirtschaftlichen Bauherren-Ziele „Termin- und Kostensicherheit“ massiv.
Damit Bauherren dennoch das erforderliche Know-how zur Verfügung haben, kann die „Auftraggeber-Funktion“ temporär „in-gesourct“ werden – ArchitektInnen und/oder andere PlanerInnen erfüllen Bauherren-Tätigkeiten bzw. bereiten sie entscheidungsreif auf. Bereits während der Projektentwicklung erstellen sie eine Projektorganisation für die Phasen Planung, Ausführung und Betrieb und überzeugen die am ehesten gegenüber wirtschaftlichen Argumenten offenen Auftraggeber von den diesbezüglich überwiegenden Vorteilen getrennter Planung und Ausführung wie
> Controlling- und Steuerungs-Möglichkeit von Kosten und Terminen
> Möglichkeit der Anpassung an erst im Projektablauf konkretisierbare Anforderungen
> Fachlich kompetente Vertretung der (bau)wirtschaftlichen Auftraggeber-Interessen
Da der Aufwand für die temporär „in-gesourcte Auftraggeber-Funktion“ unter 1% der Herstellungskosten liegt, rentiert er sich sicher – sowohl wirtschaftlich als auch in Bezug auf die Bau- und Planungskultur, sowohl für das konkrete Projekt als auch generell.
über den Autor:
Bauingenieur und Jurist – mit der festen Überzeugung, dass die wirtschaftlichen, rechtlichen und kommunikativen Themen des Bauens wesentlich zum Erfolg von touristischen Bauprojekten und zur Zufriedenheit aller Beteiligten (BauherrInnen, PlanerInnen, ausführende Firmen und alle Stakeholder/ Projektbetroffenen) beitragen.
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